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Feudalismus | bpb.de

Feudalismus

[lat.] F. bezeichnet eine v. a. in Agrargesellschaften übliche, auf Grundbesitz beruhende hierarchisch aufgebaute Herrschaftsform:

Die Grundbesitzer (Monarch, Adel, Kirche) bilden im F. die sozial und politisch führende Schicht (Interner Link: Schicht/Schichtung), die v. a. Ländereien, aber auch Rechte (Lehen) – wie das Recht auf Erhebung von Interner Link: Abgaben – im Tausch für Leistungen, z. B. Kriegsdienst, an Vasallen zur Nutzung weitergeben. Das Lehen bildet die Grundlage für die gegenseitigen Treuepflichten zwischen Lehnsherr (bzw. Feudalherr) einerseits und Lehnsmann (bzw. Vasall) andererseits. Zum Lehen zählte auch die bäuerliche Interner Link: Bevölkerung, die als Leibeigene in völliger Interner Link: Abhängigkeit zum Grundherrn stand. Das durch Handel und Gewerbe erstarkende Bürgertum (Interner Link: Bürger/Bürgertum) und die Industrialisierung entzogen der feudalistischen Interner Link: Herrschaft in Interner Link: Europa nach und nach die Existenzgrundlage und leiteten über zu demokratischen (bürgerlich-liberalen) Herrschaftsformen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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