Handwerkskammer
H. sind Körperschaften des öffentlichen Rechts auf der Basis einer Zwangsmitgliedschaft für selbstständige Handwerksunternehmen. Zu den Aufgaben zählen z. B. die Förderung der Wirtschaftsinteressen des Handwerks, die Kontrolle der beruflichen Ausbildung, Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen. Für die Einrichtung der Kammern sind die Wirtschaftsministerien der Bundesländer bzw. die Regierungspräsidien verantwortlich.Siehe auch:
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)
Ausbildung
Bundesland
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.