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Hartz-Gesetze | bpb.de

Hartz-Gesetze

Kurzbezeichnung für Arbeitsmarktreformen, die auf Vorschlägen der »Kommission moderne Dienstleistungen (Interner Link: Dienstleistung/Dienstleistungsgesellschaft) am Arbeitsmarkt« (unter Leitung von P. Hartz) beruhen. Grundgedanke ist, mittels durchgreifender, technisch-organisatorischer Verbesserung der Arbeitsvermittlung jedem die Möglichkeit (zurück-)zugeben, sein Leben auf Erwerbsarbeit zu gründen (»Fördern und Fordern«).

Nach der Bundestagswahl 2002 wurden die Gesetze I bis IV (= Hartz I bis IV) eingebracht. Hartz I und II (2003): Einrichtung von Personal-Service-Agenturen zur Unterstützung der Vermittlungsleistung der Arbeitsämter, die Aufwertung der Leiharbeit, die Förderung von geringfügiger Beschäftigung und von Selbstständigkeit aus der Interner Link: Arbeitslosigkeit sowie die Verschärfung von Regeln über die Zumutbarkeit angebotener Arbeit. Hartz III (2004): Umbau der Arbeitsverwaltung zur Interner Link: Bundesagentur für Arbeit (BA). Hartz IV (2005): Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II.

Durch die Interner Link: Reform sollte das ineffiziente Nebeneinander bundeseigener Arbeitsagenturen und der kommunalen Sozialämter beendet werden. Arbeitsuchende wurden nun in einem Interner Link: Jobcenter (einer Arbeitsgemeinschaft von Interner Link: Kommune und Arbeitsagentur) oder von einem der bundesweit 104 (2017) kommunalen Träger betreut. 2007 erklärte das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die Regelleistungen nicht den rechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllen und damit verfassungswidrig sind. 2010 fand daher eine Organisationsreform statt und ab 2011 wurden die Regelleistungen neu berechnet.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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