Kriminalität
K. bezeichnet die Gesamtheit aller in einem Rechtsgebiet oder einer Rechtsgemeinschaft kraft Gesetz zu ahndenden Straftaten. Abgesehen von Straftaten im Straßenverkehr, entfällt der überwiegende Teil der Verstöße gegen strafrechtliche Normen auf Eigentums- bzw. Vermögensdelikte (Diebstahl, Unterschlagung etc.); etwa 3 % (2016) aller registrierten Delikte entfallen auf Gewalt.Siehe auch:
Gesetz
Normen
Gewalt
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.