Magistrat
In Kommunen mit M.-Verfassung ( Hessen und Bremerhaven) wird die kollegial geleitete Verwaltungsbehörde als M. bezeichnet. Er setzt sich aus hauptamtlichem Bürgermeister und Beigeordneten (die teilweise auch Stadträte genannt werden) sowie nebenamtlichen Stadträten zusammen.Siehe auch:
Hessen (HE)
Verwaltung
Bürgermeister/Bürgermeisterin
Beigeordnete
Stadtrat
Kommunalverfassungen
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.