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Paraphierung | bpb.de

Paraphierung

P. wird die Unterzeichnung ausgehandelter Verträge (Interner Link: Vertrag) (z. B. zwischen Interner Link: Staaten) mit den Anfangsbuchstaben (der Unterhändler, Außenminister etc.) genannt. Damit wird festgestellt, dass die Unterhändler einig sind, die völkerrechtliche Verbindlichkeit aber erst nach Interner Link: Ratifikation/Ratifizierung eintritt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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