Personalunion
1) P. bezeichnet die Ausübung von zwei (oder mehreren) Ämtern oder Funktionen durch eine Person (z. B. Bundeskanzler und Parteivorsitzender).2) P. liegt vor, wenn voneinander unabhängige Staaten durch ein gemeinsames Staatsoberhaupt vertreten werden (so bspw. die britische Königin, die auch Staatsoberhaupt von CAN ist).
Siehe auch:
Amt
Funktion
Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
Staat
Staatsoberhaupt
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.