Quoten/Quotenregelung
Q. bezeichnet die bevorzugte Vergabe von Gütern, Ämtern (Amt) oder Positionen, d. h. ein bestimmter (prozentualer) Anteil wird nicht nach allgemeinen Kriterien vergeben, sondern an zuvor festgelegte Gruppen, um deren politische Repräsentanz zu verbessern. Die Kritik an Q. beruft sich insb. auf Nichtübereinstimmung mit Art. 3 Abs. 3 GG (Gleichbehandlung/Gleichberechtigung).Siehe auch:
Güter
Amt
Grundgesetz (GG)
Proporz
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.