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Rechtspflege | bpb.de

Rechtspflege

Sammelbezeichnung für alle Tätigkeiten der rechtsprechenden Gewalt (Interner Link: Rechtsprechung/Rechtsprechende Gewalt) (die unabhängigen Gerichte) sowie für die unterstützenden Interner Link: Funktionen (z. B. Ermittlung durch die Interner Link: Staatsanwaltschaft), ergänzenden Tätigkeiten (z. B. Vollstreckung) und die freiwillige Gerichtsbarkeit (z. B. Vormundschaft, Nachlassverwaltung, Registerwesen).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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