Schattenwirtschaft
S. bezeichnet alle privatwirtschaftlichen Aktivitäten, die zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung zu rechnen sind, für die aber keine bzw. nur z. T. Steuern entrichtet werden und die nur teilweise oder gar nicht in die Berechnung des Sozialproduktes einbezogen werden können. Die wichtigsten Formen der S. sind: Selbstversorgung, Nachbarschaftshilfe, Alternativwirtschaft und Schwarzarbeit. Zur Schattenwirtschaft zählen auch wirtschaftlich kriminelle Handlungen. Der Anteil der S. in DEU liegt (je nach Schätzung) bei ca. 10 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP).Siehe auch:
Steuern
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.