Staatsgebiet
S. bezeichnet das durch Staatsgrenzen festgelegte geografische Gebiet, den Luftraum, die Küsten- und Eigengewässer, über die ein Staat Hoheitsrechte ausübt.Siehe auch:
Gebiet/Hoheitsgebiet
Staat
Dreimeilenzone
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.