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Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) | bpb.de

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)

Festlegung der gemeinsamen Werte aller Mitgliedsstaaten der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)) und verbindliche Interner Link: Erklärung der Grund- und Interner Link: Menschenrechte in sechs Kapiteln (Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justizielle Rechte) mit dem Ziel, eine gemeinsame friedliche Zukunft in einer immer engeren Union anzustreben. Die Charta trat am 1.12.2009 in Kraft, Ausnahmen gelten für GBR, POL, CZE.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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