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Erbvertrag | bpb.de

Erbvertrag

Neben dem Interner Link: Testament eine weitere Interner Link: Verfügung von Todes wegen. Es gibt viele Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zum Testament. Während das Testament ein einseitiges Interner Link: Rechtsgeschäft des Interner Link: Erblassers zur Realisierung seines Willens ist, ist der E., wie der Name schon sagt, ein Interner Link: Vertrag. Dieser kann nur beim Interner Link: Notar geschlossen werden (§ 2276 BGB) und bindende Wirkung gegenüber dem Erblasser haben.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Informationen zur politischen Bildung Nr. 359/2024

Die einzelnen Grundrechte

Obwohl das Grundgesetz den einzelnen Grundrechten keine Namen gibt, hat sich für jedes Grundrecht eine Benennung eingebürgert. Die folgende Darstellung berücksichtigt die Artikel 1 bis 19.

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Vertrag von Lissabon

Der Vertrag aus dem Jahre 2007 hat dem Europäischen Parlament eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte auf fast alle Politikbereiche beschert.

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Vertrag von Nizza

Mit dem Vertrag von Nizza aus dem Jahre 2001 konnte das Europäische Parlament seine Kompetenzen im institutionellen Gefüge der Europäischen Union weiter ausbauen.

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Vertrag von Amsterdam

Im Jahre 1997 beschlossen die Chefs der EU-Mitgliedsstaaten bei einer Konferenz des Europäischen Rates in der niederländischen Stadt eine deutliche Stärkung des Europäischen Parlaments.