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Vor 100 Jahren: Beschluss des "Roten Terrors" | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 100 Jahren: Beschluss des "Roten Terrors"

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Nach der bolschewistischen Machtergreifung verfügten am 5. September 1918 leninistische Volkskommissare den "Roten Terror" durch Lagerhaft und Erschießungen. Es war der Beginn einer bis dahin beispiellosen Welle systematischer Gewalt gegen Andersdenkende.

Wladimir Iljitsch Lenin am 28. August 1918 als Redner beim "Ersten Allrussländischen Kongress" (© picture-alliance)

Moskau am 30. August 1918. Der russische Revolutionsführer Wladimir Iljitsch Uljanow alias "Lenin" hatte gerade eine Waffenfabrik verlassen, als ihn zwei Kugeln in Brust und Schulter trafen. Doch Lenin überlebte den Anschlag. Als vermeintliche Attentäterin wurde die Sozialrevolutionärin Fanny Kaplan verhaftet, die einen Revolver bei sich trug, aus dem allerdings kein Schuss abgefeuert worden war. Bei einem Verhör der Geheimpolizei "TscheKa" räumte sie die Tat ein, denn Lenin sei ein "Verräter", er habe "die Idee des Sozialismus entstellt". Vier Tage später wurde sie, ohne Prozess, im Alexandergarten des Kremls hingerichtet.

Ebenfalls am 30. August 1918 fiel im damals Petrograd genannten Sankt Petersburg der dortige Leiter der TscheKa, Moissei Urizki, einem Mordanschlag zum Opfer.

Russland befand sich zu dieser Zeit im Bürgerkrieg: Truppen der aus vielen Gruppen zusammengesetzten Weißen Armee und auch aufständische Sozialisten bekämpften den absoluten Herrschaftsanspruch der kommunistischen Interner Link: Bolschewiki. Gleichzeitig hatte Deutschland im Rahmen der "Operation Faustschlag" ab dem 18. Februar 1918 weite Teile des westlichen Interner Link: Russlands besetzt und förderte Unabhängigkeitsbestrebungen in Ländern wie Polen und der Interner Link: Ukraine. Misswirtschaft in den noch unter bolschewistischer Kontrolle stehenden Landesteilen führte zudem zu Unzufriedenheit und Hunger bei Arbeitern und Bauern.

Der "Rote Terror": Erschießungen und Konzentrationslager

Die Bolschewiki wähnten sich von allen Seiten her in Gefahr. Nun nutzen sie die Attentate vom 30. August als Vorwand für eine willkürliche Gewaltoffensive. Zunächst verabschiedete das "Allrussländische zentrale Exekutivkomitee der Sowjets" (VCIK) eine Resolution, in der es hieß:

"...auf den weißen Terror der Feinde der Arbeiter- und Bauernmacht werden die Arbeiter und Bauern mit einem roten Massenterror gegen die Bourgeoisie und ihre Agenten antworten." Auf dieser Resolution fußend kam es am 5. September 1918 zur Verabschiedung eines "Beschlusses des Rates der Volkskommissare über den Roten Terror". Damit begann eine bis dahin beispiellosen Welle der Gewalt gegen alle andersdenkenden Kräfte. Lagerhaft und die Todesstrafe, in der Regel durch Erschießen, wurden zu gängigen Strafmaßnahmen.

Wörtlich wurde verfügt:

"Nachdem sich der Rat der Volkskommissare den Bericht des Vorsitzenden der Außerordentlichen Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution angehört hatte, kam er überein, dass es (…) unmittelbar notwendig ist, die Sicherheit des Hinterlandes mittels des Terrors zu gewährleisten; (...)dass es notwendig ist, die Sowjetrepublik von Klassenfeinden zu befreien, weshalb diese in Konzentrationslagern zu isolieren sind. Alle Personen, die zu weißgardistischen Organisationen, Verschwörungen und Aufständen in Beziehung stehen, sind zu erschießen."

"Eiserne Diktatur des werktätigen Volkes"

Terror durch marodierende Anhänger aller Lager hatte zwar schon lange vor der Verkündung des Beschlusses des Rates der Volkskommissare gegeben. Schon seit Ausbruch der Interner Link: Russischen Revolution 1917 war es zu politischen Morden, Massenexzessen und auch -vergewaltigungen gekommen. Im Zuge der Interner Link: Oktoberrevolution wurde die Todesstrafe aber als juristische Strafe abgeschafft.

Unter Lenin wurde rücksichtsloser Umgang mit politischen Gegnern wieder legitim. Am 23. April 1918 hielt er eine Rede im Moskauer Interner Link: Sowjet, in der er eine "eiserne Diktatur des werktätigen Volkes" verkündete. Die "schwierigste und härteste Zeit im Leben unserer Revolution" habe begonnen. Bisher habe die Sowjetmacht "nicht genügend Entschiedenheit im Kampf gegen die Konterrevolution" an den Tag gelegt. Zu dieser Zeit waren die Bolschewiki im Bürgerkrieg in die Defensive geraten.

Eines der ersten prominenten Opfer des neu aufflammenden Terrors wurde der im Mai 1918 verhaftete Marineoffizier Alexei Schtschastny. Dieser hatte nach dem Vorrücken deutscher Armeeeinheiten auf Tallinn den "Eismarsch" der Baltischen Flotte nach Kronstadt organisiert, durch den konzentrierten Einsatz von Eisbrechern konnten damals beinahe alle Schiffe der früheren zaristischen Ostseeflotte unter Kontrolle der Bolschewiki gebracht werden. Das machte den Offizier in der Bevölkerung populär. Kurze Zeit später überwarf er sich mit dem damaligen Volkskommissar für das Kriegswesen, Leo Trotzki. Schtschastny wurde vorgeworfen, dass er eine Kluft zwischen Marine und Sowjetregierung treibe und auf diese Weise konterrevolutionäre Bestrebungen verfolgen wolle. Er wurde am 22. Juli 1918 erschossen.

Anfang August 1918, Wochen vor dem Attentat auf Lenin, befahl der Sowjetführer "Hausdurchsuchungen im großen Umfang" für die Stadt Nischni Nowgorod, in der er einen Aufstand befürchtete. "Für den Besitz von Waffen: Erschießungen. Massenabtransport von Menschewiki und unzuverlässigen Personen", beschrieb Lenin das Strafmaß am 9. August in einem Brief an den Sowjetvorsitzenden von Nischni Nowgorod. Fast zeitgleich wurden auch erste Konzentrationslager zur Inhaftierung vermeintlicher Gegner in der Nähe der Stadt in Arzamas und Murom eingerichtet.

Folterungen und brutale Morde durch die TscheKa

Nach dem Beschluss vom 5. September 1918 bekam der Terror System. Eine besondere Rolle fiel der Staatssicherheit TscheKa zu. Die Geheimpolizei war bereits im Dezember 1917 gegründet worden. Ihr Leiter war bis 1922 der polnisch-russische Berufsrevolutionär Felix Dserschinski.

Unter der Leitung Dserschinskis führte die TscheKa Massenverhaftungen und willkürliche Erschießungen durch. Ihre Foltermethoden waren besonders grausam: In den schlimmsten von Historikern dokumentierten Fällen wurden Menschen bei lebendigem Leibe gehäutet, aufgespießt oder gesteinigt.

Ins Visier der TscheKa konnte dabei jedermann und nicht nur vermeintliche "Aufständische" oder "Konterrevolutionäre" geraten: Gefoltert und ermordet wurden alle, die nicht von sich aus bereit waren, die neue Politik Lenins mitzutragen: Klerikale und Adelige, Großbauern (sie wurden hier erstmals "Kulaken" genannt) und Anhänger anderer sozialistischer Strömungen, Intellektuelle und die wegen der Kriegswirtschaft hungernden "einfachen" Bürger.

Für die ersten vier Jahre des "Oktoberregimes" (1918-1922) schätzen Historiker 280.000 Todesopfer. Erst mit der kurzzeitigen Einführung der "Neuen Ökonomischen Politik" im März 1921 beruhigte sich diese Phase des "Roten Terrors“, allerdings nur vorübergehend.

"Gegenrevolutionäre Vaterlandsverräter"– Lenins "Paragraph 58"

Die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch Terrormaßnahmen in der 1922 gegründeten Sowjetunion wurde später zum maßgeblichen Kennzeichen der totalitären Diktatur Josef Stalins, der die Sowjetunion in den Jahren 1927 bis 1953 regierte. Terror wurde unter ihm willkürlich durchgeführt. Als eine der Grundlagen hatte Lenin bereits im Mai 1922 einen Entwurf für den Paragraphen 58 des Strafgesetzbuches der Russischen Sowjetrepublik formuliert. Dieser sah die Todesstrafe für politische Straftaten wie "Vaterlandsverrat" vor.

Das entsprechende Gesetz trat 1927 in Kraft. Im Jahr 1934 wurde dessen Paragraph 58 verschärft: Demnach konnten Menschen wegen des bis dahin eher schwammig definierten Vorwurfs des "Vaterlandsverrats" als "Gegenrevolutionär" hingerichtet und Familienmitglieder von desertierenden Soldaten zu Zwangsarbeit verurteilt werden.

Der unter Lenin initiierte "Rote Terror" und der von ihm entworfene Paragraph 58 wurden auf diese Weise zu einer wichtigen Voraussetzung der stalinistischen Säuberungen.

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