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Vor 15 Jahren: EU-Osterweiterung | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 15 Jahren: EU-Osterweiterung

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Im Mai 2004 fand die bisher größte Erweiterung der EU statt. Die meisten der zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten haben sich seitdem aus wirtschaftlicher Sicht positiv entwickelt. Die Rechtsstaatsverfahren gegen Polen und Ungarn relativieren indes die politische Bilanz.

Am 1. Mai 2004 trat Polen der EU bei. Am Tag des Beitritts überquerten unzählige Menschen die Oderbrücke zwischen den beiden Grenzstädten Frankfurt (Oder) und Słubice. (© picture-alliance/dpa)

Am 1. Mai 2004 öffneten der damalige deutsche Außenminister Joschka Fischer und sein polnischer Amtskollege Włodzimierz Cimoszewicz symbolisch die Grenze zwischen Frankfurt (Oder) und Słubice. Noch in derselben Nacht überquerten Hunderte die Oderbrücke zwischen Deutschland und Polen in beide Richtungen und nutzten damit das Recht des freien Personenverkehrs. Mit der sogenannten Interner Link: Osterweiterung galt die Teilung Europas – rund 15 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs – als überwunden.

Insgesamt zehn Staaten traten an diesem Tag der Europäischen Union bei: die baltischen Staaten und ehemaligen Sowjetrepubliken Estland, Lettland und Litauen, außerdem Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, die frühere jugoslawische Teilrepublik Slowenien sowie die beiden Mittelmeerstaaten Malta und Zypern. Die EU wuchs von 15 auf 25 Mitglieder – und begrüßte damit rund 75 Millionen neue Unionsbürgerinnen und –bürger. Davon lebte etwa die Hälfte in Polen.

Beschränkungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit

Vor dem Beitritt der neuen Mitglieder gab es in einigen der alten Mitgliedsstaaten Interner Link: Vorbehalte wegen der möglichen Folgen der Osterweiterung. Zu groß sei der wirtschaftliche Rückstand der Beitrittsländer zu den bisherigen Mitgliedsstaaten. Auch das Lohngefälle wurde immer wieder als Argument gegen die Erweiterungsrunde angeführt. Viele fürchteten, dass die Zuwanderung von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedsstaaten zu Niedriglöhnen und höherer Arbeitslosigkeit führen könnte. Die Debatte wurde besonders in Deutschland kontrovers geführt: Unmittelbar vor der Beitrittsrunde im Mai 2004 sprachen sich im Interner Link: Eurobarometer nur 28 Prozent der Deutschen für die Erweiterung aus – in keinem anderen alten EU-Mitgliedsstaat lagen die Zustimmungsraten so niedrig (Durchschnittliche Zustimmung in den alten Mitgliedsstaaten: 39 Prozent).

Bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit einigten sich die Staaten auf eine Übergangszeit ("2+3+2-Regel"): Binnen sieben Jahren konnten die bisherigen Mitgliedsstaaten in drei Stufen entscheiden, ob sie ihren Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedsländern öffnen wollten. Nur drei Mitgliedsstaaten – Irland, Schweden und Großbritannien – erlaubten Arbeitsmigration bereits im Jahr 2004. Deutschland und Österreich warteten bis 2011 und reizten die Frist damit voll aus. Die Übergangsregelung galt nicht für Bürgerinnen und Bürger aus Malta und Zypern. Sie besitzen seit dem 1. Mai 2004 die volle Freizügigkeit.

Am 1. Januar 2007 traten Bulgarien und Rumänien der EU bei. Sechs Jahre später, am 1. Juli 2013, folgte Kroatien.

Enormer Gewinn an Wirtschaftskraft

Die neuen Mitgliedsstaaten haben seit 2004 signifikant an Wirtschaftskraft hinzugewonnen. Legt man das Interner Link: Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Kaufkraftstandards (KKS) zu Grunde, lag beispielsweise Litauen im Jahr 2006 lediglich bei 55 Prozent der durchschnittlichen Wirtschaftsleistung der Staaten in der EU, heute sind es 78 Prozent. Tschechien erreichte 2017 bereits 89 Prozent des durchschnittlichen EU-BIPs nach Kaufkraftstandards, Polen 70 Prozent.

Etwas anders sieht es bei Bulgarien und Rumänien aus, die erst 2007 der EU beitraten. Die beiden Staaten erreichen heute erst 49 beziehungsweise 63 Prozent der durchschnittlichen EU-Wirtschaftskraft, wobei besonders im Fall von Rumänien seit dem EU-Beitritt eine positive Entwicklung festzustellen ist.

Hohe Mobilitätsquote

Auch die Unterschiede bei den Interner Link: Arbeitskosten sind längst nicht mehr so hoch, wie sie es beim Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder zur EU im Jahr 2004 waren. Damals bezahlten Arbeitgeber im Schnitt 4,70 Euro pro Arbeitsstunde in Polen, heute sind es 10,10 Euro – ein Plus von 115 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die durchschnittlichen Arbeitskosten in der gesamten EU lediglich um 38 Prozent gestiegen – eine Arbeitsstunde kommt Unternehmen heute mit 27,40 Euro zu stehen.

Trotz des relativen wirtschaftlichen Aufschwungs in Osteuropa seit 2004 ist die Interner Link: Mobilitätsquote in manchen der neuen Mitgliedsstaaten überdurchschnittlich hoch. Mehr als 15 Prozent der 15- bis 64-jährigen Rumänen hatte bis 2014 schon einmal mehr als zehn Jahre im Ausland gelebt. Auch in Litauen, Lettland und Kroatien waren es über zehn Prozent. Insgesamt finden sich unter den zehn EU-Staaten mit der höchsten Mobilitätsquote acht osteuropäische Länder, die zwischen 2004 und 2013 der Union beigetreten sind.

Die Migration hat jedoch durchaus ihre Schattenseiten – diese werden vor allem in den Herkunftsländern sichtbar. Im Jahr 2017 lebten knapp ein Fünftel (19,7 Prozent) der rumänischen Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren zum Arbeiten im EU-Ausland. Auch Litauen (15,0 Prozent), Kroatien (14,0 Prozent), Portugal (13,9 Prozent), Lettland (12,9 Prozent) und Bulgarien (12,5) Prozent verfügen über eine hohe Mobilitätsquote.

Allerdings mehren sich die Zeichen, dass mit dem anhaltenden Wirtschaftswachstum die Auswanderung abebbt. Tschechiens Bevölkerung ist seit 2009 leicht gewachsen, und auch Polen hat seit 2009 weniger als ein Prozent seiner Einwohner verloren. In Ungarn schrumpft die Bevölkerung dagegen weiterhin, 600.000 ungarische Staatsbürger arbeiten mittlerweile im EU-Ausland. Beobachter erklären das zumindest teilweise mit der autoritären Politik von Ministerpräsident Viktor Orban, die viele Oppositionelle auch beruflich marginalisiert.

Sieben Staaten sind Mitglied der Eurozone geworden

Seit 2004 sind insgesamt sieben der neuen Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaftswährung Euro beigetreten: Slowenien (2007), Zypern und Malta (beide 2008), die Slowakei (2009), Estland (2011), Lettland (2014) und Litauen (2015). Damit ist der Euro zurzeit Landeswährung in 19 von 28 EU-Mitgliedsstaaten. Zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen (Interner Link: Konvergenzkriterien) für einen Beitritt zum Euro gehören eine geringe Inflation sowie eine jährliche Neuverschuldung, die höchstens 3 Prozent des BIP beträgt.

Grundsätzlich haben sich alle anderen EU-Staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, zum Beitritt zur Währungsunion verpflichtet – sobald sie die Konvergenzkriterien erfüllen (mit Ausnahme Dänemarks und Großbritanniens). Allerdings gibt es gegenüber einer Euro-Einführung derzeit Vorbehalte in manchen mittel- und osteuropäischen Staaten, wie zum Beispiel in Polen.

Die aktuellen Probleme zwischen den älteren und den jüngeren EU-Staaten sind vor allem politischer Natur. In Ungarn und Polen regieren seit 2010 beziehungsweise seit 2015 euroskeptische Parteien, die schrittweise demokratische Prinzipien aushebeln, wie zum Beispiel die Gewaltenteilung und die Pressefreiheit. Das hat wiederholt zu Spannungen geführt und drückt sich derzeit auch in der Debatte um neue Sanktionsmechanismen für EU-Staaten aus, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen brechen.

Zurzeit haben neben der Türkei vier südosteuropäische Staaten den Status als EU-Beitrittskandidaten: Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Während ein EU-Beitritt der Türkei derzeit unrealistisch erscheint, hat EU-Kommissionspräsident Juncker für Montenegro und Serbien zuletzt 2025 als möglichen Zeithorizont genannt, sollten bis dahin die Beitrittskriterien vollständig erfüllt sein. Bosnien-Herzegowina und Kosovo gelten als "potenzielle Beitrittskandidaten" – mit diesen beiden Staaten wurden noch keine offiziellen Beitrittsverhandlungen aufgenommen.

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