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Vor 65 Jahren: Das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor 65 Jahren: Das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft

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Nur wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sollte mit der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) eine gemeinsame europäische Armee geschaffen werden. Die Pläne waren ambitioniert, scheiterten jedoch am 30. August 1954 in der französischen Nationalversammlung.

Auf einem Plakat am Alexanderplatz in Ostberlin wird 1954 gegen den EVG-Vertrag und für einen Friedensvertrag mit den Hauptsiegermächten geworben. Die politische Führung der DDR und der Sowjetunion waren gegen die politische und militärische Westintegration der Bundesrepublik. (© picture-alliance, dpa - Bildarchiv)

Die im Mai 1949 – drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges – gegründete Bundesrepublik Deutschland war in ihren Anfangsjahren kein vollständig souveräner Staat. Wie der Osten Deutschlands und die spätere DDR durch die Sowjetunion, blieb auch der junge westdeutsche Staat besetzt: Die drei Westalliierten Großbritannien, Frankreich und USA behielten sich mit dem Externer Link: Besatzungsstatut vom Interner Link: 21. September 1949 zahlreiche Befugnisse und Zuständigkeiten vor – beispielsweise im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik. Ohne die Zustimmung der Besatzungsmächte konnte die Bundesrepublik keine internationalen Verträge abschließen und blieb, direkt an der Frontlinie des Kalten Krieges gelegen, ein Staat ohne eigene Armee.

Mit dem Ausbruch des Interner Link: Koreakriegs am 25. Juni 1950 wurden die sicherheitspolitische Rolle der Bundesrepublik und deren mögliche Wiederbewaffnung erneut diskutiert. Eine militärische Eskalation des Ost-West-Konfliktes in Europa und somit auch auf deutschem Gebiet konnte angesichts der militärischen Auseinandersetzung zwischen dem von der Sowjetunion unterstützen Nordkorea und dem mit den USA alliierten Südkorea nicht mehr ausgeschlossen werden. Sowohl US-Außenminister Dean Acheson als auch der britische Premier Winston Churchill setzten sich daher im Sommer 1950 ausdrücklich für einen militärischen Beitrag der Bundesrepublik zur Verteidigung in Europa ein. Auch der Interner Link: Europarat sprach sich auf Initiative Churchills am 11. August 1950 für die Bildung einer europäischen Armee mit deutscher Beteiligung aus.

Debatte um deutsche Wiederbewaffnung

Frankreich war anfangs gegen den Aufbau einer neuen westdeutschen Armee, die Besatzung durch das nationalsozialistische Deutschland war zu diesem Zeitpunkt gerade einmal wenige Jahre vorbei. Da die USA und Großbritannien jedoch auf eine militärische Einbindung der Bundesrepublik drängten, geriet die französische Regierung in ein Dilemma: Einerseits stand das Verhältnis zu ihren engsten und wichtigsten Verbündeten auf dem Spiel. Andererseits war vielen Franzosen und Französinnen ein wiederbewaffnetes Deutschland zu diesem Zeitpunkt schwer zu vermitteln.

In der Bundesrepublik hatten die Vorbereitungen für den Aufbau einer neuen Armee bereits vor dem Koreakrieg begonnen. Im Mai 1950 war unter strenger Geheimhaltung die "Zentrale für Heimatdienst" gegründet worden, später auch "Amt Blank" genannt – die Vorgängerbehörde des Bundesverteidigungsministeriums. Anfang Oktober 1950 traf sich eine wehrpolitische Expertenrunde im rheinland-pfälzischen Kloster Himmerod. Die "Himmeroder Denkschrift", welche den Titel "Über die Aufstellung eines deutschen Kontingents im Rahmen einer übernationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas" trug, enthielt bereits wesentliche Gedanken, die beim späteren Aufbau der Bundeswehr umgesetzt wurden.

Der Pleven-Plan

Frankreichs Ministerpräsident René Pleven ergriff am 24. Oktober 1950 die Initiative und schlug der französischen Nationalversammlung die Gründung einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft vor. In seiner Externer Link: Rede warnte er vor einem Wiedererstarken des deutschen Militarismus, der sich in einer neuen deutschen Armee und der Schaffung eines bundesdeutschen Verteidigungsministeriums manifestieren könnte. In Anlehnung an die kurz zuvor entworfene Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ("Montanunion") für die gemeinsame Verwaltung der Schwerindustrie empfahl Pleven, eine europäische Armee aufzubauen. Staaten, die bereits über eigene Armeen verfügten, sollten weiterhin autonome Streitkräfte behalten dürfen – neben der gemeinsamen Armee. Auf diese Weise behielte Frankreich sicherheitspolitische Eigenständigkeit, während Deutschland komplett in ein kollektives Verteidigungssystem eingebunden worden wäre – ohne eigenständige nationale Streitkräfte.

Die Bundesregierung stimmte dem Interner Link: Pleven-Plan am 8. November 1950 in einer Erklärung im Bundestag zu. Es folgten etwa 18-monatige Verhandlungen über einen konkreten Vertrag für eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Bundeskanzler Konrad Adenauer sah in dem Wunsch der Westalliierten nach Einbindung der Bundesrepublik in eine neue Sicherheitspolitik die Chance auf Wiederherstellung der vollständigen staatlichen Souveränität. Deswegen forderte er im Gegenzug für einen deutschen Verteidigungsbeitrag die Aufhebung des Besatzungsstatuts und die Wiederherstellung der deutschen Souveränität. Diese Punkte wurden im "Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten“, dem sogenannten Deutschlandvertrag, festgelegt und parallel mit dem EVG-Vertrag verhandelt. Die beiden Verträge konnten nur gemeinsam in Kraft treten.

EVG-Vertrag sah ein geeintes Europa als Ziel vor

Am Interner Link: 26. Mai 1952 wurde der Deutschlandvertrag von den USA, Großbritannien, Frankreich und der Bundesrepublik unterzeichnet. Einen Tag später unterzeichneten Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, die Niederlande und die Bundesrepublik den EVG-Vertrag. Im Wesentlichen fanden sich dort zahlreiche Positionen wieder, die Pleven bereits 1950 in seiner Rede vor der französischen Nationalversammlung vertreten hatte. Artikel 9 schloss den Unterhalt nationaler Streitkräfte zwar aus, Artikel 10 definierte dafür jedoch Ausnahmen: etwa für die Truppenteile in "außereuropäischen Gebieten" oder den Einsatz im besetzten Berlin. Frankreich konnte auf diese Weise weiterhin eigene Soldaten in den Kolonien unter Waffen halten und Aufgaben als Besatzungsmacht wahrnehmen.

Ferner sah Artikel 2 eine Beistandspflicht vor, falls das Territorium eines Mitgliedlandes angegriffen wurde. Darüber hinaus war eine enge Kooperation mit der 1949 gegründeten Interner Link: NATO vorgesehen, was einer zusätzlichen Westbindung der EVG gleichkam. Das Bündnis sollte als Verteidigungsallianz dienen. In der Präambel wurde ein "geeintes Europa" als langfristiges Ziel definiert.

Die Interner Link: Beneluxstaaten und die Bundesrepublik ratifizierten den EVG-Vertrag. In Frankreich entwickelte sich jedoch, auch durch sich verändernde innenpolitische Kräfteverhältnisse, eine kritische Debatte um das Projekt einer gemeinsamen europäischen Armee. Die nach den französischen Parlamentswahlen von 1951 erstarkten Interner Link: Gaullisten fürchteten um die nationale Souveränität Frankreichs. Die zuvor an der Regierung beteiligten Kommunisten, immerhin noch drittstärkste Kraft im Parlament, waren generell gegen eine militärische Zusammenarbeit mit Deutschland. Zudem schien nach dem Ende des Koreakriegs im Juli 1953 und mit dem Tod Josef Stalins 1953 die militärische Bedrohung durch die Sowjetunion nicht mehr so groß wie zuvor. Auch in Deutschland gab es Widerstand gegen die EVG: Die SPD war sowohl gegen die Wiederbewaffnung als auch gegen die von Adenauer angestrebte Westintegration.

Scheitern des Vertrags in der Nationalversammlung

Blick auf die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung während der Debatte um die Ratifizierung des EVG-Vertrags. (© picture-alliance, dpa - Bildarchiv)

Am 30. August 1954 kam es unter dem Premierminister Pierre Mendès France schließlich zu einer Abstimmung in der französischen Nationalversammlung. Mit 319 zu 264 Stimmen beschloss das Parlament, die Entscheidung über die EVG auf unbestimmte Zeit zu vertagen, über den Vertrag selbst wurde nicht einmal mehr abgestimmt. Dadurch kam es auch in Italien nie zu einer Ratifikation des Vertrages. Es war das Ende des Pleven-Plans für eine gemeinsame europäische Armee. Gleichzeitig wurde damit auch der Deutschlandvertrag hinfällig.

Der vom EVG-Vertrag in Gang gesetzte europäische Integrationsprozess wurde jedoch fortgesetzt. Am 23. Oktober 1954 wurden die Interner Link: Pariser Verträge unterzeichnet, einschließlich des neu verhandelten Deutschlandvertrags als Protokoll. Sie traten am 5. Mai 1955 in Kraft und hoben das Besatzungsstatut in der Bundesrepublik auf, der so ein Beitritt zur Westeuropäischen Union sowie zur NATO ermöglicht wurde. Als NATO-Mitglied musste die Bundesrepublik Truppen stellen, deswegen waren die Pariser Verträge auch gleichzeitig die Voraussetzung für die Gründung der Bundeswehr. Am 7. Juni 1955 wurde aus dem "Amt Blank" das Bundesministerium für Verteidigung.

Neue Ansätze der Kooperation in der Verteidigungspolitik

Auch in Osteuropa hatten die Pariser Verträge Folgen: Am 14. Mai 1955 gründeten die Führer von acht sozialistischen Staaten den Interner Link: Warschauer Pakt. Ein Jahr später wurde in der DDR die Interner Link: Nationale Volksarmee aufgestellt.

Heute gibt es wieder Bestrebungen, Interner Link: gemeinsame europäische Verteidigungsstrukturen aufzubauen. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron nannte etwa bei seiner Externer Link: europäischen Grundsatzrede im September 2017 die Schaffung einer gemeinsamen Eingreiftruppe als Ziel. Darüber hinaus haben die Außenminister von 25 EU-Staaten Ende 2017 eine "Ständige Strukturierte Zusammenarbeit" im Bereich Verteidigungspolitik beschlossen. Als Fernziel wurde auch hier die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsunion genannt.

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