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Eine Geschichte der Obdachlosigkeit im 19. und 20. Jahrhundert | Wohnungslosigkeit | bpb.de

Wohnungslosigkeit Editorial Was bedeutet es, zu wohnen? Ein Recht auf (menschenwürdiges) Wohnen? Wohnungslosigkeit in Deutschland aus europäischer Perspektive Eine Geschichte der Obdachlosigkeit im 19. und 20. Jahrhundert "Unangenehm", "arbeitsscheu", "asozial". Zur Ausgrenzung von wohnungslosen Menschen Wohnungslosigkeit als heterogenes Phänomen. Soziale Arbeit und ihre Adressat_innen "Eine lange Bank in der Fußgängerzone – das ist ein gutes Zeichen" - Interview

Eine Geschichte der Obdachlosigkeit im 19. und 20. Jahrhundert

Britta-Marie Schenk

/ 18 Minuten zu lesen

Obdachlose gab es schon immer. Wie aber der Alltag von Menschen aussah, die im Freien schlafen oder zeitweise in Obdachloseneinrichtungen unterkommen mussten, und wie die Gesellschaft mit ihnen umging, unterschied sich je nach historischem Kontext in Deutschland.

Obdachlose, hier definiert als Menschen, die im Freien schlafen oder zeitweise in Obdachloseneinrichtungen unterkommen müssen, gab es schon immer. Wie aber ihr Alltag aussah und wie die Gesellschaft mit ihnen umging, unterschied sich je nach historischem Kontext. In diesem Beitrag betrachte ich mit dem späten 19. und dem 20. Jahrhundert einen Zeitraum in Deutschland, in dem der Sozialstaat expandierte und zahlreiche Einrichtungen für obdachlose Menschen initiiert wurden, Obdachlosigkeit aber dennoch weiterbestand. Zugleich kamen in der Hilfe für Obdachlose häufig stigmatisierende Vorstellungen zum Ausdruck, die in der Mehrheitsgesellschaft vorhanden oder erst in Fürsorgeeinrichtungen entstanden waren. Exkludierende Praktiken waren oftmals die Folge – zugespitzt in der Zeit des Nationalsozialismus, in der eine große Zahl von Obdachlosen zwangssterilisiert sowie in Konzentrationslager gebracht wurde und dort starb.

Dennoch wäre es zu kurz gedacht, eine Geschichte der Obdachlosigkeit im Zeitalter des Wohlfahrtsstaates als eine alleinige Ausgrenzungsgeschichte zu schreiben. Eine solche Erzählung würde mindestens zwei zentrale Aspekte übersehen: zum einen die mögliche Integration von Obdachlosen in die Gesellschaft, zum anderen die Handlungen der Betroffenen selbst. Ich berücksichtige aber auch Machtverhältnisse, in denen Obdachlose sehr begrenzte Handlungsspielräume hatten, ebenso wie soziale Entwicklungen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. Wandel und Kontinuitäten in der Geschichte der Obdachlosen werde ich jeweils aus fünf Blickwinkeln untersuchen: erstens, wer und wie viele Menschen obdachlos gewesen sind; zweitens, welche Ursachen Obdachlosigkeit hatte, um die gesellschaftlichen Kontexte und damit die zeitspezifische Problemlage der Obdachlosen herauszuarbeiten; drittens, mit welchen Bezeichnungen obdachlose Menschen belegt wurden, da sie Aufschluss über gesellschaftliche Vorstellungen von Obdachlosigkeit geben; viertens, wie sich das Wechselspiel von Regulierung, Repression und Angeboten mit teilweise inkludierendem Charakter gestaltete und fünftens, wie Obdachlose handelten, eher Hilfe annehmend oder widerständig.

Obdachlosigkeit im Kaiserreich

Im späten 19. Jahrhundert avancierte Obdachlosigkeit zum Massenphänomen. Davon besonders betroffen waren exmittierte, das heißt aus ihren Wohnungen ausgesetzte Familien in größeren Städten, mittel- und arbeitslose Männer aus ländlichen wie städtischen Regionen sowie aus ihren Stellungen entlassene Dienstmädchen. Die Anzahl obdachloser Menschen lag zeitweise höher als unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg.

Woran lag das? Sozioökonomische Entwicklungen waren hier ebenso prägend wie einschneidende Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt. Mit der Durchsetzung der Lohnarbeit ohne soziale Absicherung erhöhte sich die Anzahl der Obdachlosen im Vergleich zu der Zeit vor der Industrialisierung. Viele Menschen zogen auf der Suche nach Erwerbstätigkeit vom Land in die industriellen Ballungszentren, wo es ihnen aber nicht immer gelang, Arbeit und eine finanzierbare Unterkunft zu finden. Konjunkturschwankungen, intensiviert durch die Gründerkrise, erschwerten die Arbeitssuche zusätzlich. Bereits zur Zeit der Reichsgründung wiesen große und mittlere Städte zudem einen Mangel an Kleinwohnungen auf, der sich in weiteren Hochphasen der Wohnungsnot in der zweiten Hälfte der 1880er Jahre sowie um die Jahrhundertwende immer wieder verschärfte.

Obgleich die von Obdachlosigkeit betroffenen Gruppen im Kaiserreich äußerst heterogen waren, existierten Differenzierungen. Alleinstehende männliche Obdachlose wurden häufig als "arbeitsscheue" "Vagabunden", "Wanderer", "Stromer" oder "Landstreicher" bezeichnet, während man alleinstehende obdachlose Frauen und Mädchen mit dem Adjektiv "gefallen" versah, womit die Unterstellung einherging, sie würden als Prostituierte arbeiten. Beide Begriffsgruppen verband die Verknüpfung mit Arbeit im negativen Sinne. Unterstellten Fürsorgeverantwortliche und mit ihnen eine breite Öffentlichkeit den Frauen und Mädchen, eine normabweichende Arbeit auszuüben, setzten sich alleinstehende Männer dem Vorwurf aus, Arbeit zu verweigern und stattdessen zu betteln. Die Erziehung zur Arbeit stellte von daher ebenso ein strukturbildendes Element der Einrichtungen für Obdachlose dar, wie auch die verschiedenen Bezeichnungen die Angebote gliederten.

Wer über keine finanziellen Mittel verfügte, war auf den Polizeigewahrsam oder das Arbeitshaus angewiesen. An beide Institutionen konnten sich Obdachlose entweder freiwillig wenden, was in Phasen der Wohnungsnot auch mehrheitlich der Fall war, oder aber sie wurden dorthin zwangsüberwiesen. Obdachlosigkeit und Landstreicherei galten als Straftatbestände und konnten mit Gefängnis und/oder Arbeitshauseinweisung geahndet werden. Während der Polizeigewahrsam nur für eine Nacht Unterkunft auf einer Holzbank ohne Lehne in einem Raum mit vielen anderen Menschen gewährte, bot das Arbeitshaus für eine längere Zeit Unterkunft, allerdings gepaart mit schwerer und streng überwachter Arbeit, schmaler Kost sowie ohne eigene Entscheidungsmöglichkeit über den Austritt aus der Einrichtung.

Im Zuge des sozialpolitischen Aufbruchs in den 1880er Jahren errichteten fast alle Städte Obdachlosenasyle, teils in Eigenregie, teils in Kooperation mit konfessionellen Trägern. In ländlichen Regionen etablierte die evangelische Kirche auf Initiative des Pastors Friedrich von Bodelschwingh Arbeiterkolonien, in denen vor allem Männer gegen Arbeitsleistung für einige Monate Kost, Logis und religiöse Erziehung erhielten und – sehr selten – wieder in Arbeit gebracht wurden. "Arbeit statt Almosen" lautete das Konzept der protestantischen Wandererfürsorge, das sich an mittel- und obdachlose alleinstehende Männer richtete, die auf der Suche nach Arbeit durch das Land zogen. Schon bald weitete sich die Wandererfürsorge aus; es entstanden vielerorts Wanderarbeitsstätten, in denen die Betroffenen vier Stunden pro Tag arbeiteten.

Exmittierte obdachlose Familien standen im Kaiserreich vor zwei Problemen: In die Einrichtungen konnten sie weder ihr Mobiliar mitnehmen noch als Familie zusammenbleiben. In Berlin, wo die Wohnungsnot in den frühen 1870er Jahren besonders ausgeprägt war, errichten viele Familien deshalb auf den freien Plätzen der Stadt illegal Bretterbuden. Im Oktober 1872 riss die Polizei die Hütten gewaltsam ab; ihre Bewohnerinnen und Bewohner mussten im Arbeitshaus Quartier nehmen. Diese Abrisse führten zu Straßenkämpfen zwischen der Polizei und der sich mit den obdachlosen Familien solidarisierenden Arbeiterbevölkerung. Zwar kam es nicht zu einer Machtverschiebung zugunsten der Betroffenen, doch zeigen sich ihre Handlungsspielräume, die durchaus auch widerständige Aktionen umfassten.

In Zeiten einer hohen Anzahl an Obdachlosen, für die nicht genügend Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung standen, der beginnende Sozialstaat aber eine Neugründungswelle von einschlägigen Einrichtungen begünstigte, boten Fürsorgeakteure eine Teilinklusion an, die den Grundstein für das heutige Obdachlosenfürsorgesystem bildete.

Obdachlosigkeit in der Weimarer Republik

Nach dem Ersten Weltkrieg, der wegen der Wehrpflicht einen Rückgang der Obdachlosigkeit zur Folge gehabt hatte, nahm die Anzahl wohnungsloser Menschen wieder zu. Zum einen handelte es sich weiterhin um alleinstehende Männer und Frauen sowie Familien. Hinzu kamen obdachlose Jugendliche, die aber nur einen geringen Anteil an der Gesamtzahl der Obdachlosen ausmachten.

In der Weimarer Republik hatte fast eine halbe Million Menschen keine eigene Unterkunft. Infolge der Inflation nahmen Verarmungserscheinungen zu, ebenso wie die Weltwirtschaftskrise die Arbeitslosen- und damit auch die Obdachlosenzahlen in die Höhe schnellen ließ. Überdies existierten im Gegensatz zum Kaiserreich kaum leerstehende Wohnungen. In der Stadt wie auf dem Land erschwerte es die Diskrepanz zwischen Wohnungssuchenden und dem vorhandenen Leerbestand, eine Bleibe zu finden.

Viele Menschen konnten zudem ihre Miete nicht mehr bezahlen und wurden zur Räumung ihrer Wohnung verurteilt. Anders als im Kaiserreich reichte die Kündigung des Hausbesitzers dafür nicht mehr aus, es war ein Gerichtsurteil nötig. Ab 1926 musste das zuständige Wohlfahrtsamt prüfen, ob es die Mietrückstände übernehmen konnte, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Allerdings gewährten die Städte und Gemeinden nur äußerst selten einen solchen Zuschuss, da die Kostenübernahme eine erhebliche finanzielle Belastung für sie darstellte.

Die wirtschaftlich und wohnungspolitisch veränderte Lage schlug sich nicht in den Diskursen über Obdachlosigkeit nieder: Hier herrschten Kontinuitäten vor. Allerdings nahmen Fürsorgepraktiker nun vermehrt den Begriff des "minderwertigen Kranken" in ihre Diktion auf, der bereits um 1900 in der psychiatrischen und kriminologischen Forschung angelegt wurde. Dahinter stand die Vorstellung, insbesondere vagierende Männer hätten angeborene psychische Krankheiten, die sie veranlassten, ein Leben auf der Straße zu führen. Soziale Devianz wurde mit biologischer erklärt, woraus einige Fürsorgeexperten statt einer Bestrafung und Umerziehung der Betroffenen die Notwendigkeit ihrer lebenslangen Asylierung, teilweise auch schon Zwangssterilisationsforderungen oder gar Eliminierungsideen ableiteten.

Solche eugenischen Denkmuster liefen parallel zu einer der augenfälligsten Neuerungen in der Obdachlosenfürsorgepolitik: einem Mehr an Staat. Wohlfahrtsämter waren nun zuständig für Unterstützungsleistungen, die auch vagierenden Obdachlosen einfacher gewährt wurden als im Kaiserreich. Dennoch waren die Asyle überfüllt, so übernachteten im größten Berliner Obdachlosenasyl pro Monat teilweise über 80000 Menschen. Da die Städte und Kommunen verpflichtet waren, obdachlose Menschen unterzubringen, etablierten sie für obdachlose Familien ein mehrstufiges Unterbringungssystem, an dessen unterster Stufe Behelfsunterkünfte standen, die sich in leerstehenden Eisenbahnwaggons, Kasernen oder Baracken befanden. Im Laufe der Zeit errichteten viele Städte und Gemeinden sogenannte Obdachlosenwohnungen, die der Witterung besser standhielten. Zahlten die Bewohnerinnen und Bewohner die Nutzungsgebühr pünktlich und attestierte ihnen die kontrollierende Fürsorgerin Wohlverhalten, konnten die Familien aus den Behelfsunterkünften in Obdachlosenwohnungen aufsteigen. Taten sie dies nicht, blieben sie in den Notunterkünften.

Viele Familien richteten sich jedoch entgegen der behördlichen Intention in beiden Durchgangsbleiben auf Dauer ein, schließlich stellten sie eine Verbesserung gegenüber dem Asyl dar, und die Nutzungsgebühr war deutlich geringer als in einer Mietwohnung. Aber nicht nur in diesem Punkt funktionierte das erzieherische System nicht, denn die Kommunen klagten über häufig ausbleibende Mietzahlungen und Vandalismus in den Obdachlosenwohnungen. Neben solcherlei Handlungen, die das System auf den Prüfstein stellten, gab es auch offenen und teilweise erfolgreichen Widerstand gegen Exmittierungen, indem die meist arbeitslosen Nachbarn Treppenhäuser zustellten.

Insgesamt verschärfte sich Obdachlosigkeit in der Weimarer Republik aufgrund der wirtschaftlichen Krisen und der Wohnungsmarktlage wieder – auch die durchaus fürsorgeaktive Demokratie fand kein Mittel, die Lage der Betroffenen zu lindern. Zum Ende der Republik fehlte sowohl das Geld als auch das Personal.

Obdachlosigkeit im Nationalsozialismus

"Asozialität" und damit auch Obdachlosigkeit zu bekämpfen, stellte eines der Wahlversprechen der NSDAP dar. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgte und inhaftierte das NS-Regime die meisten obdachlosen Menschen und bot einigen wenigen kinderreichen obdachlosen Familien neue Wohnungen an. Infolgedessen leerten sich die Asyle; die Zahl der Obdachlosen sank stark.

Nicht ausschlaggebend für die Verringerung der Obdachlosenzahlen war die Wohnungspolitik der Nationalsozialisten, da die neugebauten Wohnungen den Bedarf nicht deckten und für die meisten Wohnungssuchenden zu teuer waren. In den Kriegsjahren verhinderte Materialmangel weitere Bauvorhaben; auch die durch die alliierten Luftangriffe zerstörten Wohnungen konnten die Nazis nicht kompensieren. Dementsprechend blieb Wohnungsmangel eines der größten sozialen Probleme des "Dritten Reichs".

Obdachlose wurden im Nationalsozialismus zu "Minderwertigen" und vor allem zu "Asozialen"; Bezeichnungen, die bereits im Fürsorgediskurs der Weimarer Republik verwendet wurden, sich aber erst in der NS-Zeit als zentrale Klassifikationen in der Fürsorge- und Verfolgungspraxis durchsetzten. Unter "asozial" summierte sich eine Reihe negativ belegter Zuschreibungen, die im Gegensatz zum positiv konnotierten "Volksgenossen" standen, wie Arbeitsscheu, Betteln und von der Norm abweichendes Sozialverhalten.

Gestützt auf diese Kategorisierung und in Kooperation mit den bisherigen Fürsorgeverantwortlichen nahm das NS-Regime 1933 "Bettlerrazzien" vor, bei der Tausende von obdachlosen Menschen verhaftet wurden. Die Festgenommenen wurden in Pflegeheime verbracht, wo sie eine Zwangssterilisierung erwartete, sowie in Arbeitshäuser, Gefängnisse und Konzentrationslager gesperrt. Schon bevor die massenhafte Verfolgung und KZ-Inhaftierung ab 1937/38 einsetzte, internierten regionale Akteure aus Straf- und Wohlfahrtspflege, Verwaltung und karitativen Verbänden in Eigeninitiative viele sogenannte Asoziale. 1937/38 initiierte Heinrich Himmler die Aktion "Arbeitsscheu Reich", eine Massenverhaftungswelle unter anderem von Obdachlosen, womit eine neue Stufe der Radikalisierung der sozialrassistischen und kriminalpräventiven Verfolgung obdachloser und als sozial abweichend klassifizierter Menschen erreicht wurde. Zwischen 63000 und 82000 als "asozial" etikettierte Menschen wurden in Konzentrationslagern inhaftiert.

Obdachlose Familien, die als "arisch" und "erbgesund" galten, erhielten teilweise Unterstützung durch den pronatalistischen NS-Staat. So begründete die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt in Barackensiedlungen Kindergärten, und die Lokalbehörden vermittelten ihnen Wohnungen. Insgesamt überwogen in der NS-Zeit die exkludierenden Maßnahmen gegen Obdachlose jedoch. Solcherlei Praktiken übten auch Obdachlose aus, beispielsweise denunzierten bisweilen nicht-jüdische Obdachlose jüdische Obdachlose. Der Umgang mit Obdachlosen im NS-Staat beruhte nicht allein auf von zentraler Stelle angeordneten Verfolgungsmaßnahmen, er trat zumindest bis zur Radikalisierungsphase ab 1937/38 eher als Impulsgeber in Erscheinung. Regionale und lokale Akteure der mittleren und unteren Verwaltungsebenen sowie die Bevölkerung beteiligten sich ebenso an der Verfolgung und Inhaftierung Obdachloser in Konzentrationslagern.

Obdachlosigkeit in der DDR und der Bundesrepublik

Die wenigen Obdachlosen, die das Konzentrationslager überlebt hatten, wurden von den Alliierten 1945 befreit, während in der NS-Zeit entmündigte Obdachlose in Pflegeheimen und Anstalten bleiben mussten. Im Arbeitshaus Internierte wurden 1949 freigelassen. Zwar drohten obdachlosen Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg keine tödlichen Konsequenzen mehr, die tradierte Differenzierung in "selbstverschuldete" und "unverschuldete" Obdachlosigkeit blieb aber bis Ende der 1960er Jahre in der Bundesrepublik und in der DDR bestehen. Während in der DDR die alte Bezeichnung "asozial" reaktiviert wurde, griffen Fürsorgeverantwortliche in der Bundesrepublik auf den Begriff "nichtsesshaft" zurück. Als obdachlos galt jedoch in den ersten Nachkriegsjahren eine andere, nahezu omnipräsente Personengruppe: ausgebombte und sich auf der Flucht befindende Menschen ohne Unterkunft. Ihnen dienten Bunker, Barackenlager, Lauben und sogenannte Nissenhütten aus Wellblech als Notunterkünfte.

Der allgemeinen Wohnungsnot trug auch die DDR-Regierung zunächst Rechnung, indem sie Obdachlosenunterkünfte in ehemaligen Altenheimen einrichtete, schon bald aber zur alten Differenzierung zwischen "asozialen" und "sozialen" Obdachlosen zurückkehrte. Zwar gab es später durch die staatliche Wohnungszuteilung und die herrschende Arbeitspflicht weniger Obdachlose als in Westdeutschland, dennoch existierte Obdachlosigkeit in der DDR. Ihr wurde indes äußerst repressiv begegnet; unterstellte Arbeitsscheu lieferte den Grund für Straferziehung oder Haft. Die Klassifikation als "asozial", die nicht nur Obdachlose umfasste, bündelte aus Sicht der DDR-Regierung unerwünschte Verhaltensweisen.

Obgleich unter anderen rechtlichen und ideologischen Vorzeichen war dieses Phänomen auch in Westdeutschland nicht unbekannt. Besonders im "Wirtschaftswunder", in dem nahezu Vollbeschäftigung herrschte, wurde mittel- und arbeitslosen Obdachlosen nur wenig Verständnis entgegengebracht, eine Selbstverschuldung automatisch angenommen und teilweise Pathologisierungen reaktiviert. Dem entsprach zum einen die Berichterstattung über die weiterhin bestehenden Asyle, die aber – anders als in der Weimarer Republik – vor allem alleinstehenden Männern für eine begrenzte Anzahl an Nächten Unterschlupf gewährten. Zum anderen kamen die erwähnten tradierten Vorstellungen im wiederbelebten mehrstufigen Unterbringungssystem für Familien zum Ausdruck. Auf der untersten Stufe existierten Obdachlosensiedlungen, die meist isoliert in städtischen Randgebieten lagen. Sogenannte Übergangswohnungen bildeten die zweite Stufe; auf der dritten Stufe befanden sich Normalwohnungen im sozialen Wohnungsbau. Wie schon in der Weimarer Republik sollte durch Erziehung eine Reintegration in die Mehrheitsgesellschaft erfolgen, was nur selten gelang, da die Menschen in den Obdachlosensiedlungen stigmatisiert wurden und ein Aufstieg in Normalwohnungen bei rückläufigem sozialen Wohnungsbau kaum möglich war. Bedingt durch Benachteiligungen sozial schwacher Bevölkerungsschichten am Wohnungsmarkt sowie die Aufhebung der Mietpreisbremse stiegen die Obdachlosenzahlen zudem in den 1960er Jahren wieder an.

Vor diesem Hintergrund stellte Obdachlosigkeit in den 1960er Jahren das zentrale sozialpolitische Problem der Kommunen dar. Im Zuge von Verwissenschaftlichungsprozessen baten städtische und kommunale Verwaltungsbeamte Sozial- und Erziehungswissenschaftler um die Analyse der Lage. Die von den Kommunen finanzierten Studien kritisierten die räumliche Segregation der Obdachlosensiedlungen. Aus ihrer Perspektive hatte Obdachlosigkeit soziale Gründe, statt von den Betroffenen selbst verschuldet zu sein. Diese Sichtweise setzte sich im Laufe der 1970er und 1980er Jahre durch und leitete einen entscheidenden Wandel in der Obdachlosenfürsorge ein, der Veränderungen sowohl in den Bezeichnungen als auch in den Fürsorgeeinrichtungen nach sich zog. "Wohnungslos" ersetzte nun den immer wieder kritisierten Begriff "nichtsesshaft".

In Anerkennung der multikausalen Ursachen von Obdachlosigkeit übernahm der Bund Mietbeihilfen und finanzierte Modelleinrichtungen. In staatlichen wie konfessionellen Obdachlosenfürsorgeeinrichtungen entstanden Beratungsangebote, die von psychologischer Hilfe über Sucht- und Schuldnerberatung bis hin zu betreuten Wohnungsangeboten reichten. Diese Individualisierungstendenzen schlugen sich in den 1990er Jahren auch in Anlaufstellen für obdachlose Frauen nieder, eine Gruppe, für die lange Zeit keine spezifischen Angebote existiert hatten, die aber in dieser Zeit anwuchs. Gewalterfahrungen und Partnerschaftskonflikte lösten Frauen öfter als in den Jahren zuvor aus ihrem bisherigen Leben, woraus sich bei beengten finanziellen Verhältnissen schnell Obdachlosigkeit entwickeln konnte.

In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit, vor allem im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts wieder akut, hatten Obdachlose es noch schwerer als zuvor, Arbeit zu finden. Da die Idee, seinem Leben durch Arbeit Sinn, Struktur und finanzielle Unabhängigkeit zu verleihen, immer noch hoch im Kurs stand und steht, wurden in Deutschland beispielsweise Straßenzeitungen ins Leben gerufen, die Obdachlose gegen ein geringes Entgelt verkaufen konnten und darin auch selbst zu Wort kommen.

Im Gegensatz zu anderen lange Zeit benachteiligten Gruppen wie Frauen, Homosexuellen und Menschen mit Behinderung reihten sich Obdachlose nicht in eine der neuen sozialen Bewegungen ein. Sie leisteten aber in ihrem Alltag in den Obdachlosenunterkünften häufig Widerstand. Teilweise weigerten sich Betroffene, in den Unterkünften zu übernachten, da sie befürchteten, bestohlen zu werden, oder empfanden ihr Leben auf der Straße als selbstbestimmter.

Eingeleitet durch die beschriebenen Wandlungsprozesse kann in der Bundesrepublik – nach einer Phase, die eher an Traditionen aus dem Kaiserreich und der Weimarer Republik anknüpfte – eine langsame Hinwendung zur fürsorgepraktischen "Hilfe zur Selbsthilfe" konstatiert werden. Der einzelne Obdachlose mit seinen individuellen Problemen rückte stärker in den Vordergrund. Dennoch blieben Ursachen auf der Makroebene wie Konjunkturschwankungen, städtische Wohnungspolitik auf der Mesoebene sowie der Verlust des sozialen Bezugsrahmens, etwa durch Schicksalsschläge, Trennungen oder schwierige Familienverhältnisse, auf der Mikroebene bestehen. Diese Kontinuitäten stehen inkludierenden Fürsorgemaßnahmen zur Seite und erklären das Weiterbestehen von Obdachlosigkeit in der Wohlstandsgesellschaft zumindest in Teilen.

Fazit

Bis heute ist es nicht gelungen, Obdachlosigkeit zu verhindern. Dennoch vermittelt eine Geschichte der Obdachlosigkeit in Deutschland vom späten 19. Jahrhundert bis zum Ende des 20. Jahrhunderts den Eindruck, dass Fürsorgeverantwortliche entsprechend ihrer zeitspezifischen Prägungen stets um Inklusion bemüht waren – mit Ausnahme der Zeit des Nationalsozialismus. Die Intentionen der Verantwortlichen können aber keinesfalls mit einer Erfolgsgeschichte gleichgesetzt werden, wie ein Blick in die Ergebnisse zu den einzelnen Abschnitten zeigt.

Mit dem beginnenden Sozialstaat im Kaiserreich nahmen Interventionen in der Obdachlosenfürsorge zu, die auch exkludierende Elemente aufwiesen. In der Weimarer Republik übernahm der Staat noch stärker Verantwortung für obdachlose Menschen, ihnen ging es aufgrund ihrer Anzahl, der Arbeitsmarktlage und den überfüllten Einrichtungen jedoch im Großen und Ganzen schlechter. In der NS-Zeit hingegen deckte sich der sozialrassistische Exklusionswille mit den Verfolgungs- und Tötungspraktiken. Nach 1945 griffen die Verantwortlichen zunächst auf exkludierende Vorstellungswelten und Fürsorgesysteme zurück – und dies nicht nur im repressiven DDR-Staat, sondern auch im demokratischen Westdeutschland. Erst der Wandel in den 1960er Jahren ließ stärker als je zuvor inkludierende Absichten erkennen.

Die Handlungen obdachloser Menschen in der Vergangenheit sind aufgrund der Quellenlage meist nur in der Interaktion mit Fürsorgeakteuren greifbar, in ihnen zeigt sich allerdings eine Kontinuität. Immer wieder versuchten Obdachlose, ihre Handlungsspielräume auszudehnen, womit sie Regeln und Erwartungshaltungen der Fürsorgeakteure infrage stellten – wenn auch in engen Grenzen. Insofern ist eine Geschichte der Obdachlosigkeit im Untersuchungszeitraum von Wellenbewegungen der In- und Exklusion gekennzeichnet, die stets verwoben waren mit eigensinnigen Handlungen der Betroffenen selbst.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Wolfgang Ayaß, "Asoziale" im Nationalsozialismus. Überblick über die Breite der Maßnahmen gegen soziale Außenseiter und die hieran beteiligten Stellen, in: Dietmar Sedlazcek et al. (Hrsg.), "Minderwertig" und "asozial". Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter, Zürich 2005, S. 51–64, hier S. 61.

  2. Obdachlose lassen sich in dieser Hinsicht in anderen marginalisierten Gruppen verorten, war doch die Frage nach der In- und Exklusion für die meisten marginalisierten Gruppen in Europas Wohlfahrtsstaaten zentral. Vgl. Lutz Raphael, Conclusion. The Twisted Path of Cognition and Protection, in: Beate Althammer/ders./Tamara Stazic-Wendt (Hrsg.), Rescuing the Vulnerable. Poverty, Welfare and Social Ties in Modern Europe, New York–Oxford 2016, S. 405–415, hier S. 405.

  3. So Wolfgang John, der die Zahl der Obdachlosen für 1880 auf 682000 schätzt – etwa 1,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Für 1945 wird von einer Anzahl von 578000 ausgegangen. Johns Zahlen basieren auf den zeitgenössischen Erhebungen der Fürsorgeträger. Vgl. Wolfgang John, … ohne festen Wohnsitz … Ursache und Geschichte der Nichtseßhaftigkeit und die Möglichkeiten der Hilfe, Bielefeld 1988, S. 279.

  4. Vgl. Jürgen Scheffler, "Weltstadt" und "Unterwelt". Urbanisierung, Armenpolitik und Obdachlosigkeit in Berlin 1871–1914, in: Internationale Korrespondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung 26/1990, S. 158–181, hier S. 158.

  5. Vgl. Clemens Wischermann, Wohnungsmarkt, Wohnungsversorgung und Wohnmobilität in deutschen Großstädten 1870–1913, in: Hans-Jürgen Teuteberg (Hrsg.), Stadtwachstum, Industrialisierung, Sozialer Wandel. Beiträge zur Erforschung der Urbanisierung im 19. und 20. Jahrhundert, Berlin 1986, S. 101–133, hier S. 106.

  6. Vgl. Andreas Roth, Kriminalisierung von Bettlern und Obdachlosen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in: Heinz-Günther Borck (Hrsg.), Unrecht und Recht – Kriminalität und Gesellschaft im Wandel von 1500–2000. Gemeinsame Landesausstellung der rheinland-pfälzischen und saarländischen Archive, Bd. 1, Koblenz 2002, S. 134–144, hier S. 136.

  7. Vgl. Friedrich Horn, Das Asyl für Obdachlose in Berlin, in: Der Arbeiterfreund 3/1869, S. 241–264, hier S. 247.

  8. Vgl. Wolfgang Ayaß, Das Arbeitshaus Breitenau. Bettler, Landstreicher, Prostituierte, Zuhälter und Fürsorgeempfänger in der Korrektions- und Landarmenanstalt Breitenau (1874–1949), Kassel 1992.

  9. 1909 existierten in deutschen Städten mit mehr als 60000 Einwohnerinnen und Einwohnern Obdachlosenasyle. Vgl. Statistisches Amt der Stadt München (Hrsg.), Obdachlosenfürsorge in deutschen Städten, München 1910.

  10. Es gab auch einige Arbeiterkolonien für Frauen, sie machten aber nur einen geringen Anteil aus. Vgl. Bettina Hitzer, Arbeiter- und Frauenkolonien für die Reichshauptstadt Berlin? Protestantische Obdachlosenfürsorge im Kontext urbaner Sozialpolitik um 1900, in: Beate Althammer (Hrsg.), Bettler in der europäischen Stadt der Moderne. Zwischen Barmherzigkeit, Repression und Sozialreform, Frankfurt/M. 2007, S. 193–225, hier S. 199.

  11. Vgl. Johann Friedrich Geist/Klaus Kürvers, Das Berliner Mietshaus, Bd. 2: 1862–1945, München 1984, S. 111ff.

  12. Vgl. Marcus Gräser, Der blockierte Wohlfahrtsstaat. Unterschichtenjugend und Jugendfürsorge in der Weimarer Republik, Göttingen 1995, S. 197.

  13. Wolfgang John geht für 1930 von 428900 Obdachlosen aus, etwa 0,7 Prozent der Bevölkerung. Vgl. John (Anm. 3), S. 279. Zeitgenössische Schätzungen bestätigen dies. Vgl. Julia Hörath, "Asoziale" und "Berufsverbrecher" in den Konzentrationslagern 1933 bis 1938, Göttingen 2017, S. 146.

  14. Vgl. Karl Christian Führer, Exmissionen und Obdachlosenwohnungen. Die kommunale Fürsorge für obdachlose Familien in der Weimarer Republik, in: Archiv für Kommunalwissenschaften 35/1996, S. 38–58, hier S. 41f.

  15. Karl Christian Führer spricht von einer Quote zwischen 23 und 24 Prozent bei den wegen Mietschulden zur Räumung verurteilten Beklagten in Hamburg und München. Vgl. ebd., S. 41.

  16. Vgl. Wolfgang Ayaß, "Vagabunden, Wanderer, Obdachlose und Nichtsesshafte": Eine kleine Begriffsgeschichte der Hilfe für Wohnungslose, in: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1/2013, S. 90–102, hier S. 92.

  17. Vgl. Beate Althammer, Pathologische Vagabunden. Psychiatrische Grenzziehungen um 1900, in: Geschichte und Gesellschaft 3/2013, S. 306–337.

  18. Vgl. dies., Vagabunden. Eine Geschichte von Armut, Bettel und Mobilität im Zeitalter der Industrialisierung (1815–1933), Essen 2017, S. 543.

  19. 1924 wurde im Rahmen der Reichsfürsorgepflichtverordnung der Unterstützungswohnsitz abgeschafft und durch den leichter zu erreichenden "gewöhnlichen Aufenthalt" ersetzt.

  20. Vgl. Hotel zur Palme, in: Der Deutsche, 26.3.1927.

  21. Vgl. Adelheid von Saldern, Arme und Obdachlose im Hannover der Weimarer Republik, in: Hans-Dieter Schmid (Hrsg,), Hannover – am Rande der Stadt, Bielefeld 1992, S. 221–254, hier S. 227f.

  22. Vgl. Führer (Anm. 14), S. 53–54.

  23. Vgl. Simon Lengemann, "Erst das Essen, dann die Miete!" Protest und Selbsthilfe in Berliner Arbeitervierteln während der Großen Depression 1931 bis 1933, in: JahrBuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung 3/2015, S. 46–62, hier S. 49.

  24. Vgl. Wolfgang Ayaß, Vom "Pik-As" ins "Kola-Fu". Die Verfolgung der Bettler und Obdachlosen durch die Hamburger Sozialverwaltung, in: Projektgruppe (Hrsg.), Verachtet – verfolgt – vernichtet. Zu den "vergessenen" Opfern des NS-Regimes, Hamburg 1988, S. 152–171, hier S. 158.

  25. Vgl. Christoph Bernhardt, Wohnungspolitik und Bauwirtschaft in Berlin (1930–1950), in: Michael Wildt/Christoph Kreuzmüller (Hrsg.), Berlin 1933–1945, München 2013, S. 177–192, hier S. 179.

  26. Vgl. Karl Christian Führer, Meister der Ankündigung. Nationalsozialistische Wohnungsbaupolitik, in: Forschungsstelle für Zeitgeschichte (Hrsg.), Hamburg im "Dritten Reich", Göttingen 2005, S. 432–444, hier S. 433.

  27. Vgl. Ayaß (Anm. 16), S. 93.

  28. Klar definiert wurde "asozial" in der NS-Zeit nicht. Vgl. Wolfgang Ayaß, "Asoziale" im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995, S. 12.

  29. Vgl. Ayaß (Anm. 24), S. 168.

  30. Vgl. Hörath (Anm. 13), S. 323.

  31. Vgl. ebd., S. 11.

  32. Vgl. Florian Wimmer, Die völkische Ordnung von Armut. Kommunale Sozialpolitik im nationalsozialistischen München, Göttingen 2014, S. 341.

  33. Vgl. Städtisches Fürsorgeamt an den Verwaltungsdirektor der städtischen Krankenanstalt vom 1.10.1935, Stadtarchiv Kiel/47181.

  34. So denunzierten nicht-jüdische Obdachlose eine jüdische Obdachlose in einer Unterkunft in Eckernförde und forderten erfolgreich ihre Entfernung. Vgl. Der Bürgermeister der Ortspolizeibehörde Eckernförde an den Deutschen Gemeindetag vom 30.11.1938, Stadtarchiv Kiel/38217.

  35. Vgl. John (Anm. 3), S. 322.

  36. 1949 schafften die Amerikaner in ihrer Besatzungszone die Arbeitshäuser ab. Vgl. Wolfgang Ayaß, Die "korrektionelle Nachhaft". Zur Geschichte der strafrechtlichen Arbeitshausunterbringung in Deutschland, in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 15/1993, S. 84–201, hier S. 199.

  37. Vgl. Ayaß (Anm. 16), S. 95–96.

  38. Vgl. Sven Korzilius, "Asoziale" und "Parasiten" im Recht der SBZ/DDR, Köln u.a. 2005, S. 181.

  39. Vgl. Britta-Marie Schenk, Freie Männer? Männlichkeitskonstruktionen von Hamburger Obdachlosen in den 1950er Jahren, in: Bernhard Gotto/Elke Seefried (Hrsg.), Männer mit "Makel". Männlichkeiten und gesellschaftlicher Wandel in der frühen Bundesrepublik, München 2016, S. 62–74.

  40. Vgl. Christoph Lorke, Armut im geteilten Deutschland. Die Wahrnehmung sozialer Randlagen in der Bundesrepublik und der DDR, Frankfurt/M.–New York 2015, S. 170.

  41. Vgl. Christiane Reinecke, Disziplinierte Wohnungsnot. Urbane Raumordnungen und neue soziale Randständigkeit in Frankreich und Westdeutschland, in: Archiv für Sozialgeschichte 54/2016, S. 267–286, hier S. 273.

  42. Vgl. Lorke (Anm. 40), S. 168–169.

  43. Vgl. Ralf Könen, Wohnungsnot und Obdachlosigkeit im Sozialstaat, Frankfurt/M.–New York 1990, S. 97.

  44. Vgl. bspw. Ursula Adams, Nachhut der Gesellschaft. Untersuchung einer Obdachlosensiedlung in einer westdeutschen Großstadt, Freiburg/Br. 1971.

  45. Vgl. zur Kritik Ernst Klee, Pennbrüder und Stadtstreicher. Nichtseßhaften-Report, Frankfurt/M. 1979, S. 35–42, S. 127–135. Zum Begriffswandel vgl. Ayaß (Anm. 16), S. 100.

  46. Vgl. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Dauerhafte Wohnungsversorgung von Obdachlosen, Bonn 1998.

  47. Vgl. Katrin Zapf, Haushaltsstrukturen und Wohnverhältnisse, in: Ingeborg Flagge (Hrsg.), Geschichte des Wohnens, Bd. 5: 1945 bis heute. Aufbau, Umbau, Neubau, Stuttgart 1999, S. 563–614, hier S. 606f.

  48. Vgl. Nicole Kautz, Wohnungslosigkeit bei Frauen. Skizze eines Gesellschaftsproblems, Marburg 2010, S. 70.

  49. Vgl. Gertraud Koch/Bernd Jürgen Warneken, Selbstzeugnisse von Obdachlosen. Zur medienspezifischen Varietät von Armutsbildern, in: Eva Maria Gajek/Christoph Lorke (Hrsg.), Soziale Ungleichheit im Visier. Wahrnehmung und Deutung von Armut und Reichtum seit 1945, Frankfurt/M.–New York 2016, S. 291–309.

  50. Daran änderte auch die vom Umfang her sehr kleine "Berber-Initiative" nichts. Vgl. John (Anm. 3), S. 326.

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Dr. Britta-Marie Schenk ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Historischen Seminar der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und habilitiert zur Geschichte der Obdachlosigkeit im 19. und 20. Jahrhundert.

E-Mail Link: schenk@histosem.uni-kiel.de