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Zur Situation der Jugendhilfe in Leipzig | APuZ 38/1992 | bpb.de

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APuZ 38/1992 Politische Einstellungen und Grundpositionen Jugendlicher in Ostdeutschland Rechtsextremismus und aktuelle Befindlichkeiten von Jugendlichen in den neuen Bundesländern Zur Situation der Jugendhilfe in Leipzig Berufsausbildung und Arbeitsmarktchancen Jugendlicher in den alten Bundesländern

Zur Situation der Jugendhilfe in Leipzig

Gisela Ulrich

/ 19 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Mit der Einführung des Kinder-und Jugendhilfegesetzes in den neuen Bundesländern am 3. Oktober 1990 ist ein grundlegender struktureller und inhaltlicher Wandel der Jugendhilfe im Osten eingeleitet worden. Dies trifft auch für die Stadt Leipzig zu. Es wurde ein Jugendamt gebildet, das sich nach fast zweijähriger Existenz kaum mehr von Jugendämtern westdeutscher Großstädte vergleichbarer Größe unterscheidet. Hemmend auf die Arbeit der Jugendhilfe in Ostdeutschland wirken sich nach wie vor der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal, unzureichende räumliche und technische Bedingungen und -was damit zusammenhängt -eine überaus dürftige Finanzausstattung von Ämtern und freien Trägern aus. Vergleichsweise gut entwickelt ist in Leipzig die freie Jugendhilfe. Ihr Fortbestand ist jedoch durch das Auslaufen einer Vielzahl von ABM-Verträgen akut gefährdet. Von besonderer Brisanz für die künftige Arbeit des Jugendamtes und der freien Träger sind die ungeklärten Eigentumsverhältnisse in Ostdeutschland; Rückübertragungsanspüche auf Grundstücke und Gebäude sowie fehlende Alternativen stellen derzeit im Bereich der Jugendhilfeplanung fast unüberwindbare Hindernisse dar. Schwerpunkte der Arbeit des Jugendamtes sind gegenwärtig insbesondere der Erhalt und die inhaltliche Veränderung der Kindertagesstätten sowie der Ausbau und die Neuprofilierung von Kinder-und Jugendfreizeitstätten.

I. Vorbemerkungen

Anläßlich einer Fachtagung wurde ich von einem Kollegen aus dem Westen Deutschlands gefragt, wie lange es nach meiner Auffassung wohl dauern werde, bis die Jugendhilfe im Osten das westliche Niveau erreicht haben wird, ob ein Zeitraum von fünfJahren wohl realistisch sei. Ich entgegnete ihm, daß ich die Fragestellung für falsch hielte: Es wird a priori unterstellt, erstens, daß das, was in der alten Bundesrepublik auf dem Feld der Jugendhilfe passiert, der Maßstab für uns sein müsse, und zweitens, daß Jugendhilfe hierzulande von vornherein und in jeder Beziehung so mangelhaft sei, weshalb sie einem Vergleich mit altbundesdeutschem Standard in keiner Weise standhalten könne.

Ich denke, vergleichen kann man nur, was auch vergleichbar ist. Die wirtschaftliche, politische und soziale Situation ist in den fünf neuen Bundesländern noch immer und verständlicherweise sehr verschieden von der Bayerns, Hessens oder etwa Niedersachsens. Da wohl kaum jemand die enge Verknüpfung gerade der Jugendhilfe mit den gesellschaftlichen Realitäten leugnen wird, hinkt der direkte Vergleich zwischen Jugendhilfe Ost und Jugendhilfe West. Insofern plädiere ich dafür, die eingangs erwähnte Frage ganz anders zu stellen. Meines Erachtens muß sie folgendermaßen lauten: Wie trägt die Jugendhilfe jeweils konkret vor Ort zur Verwirklichung des im Kinder-und Jugendhilfegesetz verbrieften Rechts eines jeden jungen Menschen „auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ bei? Inwieweit wird sie den bestehenden Bedürfnissen und Notwendigkeiten gerecht,. und welchen Handlungsspielraum, welche Möglichkeiten hat sie dafür in Ost und West? Damit wären wir (nicht nur, aber auch) beim Materiellen, genauer noch, beim Finanziellen. Diese Problematik soll hier nicht weiter vertieft werden, nur fällt es beispielsweise dem Sozialarbeiter Ost auf, daß sich sein Kollege West mit seinem Arbeitgeber u. a. darüber streitet, ob es ihm zugemutet werden kann, das Dienstzimmer mit einem Kollegen zu teilen, während er froh sein muß, überhaupt einen eigenen Schreibtisch zu haben oder sich das Telefon mit fünf anderen teilen zu dürfen. Dies ist zwar nicht erfreulich, doch -wie ich meine -für uns eher von sekundärer Bedeutung, da früher oder später veränderbar.

Viel wichtiger ist die Lösung inhaltlicher Probleme im Sinne der Aufgabenstellung des Kinder-und Jugendhilfegesetzes. Und dies ist vor allem angesichts der Finanzknappheit in den ostdeutschen Kommunen oft weitaus schwieriger zu bewältigen als im Westen. Dabei sind wir nach wie vor sehr daran interessiert, alles das, was sich bei unseren Kollegen in Frankfurt, Hamburg, Hannover, München oder anderswo bewährt hat, zur Kenntnis zu nehmen und auf seine Tauglichkeit für uns zu prüfen. Ich will nicht verhehlen, daß uns Verständnis und konkrete Hilfe und Unterstützung besonders unserer Partner aus Frankfurt und Hannover bisher beim Aufbau der Jugendhilfe in Leipzig sehr vorangebracht haben. Besonders wohltuend war dabei, daß wir es nie mit „Besserwessis“, sondern stets mit Partnern zu tun hatten.

II. Probleme des Aufbaus der Jugendhilfe in Leipzig

1. Ausgangspunkte Seit dem 3. Oktober 1990 gilt in den fünf neuen Bundesländern das Kinder-und Jugendhilfegesetz vom 26. Juni 1990. In der Altbundesrepublik trat es erst mit dem 1. Januar 1991 in Kraft. Fast zwei Jahre Erfahrung mit diesem Gesetz liegen hinter uns. Die Besonderheit für uns im Osten bestand jedoch nicht nur darin, dieses neue Gesetz mit Leben erfüllen zu müssen, sondern wir sahen uns von heute auf morgen mit einem völlig neuen Rechtssystem konfrontiert und mußten auch im Alltag der Jugendhilfe damit sofort umgehen. Dies brachte zunächst erhebliche Probleme und Schwierigkeiten, nicht selten auch Verunsicherungen und Ängste sowohl bei Mitarbeitern der Jugendhilfe als auch bei den Bürgern. Erschwerend kam hinzu, daß notwendige Strukturen noch nicht etabliert, sondern erst im Entstehen begriffen waren, die Jugendhilfe aus DDR-Zeiten keinen besonders guten Ruf hatte und es überall an Fachkräften fehlte. Diese hier nur grob skizzierte Situation war typisch für die Jugendhilfe im Osten und trifft in vollem Umfang auch auf die Stadt Leipzig zu. Wir fühlten uns allesamt ins Wasser geworfen, ohne schon ausreichend schwimmen zu können, und kaum einer, der eine Aufgabe übernahm, vermochte abzuschätzen, worauf er sich da eingelassen hatte, welche Überraschungen und scheinbar unüberwindbaren Barrieren auf ihn zukamen. Es begann eine spannende Zeit mit ganz neuen, bisher nicht erfahrbaren Möglichkeiten eigenständigen und eigenverantwortlichen Handelns. Wenngleich unsere Arbeit heute nach fast zwei Jahren Kinder-und Jugendhilfegesetz in etwas geordneteren Bahnen verläuft, weniger häufig als zu Beginn dieses neuen Weges improvisiert werden muß und sich die Fachkompetenz sowohl der öffentlichen als auch der freien Träger spürbar erhöht hat, so sind wir doch noch längst nicht in langweilige Routine verfallen. Unsere Arbeit wird von uns täglich neu als Herausforderung erlebt und von den in der Jugendhilfe Tätigen mit großem Engagement angenommen. Nach meiner festen Überzeugung wären wir ohne diesen enormen Zeit-und Handlungsdruck, der nach wie vor anhält, beim Aufbau der Jugendhilfe noch nicht da, wo wir heute sind: Unser Jugendamt ist voll arbeitsfähig, und die freie Jugendhilfe hat sich in Form vielfältigster Verbände und Initiativen in Leipzig etabliert.

2. Das Jugendamt im Überblick

Das Jugendamt Leipzig besteht seit nunmehr fast zwei Jahren und unterscheidet sich grundsätzlich nicht mehr von Ämtern westdeutscher Großstädte annähernd gleicher Einwohnerzahl. Leipzig hat 530000 Einwohner. Neben dem eigentlichen oder Kernamt gehören zum Jugendamt der Stadt Leipzig derzeit noch 300 Kinderkrippen, Kindergärten und kombinierte Einrichtungen mit insgesamt mehr als 23000 Plätzen, 16 Kinderheime und 15 Kinder-und Jugendfreizeitstätten. Es handelt sich also um einen Mammutbetrieb. Trotz zwischenzeitlich weitgehend vollzogenen und notwendigen erheblichen Stellenabbaus im Kindertagesstätten-bereich umfaßt das Jugendamt Leipzig derzeit immer noch etwa 5000 Mitarbeiter. Dabei entfallen nach Verabschiedung des Haushaltes 1992 297 Stellen auf den Arbeitsbereich im engeren Sinne -noch immer zu wenig, gemessen an der Fülle und Komplexität der anstehenden Aufgaben und verglichen mit Städten ähnlicher Bevölkerungszahl in den Altbundesländern.

Der Personalmangel erweist sich jedoch nicht nur unter quantitativem Aspekt als problematisch. Die uns zur Verfügung stehenden Mitarbeiterinnen sind vielfach auch unzureichend qualifiziert: Es gibt in den neuen Ländern kaum Sozialarbeiter mit entsprechenden anerkannten Fachhochschulabschlüssen. Dennoch ist es bisher insgesamt besser als erwartet gelungen, diesen Mangel durch ein hohes Maß an Motivation, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und die intensive Nutzung von derzeit noch völlig unzureichenden Fortbildungsmöglichkeiten vor Ort auszugleichen. Es sollte der Gerechtigkeit halber aber auch erwähnt werden, daß sich zu DDR-Zeiten erworbene pädagogische Abschlüsse vielfach als gute und tragfähige Basis erwiesen haben. Wenn der Mangel an Fortbildungsmöglichkeiten beklagt wird, so bezieht sich diese Feststellung nicht auf Angebote, die im Kurssystem Möglichkeiten partiellen, auf ausgewählte Themen bezogenen Wissenszuwachses bieten. Hier kann gar nicht jedes Angebot wahrgenommen werden, denn die Arbeit in den einzelnen Dienststellen muß ja weitergehen. Es geht um das so gut wie nicht vorhandene Angebot, eine berufsbegleitende Ausbildung zu absolvieren und auf diese Weise einen bundesweit anerkannten Abschluß zu erlangen. Dies ist im Bundesland Sachsen allein auf den etablierten Fachhochschulen möglich, die jedoch nur wenige Bewerber aufnehmen können. Tausende Quereinsteiger, die mittlerweile eine sehr engagierte Arbeit leisten und auf die weder die öffentliche noch die freie Jugendhilfe verzichten kann, befinden sich in einer völlig unbefriedigenden Situation. Auf Initiative der Jungendamtsleiterinnen der kreisfreien Städte Sachsens ist im Januar 1992 aus diesem Grunde die Sächsische Sozialakademie e. V. gegründet worden, die jedoch trotz eindeutiger Zusagen von zuständiger ministerieller Seite noch im Frühjahr diesen Jahres nicht in diesem Sinne tätig werden darf. Das trifft auf das völlige Unverständnis der Jugendamtsleiterinnen aus ganz Sachsen wie auch der freien Träger und führte kürzlich dazu, daß die sächsischen Amtsleiterinnen den Petitionsausschuß des Sächsischen Landtages u. a. mit diesem Problem konfrontierten. Als eine gewisse Belastung beim Aufbau der kommunalen Jugendhilfestrukturen erwies sich das traditionelle Jugendhilfeverständnis in der früheren DDR. Nach der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Jugendhilfe in Ost und West eine unterschiedliche Entwicklung genommen. In einem DDR-Lexikon läßt sich unter dem Stichwort Jugendhilfe nachlesen: „Arbeitsgebiet der Abteilung Volksbildung der öffentlichen Staatsorgane, das verantwortlich ist für die Einweisung von elternlosen, familiengelösten und entwicklungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen in Normalheime, von erziehungsschwierigen oder straffälligen Minderjährigen in Spezialheime (z. B. Jugendwerkhöfe) sowie für die Betreuung von Vollwaisen in Kinder-und Jugendwohnheimen.“

Ein solches Verständnis von Jugendhilfe ist aus heutiger Sicht vollkommen indiskutabel. Die öffentliche Jugendhilfe wird mittlerweile von der Bevölkerung unserer Stadt zunehmend als Teil der kommunalen Selbstverwaltung begriffen, als eine Institution, die nicht nur einer defizitären Klientel verpflichtet ist, sondern ihre Leistungsangebote allen offeriert, die darauf Anspruch haben bzw. diese Angebote nutzen möchten.

In der DDR hatte Jugendhilfe die Aufgabe, „von oben“ reglementierend einzugreifen. Jetzt machen die Bürger eine ganz andere Erfahrung. Die neue Jugendhilfe ist entsprechend dem Kinder-und Jugendhilfegesetz in erster Linie leistungsorientiert, der Grundsatz Helfen statt Strafen greift nun im Osten Deutschlands in einer Weise Raum wie nie zuvor.

Erfreulicherweise hat sich das Vertrauen der Bevölkerung zur Institution Jugendamt Leipzig schneller entwickelt, als wir noch vor zwei Jahren annehmen konnten. Das kommt u. a. darin zum Ausdruck, daß wir von den Leipzigern tagtäglich auf allen Ebenen hart gefordert werden, wobei wir dem Ansturm -vor allem auf Grund ungenügender räumlicher und technischer Ausstattung des Amtes -nicht immer gerecht werden können. So erregt es nicht selten den berechtigten Unmut des Bürgers, wenn er auf dem Weg von einer Abteilung des Jugendamtes zur anderen einen langen Weg durch die ganze Stadt zurücklegen muß, weil sich die verschiedenen Dienststellen des Rentamtes oft weit voneinander entfernt an unterschiedlichen Stellen der Stadt befinden. Dies erweist sich nicht nur als extrem bürgerunfreundlich, sondern behindert auch die Zusammenarbeit innerhalb des Amtes in erheblicher Weise.

Neben Querschnittsbereichen, die für den inneren Dienstbetrieb einer Behörde unerläßlich sind, umfaßt das Jugendamt in Leipzig heute alle Sachgebiete, die es üblicherweise auch in Jugendämtern westdeutscher Städte annähernd gleicher Größe gibt. Einige Bereiche sollen im folgenden etwas ausführlicher vorgestellt werden.

3. öffentliche und freie Jugendhilfe

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe ist im neuen Kinder-und Jugendhilfegesetz festgeschrieben und prägt die Jugendhilfe in der Bundesrepublik Deutschland. Was in der alten Bundesrepublik seit vielen Jahren gängige und bewährte Praxis war, mußte und muß in den neuen Ländern erst entwikkelt werden. Mit Ausnahme einer vergleichsweise geringfügigen Tätigkeit der Kirchen auf diesem Gebiet (zudem in einem sehr eingeengten Verständnis), war Jugendhilfe in der DDR ein Monopol des Staates. Aus ideologischen Gründen bestand kein Interesse an der heute im Kinder-und Jugendhilfegesetz verankerten „Vielfalt von Trägem unterschiedlicher Wertorientierungen und ... Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen“ Vielfalt wäre nicht kontrollierbar und damit kaum Steuer-bzw. beeinflußbar gewesen.

So gab es in Ostdeutschland unmittelbar nach der Wende zunächst kaum freie Träger, und sie sind auch heute noch weniger zahlreich und im allgemeinen weniger kompetent als in den alten Bundesländern. Um so erstaunlicher ist es, wie schnell sich mittlerweile ein Netz von freien Trägem unterschiedlichster Couleur entwickelt hat. Die Situation ist jedoch regional noch recht unterschiedlich. Während teilweise nach wie vor das Fehlen freier Träger bemängelt wird, können wir uns in Leipzig diesen Klagen nicht anschließen. Mittlerweile gibt es in unserer Stadt nicht nur eine Vielzahl von etablierten Trägern der freien Jugendhilfe, verschiedene Verbände, Vereine, Selbsthilfe-und Initiativgruppen, sondern auch schon einen Zusammenschluß in Form einer Arbeitsgemeinschaft der freien Träger. Diese Aktivitäten entsprangen nicht nur der Sorge bzw.dem Engagement für die Jugendhilfe. Sie sind auch ein sehr berechtigter Ausdruck existenzieller Nöte der freien Träger selbst.

Derzeit wirken in Leipzig bereits mehr als 100 Vereine oder Verbände zum Wohl von Kindern und Jugendlichen. Entstanden sind sie alle im Zeitraum 1990/91; ihre Personal-und Sachkosten werden größtenteils über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) vom Arbeitsamt getragen. Feste Stellen sind eher die Ausnahme. Die Zukunft ist damit ungewiß, nicht nur die persönliche Zukunft der einzelnen Mitarbeiter, sondern auch die der Vereine: Im Zeitraum Sommer 1992 bis Sommer 1993 werden die meisten ABM-Verträge auslaufen. Damit ist das bisher aufgebaute Netz von Trägern der Kinder-und Jugendarbeit, von Projekten und Initiativen akut gefährdet, denn die Kommune wird nicht in der Lage sein, die derzeit über ABM gesicherten Stellen künftig im notwendigen Umfang zu finanzieren.

Große Hoffnungen wurden von der freien und auch der öffentlichen Jugendhilfe auf das AFT-Programm (Anschubfinanzierung freier Träger) gesetzt. Dem Jugendamt lagen Anträge im Um­ fang von über zwei Millionen DM seitens der freien Träger vor, die nach sorgfältiger Prüfung durch uns mit entsprechender Empfehlung an die obersten Landesjugendbehörden weitergeleitet wurden. Definitiv zugesagt wurden der Stadt Leipzig bisher jedoch nur knapp 170 000 DM -der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Im Vorfeld des AFT-Programms wurden bundesweit große Erwartungen geweckt. Was geblieben ist, sind Frust und Enttäuschung.

Im Jugendamt sind wir derzeit dabei, eine aussagekräftige Übersicht über die freien Träger unserer Stadt, die von ihnen geleistete Arbeit, wie über ihre Personal-und Finanzsituation zu erstellen. Diese Bemühungen werden in allernächster Zeit in eine Verwaltungsvorlage münden. Wir wollen eine klare politische Entscheidung darüber erwirken, wie künftig das partnerschaftliche Zusammenwirken der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe in unserer Stadt gestaltet werden kann und welche Möglichkeiten kommunaler Förderung eingeräumt werden.

Kontinuität in der Jugendhilfe ist ohne ein gewisses Maß an finanzieller Sicherheit für die freien Träger nicht möglich. Die notwendigen Voraussetzungen dafür können die Kommunen und die Träger jedoch nicht allein schaffen: Landes-und Bundesengagement sind auch künftig einzufordem, wobei es dringend geboten ist, einer weiteren Bürokratisierung entgegenzuwirken, diese möglichst zu vermeiden.

Im Jugendamt unserer Stadt sind wir seit Aufnahme unserer Tätigkeit stets bemüht gewesen, die Zusammenarbeit mit den freien Trägem im Sinne des Kinder-und Jugendhilfegesetzes zu gestalten. Bisher wurde dem Subsidiaritätsprinzip stets entsprochen. Das soll auch in Zukunft so sein. Wenn jedoch die für das Wirksamwerden der freien Jugendhilfe unverzichtbaren Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind, wird dieses Prinzip zwangsläufig unterlaufen werden. Mehr noch, die allgemeine Anwaltsfunktion, die die Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche hat, könnte sie nur noch sehr eingeschränkt und unvollkommen wahrnehmen, denn „Jugendhilfe hat die Aufgabe, alle staatliche Tätigkeit auf ihre Relevanz für die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen zu prüfen und dementsprechend Einfluß zu nehmen. Hier erweitert sie sich zur Jugendpolitik. Sie muß auf allen Ebenen und in allen Politikbereichen Interessen und Bedürfnisse junger Menschen aufnehmen und umsetzen. Um solchen Interessen Nachdruck zu verschaffen, wendet sie sich an die Öffentlichkeit und die Politik.“ Aber Ziel der Jugendhilfe muß sein, dies nicht erst „fünf Minuten vor zwölf“ zu tun. Sie wird ihren Aufgaben am besten gerecht, wenn sie präventiv wirksam werden kann, d. h. wenn sie nicht nur reagiert, sondern vor allem agiert. Dies ist ohne eine frühzeitige und fundierte Jugendhilfeplanung, an der die freien Träger nicht nur beteiligt, sondern in die sie aktiv eingebunden sind, nicht möglich.

Dabei ist der Gesamtbereich der Jugendhilfeplanung ein weites Feld, das derzeit auch in Leipzig noch völlig unzureichend beackert ist. Am weitesten fortgeschritten ist dieser Prozeß im Bereich der Kindertagesstättenplanung, worauf noch einzugehen sein wird. Gegenwärtig sind wir angesichts der Dynamik und Brisanz der gesellschaftlichen Wandlungsprozesse im Osten Deutschlands mit völlig veränderten Rahmenbedingungen in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen konfrontiert und haben Mühe, diesen Prozeß in seinen Konsequenzen für die Jugendhilfe im notwendigen Maß zu antizipieren. Selbst wenn das gelingt, fehlen gewöhnlich die Mittel, adäquat zu reagieren, geschweige denn zu agieren.

Hinzu kommt ein für den Aufschwung in den neuen Bundesländern derzeit oft verhängnisvolles Bedingungsgefüge, das nicht selten die beste Planung zu einem Stück Makulatur werden läßt: Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wirtschaft, mit Investitionen werden häufig ungeklärte Eigentumsverhältnisse als entscheidende Hemmnisse ins Feld geführt. Diese Problematik erweist sich auch für die Umsetzung von Sozialplanung und damit für Jugendhilfeplanung als ein Hemmnis. Zur Verdeutlichung sei ein konkretes Beispiel angeführt: Ein Stadtteil ist bezüglich der Kinder-und Jugendarbeit sowie der Sozialarbeit völlig unter-versorgt, die Angebote reichen nicht aus, es machen sich zunehmend Frust, Enttäuschung breit. Alternativen sind nicht in Sicht, und zu allem Überfluß ist das einzig verfügbare Freizeitzentrum in diesem Gebiet in seiner Bausubstanz so schlecht, daß eine umfassende Sanierung mindestens sieben bis acht Millionen Mark erfordern würde. Angesichts eines leeren Stadtsäckels könnte man vielleicht auf die Idee kommen, das Grundstück samt marodem Steinhaufen meistbietend zu verkaufen und vom Erlös irgendwo in der Nähe, auf städtischem Grund, einen multifunktionalen Zweckbau zu errichten, der erstens in die Landschaft passen, zweitens den Freizeitbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen besser als das bisherige Domizil gerecht werden und drittens auf absehbare Zeit keinen überdimensionalen Erhaltungsaufwand erfordern würde. Die Idee ist keineswegs abwegig, findet Fürsprecher, die Realisierung erscheint verlockend -und dann kommt in 99 von 100 Fällen garantiert das Aus: Jenes Grundstück, das man gewinnbringend für das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu nutzen suchte, gehört gar nicht der Kommune, sondern jemand anderem, und der möchte es zurückhaben, verständlicher-und berechtigterweise. Mit solchen und ähnlichen Fällen ist allein das Jugendamt der Stadt Leipzig bis jetzt schon mehr als einhundert Mal konfrontiert worden. Ein Ende ist nicht absehbar.

Davon sind nicht nur Freizeitstätten betroffen, sondern auch Kinderheime, Verwaltungsdienst-stellen des Amtes und vor allem Kindertagesstätten. Eine besondere Zuspitzung dieser Situation, die insgesamt und auch für den Aufbau der Jugendhilfe im Osten etwas überaus Deprimierendes hat, erwarten wir zum Ende diesen Jahres. Mit der Aufhebung der staatlichen Verwaltung (entsprechend dem zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz) werden die rechtmäßigen Besitzer wieder in alle Verfügungsrechte über ihre Grundstücke eingesetzt. Das bedeutet in aller Regel, daß die Eigentümer sich um eine effektive Nutzung, und das heißt Vermarktung, des eigenen Grundbesitzes bemühen werden. Nach unseren bisherigen, bereits sehr konkreten Erfahrungen in mehreren Fällen, in denen eine Rückübertragung erfolgte, ist eine Kindereinrichtung dabei meist ein Störfaktor: Er wird -so haben wir es erfahren -dadurch beseitigt, daß 1 1. die Miete bis an die Grenze des Vertretbaren (eine Gewerberaummiete, keine Wohnungsmiete, versteht sich) erhöht oder 2. auf Eigenbedarf gekündigt bzw. Vorgehen eins mit Vorgehen zwei verknüpft oder 3. unter Voraussetzung schnellstmöglicher Räumung ein (zumeist indiskutables) Angebot in Form von Baukosten-oder Personalkostenzuschuß für von der Kommune zu suchende Ersatzlösungen gemacht wird.

Würde es sich hier um Einzelfälle handeln, lohnte es nicht, darüber zu reden. Aller Voraussicht nach werden wir allein in der Stadt Leipzig spätestens bis zum Sommer 1993 in etwa 50 bis 70 Fällen genötigt sein, unsere Planungen von vom zu beginnen. Einstweilen bleibt als Fazit festzuhalten: An einer fundierten Jugendhilfeplanung unter Einschluß auch der freien Träger führt kein Weg vorbei, nur ihre Realisierung steht derzeit eher in den Sternen. Dennoch ist unsere Grundhaltung optimistisch, denn Jugendhilfe ist öffentlichkeitswirksam.

4. Kindertagesstätten

Kindertagesstätten besitzen als sozialpädagogische Einrichtungen, die die Erziehung des Kindes in der Familie ergänzen und unterstützen, eine historisch gewachsene Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung der neuen Bundesländer. Der hohe Anteil an Afleinerziehenden sowie die nach wie vor sehr stark ausgeprägte Bereitschaft der Frauen zur eigenen Erwerbstätigkeit begründen den anhaltend hohen Bedarf an Kindertagesstättenplätzen. Inzwischen gibt es jedoch demographische Veränderungen, die eine Bedarfsreduzierung sowie altersstrukturelle Verschiebungen -beginnend bereits im Jahr 1992 -bewirken.

Das in der Stadt Leipzig vorhandene Netz an Kindertagesstätten befindet sich zu über 90 Prozent noch in kommunaler Trägerschaft. Aus vorrangig wirtschaftlichen Gründen wurden und werden die bisherigen betriebseigenen Kindereinrichtungen in jüngster Zeit überwiegend -sofern sie zur Bedarfs-deckung noch nötig sind -in kommunale Trägerschaft überführt. Die Übergabe kommunaler Kindertagesstätten an freie Träger der Jugendhilfe vollzieht sich demgegenüber auf Grund der Entwicklungsprobleme der freien Träger wesentlich langsamer. Bei allen Bemühungen von seiten des Jugendamtes, die freien Träger in ihrer Entwicklung zu unterstützen, wird in Leipzig -anders als in vergleichbaren Städten in den alten Bundesländern -für die nächsten Jahre die Kommune Hauptträger der Kindertagesstätten bleiben. Auch die Tageseinrichtungen der freien Träger sind nur durch weitreichende kommunale Zuschüsse über-lebensfähig.

Nach dem Sächsischen Kindertagesstättengesetz ist das jeweils zuständige Jugendamt verpflichtet, in seinem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Unter den derzeitigen wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und arbeitsmarktpolitischen Bedingungen erweist sich der Begriff „Bedarf“ jedoch als eine sehr dynamische Größe, was bei der unzureichenden Finanz-ausstattung der Kommunen zu nicht geringen Schwierigkeiten im Bereich der Kindertagesstättenplanung führt. 1990 gab es in Leipzig noch insgesamt 394 Kinder-einrichtungen mit weit über 31000 Plätzen (einschließlich der betrieblichen und konfessionellen Einrichtungen). Mittlerweile ist ein Bedarfsrückgang zu verzeichnen, der bereits im ersten Quartal 1992 Anlaß zur Schließung zahlreicher Einrichtungen war. Dieser Trend hat sich im laufenden Jahr fortgesetzt und wird auch 1993 andauem. Inhaltliche Veränderungen im Kindertagesstätten-bereich werden in struktureller Hinsicht insbesondere durch die bisher in 28 Einrichtungen erfolgte Zusammenführung von Kindern im Krippen-und Kindergartenalter zu altersgemischten oder Familiengruppen sichtbar. So wird auch bei künftigen Strukturveränderungen verfahren werden. Das bewährte System von Kindertagesstätten mit Sonder-gruppen zur Integration behinderter oder entwicklungsretardierter Kinder soll ebenfalls beibehalten werden. Eine entsprechende Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit anderen Ämtern (Oberschulamt, Schulverwaltungsamt, Gesundheitsamt) funktioniert inzwischen. Insgesamt bestehen zur Zeit in 17 Kindertagesstätten spezielle Integration-oder Fördergruppen.

Die oben skizzierten Probleme bei der Kindertagesstättenplanung in Leipzig haben innerhalb der Stadtverwaltung in den verschiedenen Parlamentsausschüssen sowie in der Stadtverordneten-versammlung zu einem teils sehr kontrovers geführten Meinungsstreit geführt, an dem sich auch Eltern und Mitarbeiter der Einrichtungen engagiert beteiligten. Die Gemüter entzündeten sich an der Frage, wie eine qualitativ gute Versorgung und Betreuung der Kinder bei Aufrechterhaltung notwendiger Öffnungszeiten mit einem Minimum an Personal zu gewährleisten sei. Zuweilen konnte für einen unbeteiligten Beobachter der Eindruck entstehen, die Stadtverwaltung probe die Quadratur des Kreises. Einmal mehr zeigte sich, daß gerade im Bereich der Jugendhilfe fachliche Erwartungen einerseits und die Bereitschaft auf der politischen Ebene, diesen Erwartungen zu entsprechen, meilenweit auseinanderliegen. Ein Kompromiß mußte gefunden werden. Ob er hält, wirklich tragfähig ist, wird sich in den nächsten Monaten in der Praxis erweisen.

Hauptstreitpunkt war die Anzahl des benötigten Personals. Das Jugendamt plädierte dafür, in dieser Frage etwa so zu verfahren, wie in einer Schrift über Tageseinrichtungen für Kinder -herausgegeben 1992 von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände und der Bundes-arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege -empfohlen wird Dort sind Berechnungen über die Höhe des Personalbedarfs pro Betreuungsstunde vorgeschlagen worden, auf deren Basis man zunächst zur Gesamtzahl der benötigten Arbeitsstunden der Erzieherinnen und sonstigen pädagogischen Mitarbeiterinnen gelangt. Daraus ergibt sich die Zahl des benötigten Personals. Dem wollte sich die Stadtverwaltung nicht anschließen. Es wurde von deutlich strengeren Personalbemessungskriterien ausgegangen, was unseres Erachtens nicht vertretbar ist: Wenn beispielsweise keinerlei Abminderungsstunden für Dienstbesprechungen, Eltemgespräche sowie Vor-und Nachbereitung der Arbeit mit den Kindern mehr gewährt werden, dann ist das gleichbedeutend mit Abstrichen an der Qualität der Arbeit.

Bestandteil des entsprechenden Beschlusses des Stadtparlaments war jedoch, daß in jedem Fall eine qualifizierte pädagogische Betreuung gewährleistet werden soll. Dem Jugendamt obliegt es, diese bei Bedarf einzufordem und -wenn nötig -Korrekturen anzumahnen.

III. Perspektiven der Jugendarbeit

Ein Schwerpunkt der Arbeit des Jugendamtes ist die Jugendarbeit bzw. Jugendförderung oder Jugendpflege, wie es traditionell heißt. Auf diesem Gebiet ist in Leipzig die Situation besonders prekär. Folgender Sachverhalt dürfte dies verdeutlichen: Während es noch zu Beginn des Jahres 1989 in Leipzig mehr als 80 Jugendklubs gab, verfügt die Stadt heute gerade noch über sechs solcher Kinder-und Jugendfreizeiteinrichtungen. Hier ist eine Art Kahlschlag vollzogen worden, der für die Jugendfreizeitarbeit verheerende Folgen hat. Mit Fug und Recht kann man über Jugendklubarbeit zu DDR-Zeiten streiten und natürlich konnte es nicht darum gehen, Bisheriges zu konservieren, es nur mit einem neuen Etikett zu versehen. Doch mit der Wende ging aus den unterschiedlichsten Ursachen auch eine unvertretbar hohe Anzahl von Räumlichkeiten für die Kinder-und Jugendarbeit in unserer Stadt verloren. Nun sind wir -oft in einem zähen Ringen -darum bemüht, noch Vorhandenes zu erhalten und mühsam neues Terrain zu gewinnen.

Neben den erwähnten Jugendklubeinrichtungen verfügt die Stadt noch über neun Schülerfreizeitzentren, deren inhaltliche Neuprofilierung ähnlich wie bei den Jugendklubs begonnen hat, und erste Effekte zeigt. Hier kommt es insbesondere darauf an, freizeitpädagogische mit sozialpädagogischer Arbeit zu verknüpfen sowie von geschlossenen Formen der Arbeit zu einer verstärkt offenen Kinder-und Jugendarbeit zu gelangen. Es kommt darauf an, den jeweils im Stadtteil vorhandenen Bedarf durch eine Vielfalt an Möglichkeiten -im Sinne tätiger Mitwirkung und vielfältiger Kommunikation -zu befriedigen. Angesichts fehlender Räumlichkeiten für Kinder-und Jugendbegegnungsstätten fühlen sich Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren vor die Tür gesetzt, ausgesperrt, beiseite geschoben. Darin liegt eine große Gefahr und zugleich eine neue Herausforderung für die Jugendhilfe. Besonders dieser Personenkreis braucht Ansprechpartner, vertrauensvolle Bezugspersonen. Wir versuchen gegenwärtig durch die (inhaltliche) Neugestaltung noch vorhandener und die Schaffung neuer Freizeitstätten, sowie durch den Einsatz von Straßensozialarbeitem, uns dieser Problematik zu stellen. Erste Erfahrungen zeigen, daß dieser Weg richtig ist, doch derzeit kommen wir aus Mangel an finanziellen Mitteln, Räumlichkeiten und Personal nur relativ mühsam voran.

Voraussetzung für eine weitere Verbesserung der Arbeit der Jugendhilfe in unserer Stadt ist ein personeller Ausbau des Amtes; damit verbunden ist die sukzessive Erweiterung der Fortbildungsmöglichkeiten der Mitarbeiter. Als ein großes Handikap für die Arbeit der Jugendhilfe vor Ort erweist sich immer mehr die beschränkte Arbeitsfähigkeit des Landesjugendamtes, das Fehlen des Landesjugendhilfeausschusses. Das Sächsische Ausführungsgesetz zum KJHG wurde erst kürzlich vom Landtag verabschiedet.

Wenn von der perspektivischen Entwicklung der Jugendhilfe in Leipzig die Rede ist, so müßte neben dem bereits Erwähnten unbedingt auch auf die weitere Profilierung unseres Allgemeinen Sozial-dienstes, auf die sich vollziehenden Veränderungen in unseren Heimen, auf das Adoptions-und Pflegekinderwesen, auf die Arbeit des Kinder-und Jugendnotdienstes, die internationale Jugendarbeit, die Beratungstätigkeit sowie auf den weiteren Ausbau der arbeitsteiligen Zusammenarbeit mit den freien Trägern Bezug genommen werden. Dies im einzelnen an dieser Stelle auszuführen, würde den Rahmen des vorliegenden Beitrages sprengen. Deshalb möchte ich abschließend nur noch darauf verweisen, daß wir seit Dezember 1990 einen sehr engagierten und fachkompetenten Jugendhilfeausschuß haben, mit dessen Unterstützung schon manches komplizierte Problem gelöst werden konnte und der sich stets auch als verläßlicher Partner und wirkungsvoller Mitstreiter erwies, wenn Jugendhilfe nur noch über Politik und Öffentlichkeit realisiert werden konnte.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Gesetz zur Neuordnung des Kinder-und Jugendhilferechts (Kinder-und Jugendhilfegesetz -KJHG) vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1163, § 1).

  2. Lexikon von A bis Z in einem Band, Leipzig 1982, S. 447.

  3. Gesetz zur Neuordnung des Kinder-und Jugendhilfe-rechts (Anm. 1), § 3.

  4. Reinhard Wiesner, Rechtliche Grundlagen, in: Wiesner/Zarbock (Hrsg.), Das neue Kinder-und Jugendhilfegesetz (KJHG), Köln-Berlin-Bonn-München 1991, S. 18.

  5. Tageseinrichtungen für Kinder. Eine Aufgabe der Jugendhilfe. -Hinweise und Empfehlungen für die Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, hrsg. von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Frauen und Jugend, Köln 1992, S. SOff.

Weitere Inhalte

Gisela Ulrich, Dr. phil., geb. 1948; Studium der Psychologie in Krakau (Polen); wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig; seit 1990 Leiterin des Jugendamtes der Stadt Leipzig. Veröffentlichungen u. a.: Nutze die Zeit und döse!?, in: Ralf Hickethier (Hrsg.), Vom Umgang mit sich selbst und den anderen, Donauwörth/Leipzig 1991; Was wir wollen -Ziele des Jugendschutztages, in: Bundesarbeitsgemeinschaft Aktion Jugendschutz (Hrsg.), Jugendschutz in Sachsen, Mainz 1992.