1958 wurde Artikel 12 des Grundgesetzes ergänzt durch den Artikel 12a: Von nun an konnten Männer „vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften (…) verpflichtet werden“. Frauen hingegen durften „in keinem Fall Dienst mit der Waffe leisten“. Bis heute können sie nur im Verteidigungsfall und nur zu zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation verpflichtet werden; ein freiwilliger Eintritt auch in kämpfende Einheiten der Bundeswehr steht ihnen inzwischen aber offen. Begründet wurde die ursprüngliche Regelung in den 1950er Jahren mit der besonderen „Natur“ und „Bestimmung“ der Frau, die einen Dienst an der Waffe verbieten. So argumentierte 1956 etwa die spätere Gesundheitsministerin Elisabeth Schwarzhaupt (CDU), die sich ansonsten über ihre gesamte politische Karriere stark für die Gleichberechtigung von Frauen einsetzte.
Im Jahr 2000 wurde Artikel 12a des Grundgesetzes dahingehend geändert, dass Frauen „auf keinen Fall zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden“ dürfen. Noch im Herbst 1999 war die FDP mit einem Antrag im Bundestag gescheitert, die Bundeswehr für freiwillige Bewerberinnen zu öffnen. Vertreter*innen von SPD, Grüne und PDS hatten dem überwiegend widersprochen – zumeist hielten sie das Militär für den denkbar ungeeignetsten Ort für Emanzipation, es entspräche aus ihrer Sicht einem „antiquierten“ Emanzipationsverständnis,
Im Zuge der „Zeitenwende“ könnte in den kommenden Jahren die Wehrpflicht für Männer, die seit 2011 ausgesetzt ist, wieder eingeführt werden. Vor diesem Hintergrund wird auch darüber diskutiert, ob die verfassungsrechtliche Trennung, dass Männer zum Dienst an der Waffe und Frauen zum Sanitätsdienst verpflichtet werden können, noch zeitgemäß ist. Inwieweit haben sich die Argumente für oder gegen Frauen im bewaffneten militärischen Dienst geändert, und wie sind die neueren Argumente zu bewerten?
Wehrpflicht als „Schule der Männlichkeit“
Bereits 2006 setzte sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Bundeswehr auseinander. Ein Mann hatte gegen seine Verpflichtung zum Wehrdienst geklagt, vor dem Hintergrund, dass Frauen Dienst an der Waffe leisten dürften, aber nicht müssten. Er sah einen Widerspruch zwischen Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördere, und Artikel 12a. Das Bundesverwaltungsgericht verneinte den Widerspruch und hob dabei hervor, dass die Wehrpflicht an die Französische Revolution und die Reformzeit um 1848 in Deutschland anknüpfe. Ihr liege die Vorstellung zugrunde, dass es die Pflicht aller männlichen Staatsbürger sei, für den Schutz von Freiheit und Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft einzutreten, deren personale Träger auch sie selbst seien. Ferner führte das Gericht als Argument dafür an, die Wehrpflicht auf Männer zu beschränken, dass Frauen typischerweise nach wie vor im familiären Bereich größeren Belastungen ausgesetzt seien als Männer. Dies rechtfertige es, sie in Friedenszeiten von einer Dienstverpflichtung ganz auszunehmen. Die Möglichkeit für Frauen, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, bleibe davon unberührt.
Diese Begründung führte deutlich vor Augen, dass die Wehrpflicht seit ihrer Erfindung auch in Deutschland einen wesentlichen Einfluss darauf hat, wie Männlichkeit in der Gesellschaft gedacht wird. Die allgemeine Wehrpflicht galt als „Schule der Nation“: Alle Männer ohne Ausnahme und ungeachtet jeglicher Unterschiede sollten einen Dienst am Vaterland leisten. Damit wurde der Wehrdienst zugleich zu einer Schule der Männlichkeit.
Gegen eine Wehrpflicht für Frauen
Dass Frauen den größten Teil der Care-Arbeit übernehmen, steht auch in der aktuellen Diskussion im Zentrum der Argumentation gegen eine Dienst- oder Wehrpflicht für Frauen: Da Frauen noch immer den Großteil der Kinderbetreuung und Pflege leisten und in entsprechenden Professionen stark überrepräsentiert sind, sollten Frauen bei einer Dienstpflicht komplett außen vor gelassen werden, so etwa die Rechtswissenschaftlerin Kathrin Groh.
Die Rede von der „Natur“ der Frau und ihrer „eigentlichen Bestimmung“ als Mutter spielt in der Debatte hingegen kaum mehr eine Rolle. Das kann bereits als Fortschritt für die Gleichstellung gewertet werden. Stattdessen geht es heute um Fragen der Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern. Gerechtigkeit wird damit aber zum reinen „Frauenthema“, obwohl die Frage der Gerechtigkeit einer Wehrpflicht auch in Hinblick auf andere Ungleichheiten gestellt werden könnte. So könnten etwa die wachsenden Einkommens- und Vermögensungleichheiten als prinzipielle Infragestellung der normativen Grundlagen einer Wehrpflicht verstanden werden.
Für eine geschlechterneutrale Wehrpflicht
Stimmen, die sich für eine Wehrpflicht für Frauen aussprechen, sehen in der derzeitigen Regelung eine Diskriminierung von Frauen. „Wenn das Verteidigungsministerium Frauen und andere Nichtmänner nur so halb ernst nimmt, wenn es um Wehrtüchtigkeit geht – zementiert sich damit nicht auch der gesellschaftliche Blick auf Frauen, die nur so halb ernst genommen werden in Fragen, bei denen es ums Ganze geht?“, fragt etwa die Journalistin Doris Akrap.
Zwei zentrale Argumente für und gegen den Wehrdienst für Frauen beziehen sich also gleichermaßen auf die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern: Mit Verweis auf sie wird begründet, dass Frauen angesichts bestehender Benachteiligungen nicht auch noch wehr- oder dienstpflichtig sein sollten. Dem entgegengesetzt wird, dass eine Wehrpflicht nur für Männer die Ungleichheit der Geschlechter weiter zementiere. Eine dritte Argumentationslinie bezieht sich auf den erhöhten Personalbedarf des Militärs und auf die veränderten Anforderungen für den militärischen Dienst. Es lohnt sich, sich diese drei Argumente genauer zu betrachten.
Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern
Bei der Bewertung des Arguments, eine Wehr- oder Dienstpflicht für Frauen wäre angesichts der bestehenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern fatal, sind drei Faktoren zu berücksichtigen: Zum einen leisten Frauen tatsächlich wesentlich mehr Care-Arbeit als Männer. Männer profitieren davon unter anderem durch stabilere Erwerbsbiografien. Zum anderen schneiden Männer in der Bildung schlechter ab und sind auch von Arbeitslosigkeit stärker betroffen. Zugleich bestehen deutliche Unterschiede zwischen Frauen mit und ohne Nachwuchs. Das Lebenseinkommen von Frauen mit einem Kind ist 43 Prozent niedriger als bei kinderlosen Frauen. Bei Frauen mit drei und mehr Kindern sind es 68 Prozent.
Instrument der Gleichstellung?
Um beurteilen zu können, inwieweit eine Wehrpflicht auch für Frauen die Geschlechtergerechtigkeit gesamtgesellschaftlich erhöhen würde, lohnt sich der Blick zum einen auf andere benachteiligte Gruppen sowie zum anderen auf die Erfahrungen anderer Länder.
In den USA etwa führte die Aufhebung der formalen Unterscheidung zwischen People of Color und weißen Soldaten nicht automatisch zu weniger Rassismus auf gesellschaftlicher Ebene. Individuell profitierten Amerikaner of Color vom Dienst in der US-Armee. Ihre Aufstiegschancen waren in den 1970er und 1980er Jahren in der Verwaltung und im technischen Bereich höher als die von Weißen. Sie wurden nach ihrer Entlassung aus dem Dienst weniger häufig arbeitslos, kamen seltener ins Gefängnis und erlangten ein höheres Einkommen im Vergleich zu Schwarzen Menschen ohne Militärdiensterfahrung.
Ähnlich differenziert muss der Blick auf die Frage sein, ob eine Beteiligung von Frauen am Wehrdienst deren Gleichstellung verbessert. Das bekannteste Beispiel ist Israel, wo eine Wehrpflicht für Frauen bereits kurz nach der Gründung der Streitkräfte eingerichtet wurde. Lange waren Frauen aber von kämpfenden Truppen ausgeschlossen und leisteten ihren Dienst eher in technischen und administrativen Bereichen oder auch als Ausbilderinnen der Grundausbildung. Der Zugang von Frauen zu allen Truppengattungen wurde erst im Jahr 2000 vor dem obersten israelischen Gericht durchgesetzt. Zugleich ist der Wehrdienst für Frauen mit zwei Jahren weiterhin kürzer als der Wehrdienst der Männer, der ein Jahr länger geht, und Frauen können sich leichter davon befreien lassen. Abseits des Militärs sind Frauen in der israelischen Gesellschaft Männern formal weitgehend gleichgestellt. Um die reale Gleichstellung müssen sie aber immer noch kämpfen.
Schweden gilt international als Vorreiter in Sachen Gleichberechtigung. Beim Global Gender Index 2023 belegte das Land Platz 5, beim breiter angelegten europäischen Gender Equality Index Platz 1. 2017 wurde eine genderneutrale Wehrpflicht beschlossen. Der Anteil von Frauen liegt in den Streitkräften gegenwärtig bei rund 20 Prozent.
In Armeen oder in Guerilla-Einheiten, die gegen einen äußeren Aggressor kämpfen oder sich in der Vergangenheit einer Kolonialmacht widersetzten, ist beziehungsweise war der Anteil von Frauen typischerweise höher als in anderen regulären Streitkräften. Dies galt historisch für die Guerilla-Bewegungen in Nicaragua und El Salvador und gilt heute etwa für die Ukraine, wo 2024 rund 60000 Frauen in der Armee dienten.
Einerseits also schreibt die Wehrpflicht für Männer die Ungleichheit der Geschlechter fort. Andererseits können Zugehörige benachteiligter Gruppen von der Beteiligung am Militär individuell profitieren. So gelten Streitkräfte historisch als Institutionen des sozialen Aufstiegs. Zudem bieten sie Frauen die Möglichkeit, traditionelle Rollen hinter sich zu lassen. Trotzdem lässt sich daraus nicht der Schluss ziehen, dass eine Wehrpflicht die Gleichstellung von Frauen als Gruppe automatisch entscheidend voranbringt.
Attraktivitätsproblem
Die Wehrpflicht wurde und wird häufig ideologisch begründet als „Dienst am Vaterland“ oder mit dem „Schutz von Freiheit und Menschenwürde“. Etwas nüchterner betrachtet, lässt sich die Notwendigkeit einer Wehrpflicht daraus ableiten, dass Armeen einen hohen Personalbedarf haben, zugleich aber eine wenig attraktive und umso gefahrvollere Tätigkeit anbieten. Eine Wehrpflicht bedeutet dann aber, dass potenziell unwillige junge Menschen zu diesen Tätigkeiten gezwungen werden müssen.
Die Vereinfachung der Kriegsdienstverweigerung ab den 1990er Jahren und vor allem die Aussetzung der Wehrpflicht ab 2011 bargen für die Streitkräfte die Chance, den Wehrdienst für Männer und Frauen attraktiver zu machen und entschiedener gegen Diskriminierung, Sexismus und Extremismus vorzugehen. Das ist notwendig, denn die Forschung zeigt, dass homosoziale Gruppen, zu denen viele Einheiten der stark männlich geprägten Streitkräfte zählen, problematisch sind: zum einen in Hinblick auf die Ausbildung von Normen, die Diskriminierung und Mobbing befördern; zum anderen können sie in Einsätzen während und nach Konflikten viel weniger angemessen auf die Belange von Opfern von Krieg und Gewalt reagieren.
Fazit
Die Argumente für und gegen eine Wehrpflicht auch für Frauen drehen sich nicht mehr um die Frage nach der „Natur“ der Frau oder ihrer „Bestimmung“ als Mutter, und es werden auch keine Bezüge mehr zur Rolle von Frauen in der Wehrmacht und im Nationalsozialismus gezogen. Heute ist der zentrale Punkt, dass Frauen den Großteil der Care-Arbeit leisten und auch sonst bereits genügend benachteiligt sind. Übersehen wird, dass deutliche Ungleichheiten innerhalb der Gruppe der Frauen bestehen und es möglich wäre, auch auf andere Ungleichheiten zu verweisen. Im Prinzip wird mit diesem Argument also – mehr oder weniger gewollt – die Geschlechterdichotomie von wehrhaftem Mann und schutzbedürftiger Frau reproduziert.
Daraus lässt sich wiederum nicht ableiten, dass eine Wehrpflicht für Frauen die Gleichstellung entscheidend voranbringen würde. Ein Blick in andere Länder lässt eher vermuten, dass der Zusammenhang umgekehrt ist: In einer Gesellschaft, in der die Überzeugung herrscht, dass die Geschlechter weitgehend gleichgestellt sind, findet auch eine geschlechterneutrale Wehrpflicht starke Zustimmung.
Gleichzeitig ist zu befürchten, dass eine Wehrpflicht ausschließlich für Männer Argumente dafür stärkt, dass Frauen Care-Arbeit leisten sollten, und den Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern neue Nahrung gibt. Zudem gibt es Anzeichen, dass eine weitgehend männliche Armee dysfunktionale Effekte zeigt, in Hinblick auf interne Gruppendynamiken sowie auf die Auftragserfüllung in Szenarien, die über den bewaffneten Kampf im engeren Sinne hinausgehen.
Die Einführung einer geschlechterneutralen Wehrpflicht würde eine Änderung von Artikel 12a Grundgesetz notwendig machen. Dazu bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Als im Jahr 2000 Artikel 12a geändert wurde, ging es letztlich „nur“ um die Aufhebung eines Berufsverbots für Frauen. Trotzdem war diese lediglich durch den normativen Druck von außen möglich, auch wenn es sicher hilfreich war, dass der Großteil der Bevölkerung diese Öffnung unterstützte. Heutzutage befürwortet eine Mehrheit der Bevölkerung ein allgemeines Gesellschaftsjahr, das auch im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes sowie in der Kinder- und Jugendarbeit absolviert werden könnte. Der Anteil der Bevölkerung, der eine Wehrpflicht nur für Männer für richtig hält, ist weitaus geringer.