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Wahlbeobachtung: OSCE Office for Democratic Institutions and Human Right. Internationale Wahlbeobachtung. Russische Föderation, Staatsdumawahlen – 4. Dezember 2011 | Russland-Analysen | bpb.de

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Wahlbeobachtung: OSCE Office for Democratic Institutions and Human Right. Internationale Wahlbeobachtung. Russische Föderation, Staatsdumawahlen – 4. Dezember 2011

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Auszug aus der Stellungnahme über vorläufige Erkenntnisse und Ergebnisse der Wahlbeobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und ODIHR (Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte).

Herausgeber der Länderanalysen

Die Russland-Analysen werden von der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V., dem Deutschen Polen-Institut, dem Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, dem Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung und dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) gGmbH gemeinsam herausgegeben. Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb veröffentlicht die Analysen als Lizenzausgabe.

Die Mitglieder des Wahlausschusses leeren einer Urne nach der Schließung eines Wahllokals in Moskau, Dezember 2011. (© AP)

Stellungnahme über vorläufige Erkenntnisse und Ergebnisse

Moskau, 5. Dezember 2011, http://www.osce.org/odihr/85757.

Vorläufige Ergebnisse

Die Staatsdumawahlen vom 4. Dezember warden für ein großes Territorium technisch gut vorbereitet, die Wahlen waren jedoch geprägt von einer Kongruenz zwischen Staat und regierender Partei. Trotz des Fehlens gleicher Wettbewerbsbedingungen während des Wahlprozesses, nahmen die Wähler ihr Wahlrecht wahr. Obwohl sieben Parteien zur Wahl zugelassen waren, schränkt die Ablehnung der Registrierung bestimmter politischer Parteien im Vorfeld den politischen Wettbewerb ein. Dieser war zudem zum Vorteil der regierenden Partei verzerrt, wie an der fehlenden Unabhängigkeit der Wahlbehörde, der Voreingenommenheit der meisten Medien sowie der unangemessenen Einmischung staatlicher Behörden auf allen Ebenen sichtbar wird. All dies stellte nicht die notwendigen Voraussetzungen für einen fairen Wahlkampf dar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden jedoch in gewisser Hinsicht verbessert und Fernsehdebatten stellten ausgeglichen eine Plattform für alle Kandidaten zur Verfügung.Der rechtliche Rahmen deckt alle Fragen ab und schafft eine angemessene Basis für die Durchführung von Wahlen. Er ist jedoch zu komplex und offen für Interpretationen, was zu unterschiedlichen Auslegungen durch verschiedene Akteure, häufig zum Wohle einer Partei, geführt hat. Regeln des Versammlungsrechts wurden in manchen Fällen restriktiv angewandt und dadurch die Rechte von Kandidaten unterminiert. Seit den letzten Wahlen wurden zahlreiche Ergänzungen des Rechtsrahmens eingeführt. Einige dieser Änderungen verbesserten bestimmte Elemente des Wahlprozesses, obwohl die jüngste Reduzierung der Sperrklausel bei den Parlamentswahlen auf 5% noch nicht für diese Wahl gilt. Die Zentrale Wahlkommission (ZIK) verabschiedete detaillierte Anweisungen, um die Wahlvorbereitungen zu erleichtern. Sei hielt regelmäßig Sitzungen ab und verabschiedete die meisten Entscheidungen einstimmig und ohne Debatte. Die Art und Weise, wie das ZIK Beschwerden behandelte, unterminierte die Rechte der Kandidaten auf eine effektive und zeitnahe Schadensbehebung. Repräsentanten der meisten politischen Parteien äußerten ihr großes Misstrauen bezüglich der Unbefangenheit der Wahlkommissionen auf allen Ebenen und stellten deren Unabhängigkeit von staatlichen Verwaltungsbehörden in Frage.Die Ablehnung der Registrierung einiger politischer Parteien durch das Justizministerium schränkte die Wahlmöglichkeiten der Wähler ein. In einem Fall urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor kurzem, dass die Auflösung einer Partei durch den Staat unverhältnismäßig war und eine rechtswidrige Einmischung in die parteiinterne Arbeitsweise darstelle.Dem Wahlkampf fehlte es an Lebendigkeit. Beobachter der OSZE/ODIHR (Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte) vermerkten eine Ungleichbehandlung der Kandidaten durch Wahlbehörde, lokale Behörden und Dienstleistern zu Gunsten der regierenden Partei.Politische Parteien sammelten in einigen Regionen formale Beschwerden wegen Beschlagnahmung von Wahlkampfmaterialien, dem ungleichen Zugang zu Plakatflächen und unverhältnismäßige Einschränkungen des Versammlungsrechts. Auf diese Weise verschoben sich die Wettbewerbsbedingungen zum Vorteil von "Einiges Russland".Während des Wahlkampfes wurde die Abgrenzung zwischen dem Staat und der regierenden Partei häufig verwischt, in dem aus einem Amt oder einer amtlichen Stellung, entgegen Paragraph 5.4 des Kopenhagener Dokuments der OSZE von 1990, Vorteil gezogen wurde. Wahlwerbung von "Einiges Russland" sowie Informationsmaterialien für Wähler in Moskau ähnelten sich deutlich. Wahlbeobachter erhielten eine Vielzahl glaubwürdiger Vorwürfe über Versuche regionaler staatlicher Strukturen, die Wahlentscheidung von Wählern zu beeinflussen und sie zur Wahl der Regierungspartei zu bewegen.Die meisten Fernsehsender berichteten nur in geringem Ausmaß über den Wahlkampf. Staatliche Medien waren vom 5. November bis zum 2. Dezember per Gesetz dazu verpflichtet, gleiche Chancen für alle Kandidaten zu gewähren. In Übereinstimmung mit diesen Auflagen konnten alle, an den Wahlen zugelassene Parteien, an nationalen Fernsehdebatten teilnehmen, die eine gleichberechtigte Plattform zur Wählerwerbung darstellten. Die Mehrheit der beobachteten Fernsehberichte wurde durch Beiträge dominiert, die die Aktivitäten von Staatsbeamten beleuchteten. Die Berichterstattung aller ausgewerteten Fernsehanstalten, mit Ausnahme einer einzigen, bevorzugte die Regierungspartei. Die Wahlbeobachtung durch internationale Beobachter und Beobachter politischer Parteien ist dem Wahlgesetz zufolge vorgesehen. Besorgniserregend ist jedoch, dass die Gesetzgebung und die Art und Weise ihrer Anwendung, die Zahl der internationalen Beobachter sowie deren Aktivitäten in vieler Hinsicht eingeschränkt hat. Eine undefinierte Beschwerde der Zentralen Wahlkommission über die Vorwahlmission der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) gefährdete die Teilnahme der PACE bei der Wahlbeobachtung. Zudem ist die Wahlbeobachtung von Parlamentswahlen durch inländische zivilgesellschaftliche Gruppen dem Gesetz zufolge nicht zulässig.Dennoch überwachten verschiedene Gruppen aktiv die Wahlvorbereitungen sowie den Wahlkampf. Druck und Einschüchterung gegenüber einer zentralen inländischen Wahlbeobachtergruppe zielte kurz vor dem Wahltag darauf ab, dessen Arbeit zu behindern und zu diskreditieren. Bemerkenswert war, dass sehr viele Internetseiten während des Wahltages nicht erreichbar waren.Das Wahlpersonal wurde im Verlauf der Abstimmung als engagiert und erfahren wahrgenommen, die regulären Verfahren insgesamt befolgt. Die Qualität der Arbeit war jedoch während der Auszählung beträchtlich schlechter, die durch häufige Verfahrensverstöße und Fälle von offensichtlichen Manipulationen, darunter mehrere ernsthafte Hinweise über den Einwurf zusätzlicher Stimmzettel, charakterisiert wurde.Die Ergebnisprotokolle wurden in mehr als einem Drittel der beobachteten Wahllokale nicht öffentlich gemacht. Während des Wahltags meldeten die Wahlbeobachter zudem eine Vielzahl von Vorfällen der Behinderung ihrer Aktivitäten, ins Besondere während der Auszählung und Auswertung der Wahlergebnisse.

Übersetzung: Christoph Laug
Externer Link: Auszug aus der Stellungnahme über vorläufige Erkenntnisse und Ergebnisse der Wahlbeobachtermission der OSZE, 5. Dezember 2011

Fussnoten