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Kommentar: „Memorials“ unrechtmäßige Einstufung als extremistische Bewegung | Russland-Analysen | bpb.de

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Kommentar: „Memorials“ unrechtmäßige Einstufung als extremistische Bewegung Russland-Analysen Nr. 481

Julius W.

/ 5 Minuten zu lesen

Durch das Label Extremismus erstickt das russische Regime unabhängige zivilgesellschaftliche Tätigkeit.

Unterstützer der Organisation "Memorial" vor dem Stadtgericht in Moskau, Oktober 2022. (© picture alliance/ASSOCIATED PRESS/Alexander Zemlianichenko)

Herausgeber der Länderanalysen

Die Russland-Analysen werden von der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde e.V., dem Deutschen Polen-Institut, dem Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien, dem Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung und dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) gGmbH gemeinsam herausgegeben. Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb veröffentlicht die Analysen als Lizenzausgabe.

Eine extremistische Bewegung, die es nicht gibt

Am 27. März 2026 wurde aus den Medien bekannt, dass das Justizministerium der Russischen Föderation beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Einstufung der „Internationalen soziale Bewegung „Memorial““ als extremistische Organisation gestellt hatte.

Zwei Wochen später, am 9. April 2026, gab der Oberste Gerichtshof diesem Antrag statt und verbot die Tätigkeit der Bewegung auf dem Staatsgebiet Russlands. Alle Versuche der Anwälte und Vertreter von „Memorial“, bei der Verhandlung anwesend zu sein, blieben erfolglos. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und die Akten des Verfahrens wurden als „streng geheim“ eingestuft.

Infolgedessen sind weder den „Memorial“-Organisationen noch der Öffentlichkeit bis heute weder die genaue Begründung der Anklage noch der vollständige Wortlaut der Entscheidungsbegründung bekannt. Das Justizministerium hat öffentlich lediglich allgemeine Anklagepunkte über die „Tätigkeit der Bewegung“ verkündet, die angeblich „extremistischen Charakter hat und eine Bedrohung für die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung sowie für die Gewährleistung der Integrität und Sicherheit der Russischen Föderation darstellt“ sowie „auf die Nivellierung historischer, kultureller, geistiger und moralischer Werte sowie auf die Anstiftung zu sozialer und religiöser Volkshetze abzielt“. Es ist praktisch unmöglich, aus den Erklärungen des Justizministeriums Details herauszulesen, die einer ernsthaften Prüfung standhalten.

Unter Ausnutzung der Tatsache, dass der Beklagte formal die rechtlich nicht existierende „Internationale soziale Bewegung „Memorial““ ist, haben die Behörden de facto die Möglichkeit einer Berufung blockiert. Das Gericht folgt der Logik: Ihre Organisation wird formal nicht angeklagt, also mischen Sie sich nicht ein. Andererseits erhielten jene Organisationen von „Memorial“, die zu klären versuchten, ob das Gerichtsurteil sie unmittelbar betrifft, ebenfalls keine klare Antwort.

Die Folgen

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs kriminalisiert alle „Memorial“-Organisationen in Russland und droht ihren Mitgliedern mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren. Sicherheitskräfte und Justizbehörden zeigen ihre traditionelle Missachtung des Gesetzes. Allgemeine Formulierungen und geheime Urteile verschleiern nicht nur die Unfähigkeit, die Vorwürfe klar zu benennen und zu beweisen. Indem sie einer nicht existierenden „Bewegung“ das Etikett „Extremismus“ anheften, senden die Behörden ein klares Signal: Es gibt keine Regeln, und jeder, der seine Verbindungen zu „Memorial“ nicht abbricht, ist in Gefahr. Der Begriff „Bewegung“ wurde bewusst gewählt, da seine rechtliche Definition unklar formuliert ist. Nun kann bereits die Ausübung ähnlicher Aktivitäten unter einem anderen Namen zu einer Strafverfolgung führen. Den Teilnehmern jeglicher Veranstaltungen von „Memorial“, beispielsweise geladenen Rednern, drohen Repressionen. Selbst kleinste Spenden, die Veröffentlichung von Symbolen, die Verteilung von Literatur und vieles mehr sind vollständig verboten.

Unter diesen Umständen haben die meisten „Memorial“-Organisationen in verschiedenen Regionen Russlands ihre Auflösung angekündigt. Das Leben der Menschen hat unbestreitbar oberste Priorität, und sich einer Gefahr auszusetzen, indem man seine Tätigkeit unter strenger Kontrolle durch die Geheimdienste fortsetzt – das kann nur eine persönliche, verantwortungsbewusste Entscheidung sein.

Welche konkreten Pläne das Putin-Regime derzeit in Bezug auf „Memorial“ hat, lässt sich derzeit nicht sagen. Ob sich die Behörden mit der Auflösung der Organisationen in Russland und der Schließung vieler Netzwerkprojekte zufriedengeben werden oder ob die Sicherheitskräfte sich rächen und an Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten und Historikern Vergeltung üben wollen – all dies sind Fragen ohne eindeutige Antworten. Möglicherweise erfahren wir dies kurz nach Ablauf der einmonatigen Frist für die Einreichung von Einsprüchen und der Aufnahme der „Bewegung“ in die entsprechenden Register, möglicherweise werden die Entscheidungen erst später getroffen. Aber es ist kaum zu erwarten, dass dieses Regime auch nur die geringste Nachsicht zeigt, zumal nun ein solches „Instrumentarium“ zur Verfügung steht.

Bedrohliche Zeugnisse

Wir wissen, dass die Menschenrechtsarbeit von „Memorial“ die Machthaber schon lange verärgert. Das Menschenrechtszentrum „Memorial“ war seit 1991 aktiv, unter anderem an Krisenherden, wo es häufig Verbrechen der Sicherheitskräfte dokumentierte und öffentlich machte. Auch die Tätigkeit seines Nachfolgers, des Zentrums für Menschenrechte „Memorial“, blieb vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und der verschärften Repressionen in Russland nicht von den Behörden unbemerkt. Trotz der angeordneten Liquidierung im Dezember 2021 setzte „Memorial“ seine Arbeit fort und beobachtete insbesondere die Gerichtsverfahren gegen ukrainische Kriegsgefangene. Die Aktivitäten der Organisation sind nicht zuletzt dank der Verleihung des Friedensnobelpreises präsent.

Andererseits beschäftigen sich die Behörden in den letzten Jahren zunehmend mit Fragen der Erinnerung an die Vergangenheit. Beispiele dafür muss man nicht lange suchen. Zu den neuen Schritten in diese Richtung zählen die radikale Umgestaltung des Gulag-Museums, dessen Ausstellung nun den Verbrechen der Nazis und dem Völkermord am sowjetischen Volk gewidmet sein wird, die barbarische Beseitigung des Gedenkkomplexes für die Opfer der Repressionen in Tomsk, Putins Anordnung zur Wiederherstellung der nach Dsershinskij benannten FSB-Akademie sowie die erneut von der Tribüne der Staatsduma erhobenen Forderungen, den Solowezki-Stein zu entfernen und das Denkmal für eben diesen Dsershinskij auf den Lubjanka-Platz zurückzubringen.

All dies zeugt davon, dass sich der Staat der Rolle, die die Erinnerung für die Gestaltung der Gegenwart und Zukunft spielt, sehr wohl bewusst ist. Doch mit der stumpfen Hartnäckigkeit, die für antidemokratische Regime typisch ist, versucht er, die Erinnerung zu „regulieren“ und den Bürgern vorzuschreiben, wie und woran sie sich erinnern sollen.

Kein Verstummen

Derzeit lässt sich das Unvermeidliche beobachten. Russische Organisationen von "Memorial" werden geschlossen, einzelne Projekte kommen zum Erliegen, russische Internetseiten der Organisationen stellen ihren Betrieb ein.

Aber werden die Usurpatoren der Macht "Memorial" zum Schweigen bringen können? Ist es möglich, eine Organisation zu liquidieren, die fast vierzig Jahre lang die Erinnerung an das totalitäre Erbe der UdSSR, an die Stalin-Lager, an die Verschleppung der Ostarbeiter, an die Tolstojaner und Dissidenten, an den Kampf für Menschenrechte und demokratische Werte in sich gebündelt hat? Kann man die Arbeit derer aufhalten, die schon dem KGB der UdSSR und der sowjetischen Macht die Stirn geboten haben, die friedliche Menschen in Krisengebieten verteidigt und an Demonstrationen gegen Putins Krieg in der Ukraine teilgenommen haben, die bis heute Stück für Stück Informationen über Repressionen sammeln und öffentlich machen, politische Gefangene unterstützen und wissen, dass Russland früher oder später sich von der Diktatur des verbrecherischen Regimes befreien wird? Ja, derzeit ist "Memorial" gezwungen, seine Haupttätigkeit ins Ausland zu verlagern. Doch keine repressiven Maßnahmen werden seine Arbeit begraben können.

Fussnoten

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Julius W. ist ein Pseudonym.