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Gewalt gegen Frauen in Deutschland | Femizide und Gewalt gegen Frauen | bpb.de

Femizide und Gewalt gegen Frauen Rechtlicher Rahmen und Strafverfolgung Sexualisierte Gewalt im Krieg Mediale Darstellung Formen und Verbreitung Notwendige Maßnahmen Redaktion

Gewalt gegen Frauen in Deutschland

Deborah F. Hellmann

/ 10 Minuten zu lesen

Gewalt gegen Frauen kann unterschiedliche Formen annehmen. Wie verbreitet sind die Gewaltformen in Deutschland und welche Ursachen liegen ihnen zugrunde?

Die Ausstellung "was ich anhatte..." zeigt Kleidung, die Frauen trugen, als sie vergewaltigt wurden. Es sind alltägliche Klamotten. In Deutschland erlebt jede dritte Frau mindestens einmal im Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. (© picture-alliance/dpa, Rolf Vennenbernd)

Das Thema Gewalt gegen Frauen ist nahezu alltäglicher Bestandteil internationaler und nationaler Medienberichterstattung (z. B. Frank, 2022; Stillahn, 2023). Dass Gewaltviktimisierungen von Mädchen und Frauen immer noch ein aktuelles Problem darstellen, ist unumstritten (z. B. World Health Organization [WHO], 2021). Im Folgenden soll zunächst geklärt werden, was mit Gewalt gegen Frauen konkret gemeint ist, um die Verbreitung dieser Art von Gewalt in Deutschland darstellen zu können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf geschlechtsbezogenen Tötungen von Frauen. Zudem werden Risikofaktoren für die Entstehung von Gewalt gegen Frauen dargestellt.

Welche Formen von Gewalt gegen Frauen gibt es?

Gewalt gegen Frauen wird in der Regel als gender- bzw. geschlechtsbezogene Gewalt (gender-based violence, z. B. Council of Europe [COE], 2011, S. 2) konzipiert. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts mit einem erhöhten Risiko verschiedener Formen von Gewaltviktimisierungen konfrontiert sind (z. B. COE, 2011; Hellmann, 2014; Hellmann et al., 2018). Allerdings besteht in der Wissenschaft keine Einigkeit über die Definition von Gewalt (z. B. Tekath & Bonacker, 2022). Zudem tritt Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen auf. Der Istanbul-Konvention zufolge umfasst Gewalt gegen Frauen sämtliche (angedrohten) geschlechtsbezogenen Handlungen, die Verletzungen auf physischer, sexueller, psychischer oder ökonomischer Ebene nach sich ziehen (können), sowie Nötigung und Freiheitsentzug (COE, 2011, S. 3; siehe Abbildung 1). Geschlechtsbezogen ist Gewalt in diesem Zusammenhang immer dann, wenn sie Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts trifft oder sie davon überproportional häufig betroffen sind.

Abbildung 1: Formen Geschlechtsbezogener Gewalt (eigene Darstellung in Anlehnung an COE, 2011, S. 3). (© Deborah Hellmann )

Besonders häufig widerfährt Frauen Gewalt innerhalb ihres sozialen Nahraums (z. B. Dworkin et al., 2021; Gologan et al., 2013; Hellmann, 2014). Wird geschlechtsbezogene Gewalt innerhalb des eigenen Haushalts beziehungsweise der eigenen Familie oder durch frühere beziehungsweise aktuelle (Ehe-)Partner*innen ausgeübt, wird sie als häuslicher Gewalt definiert – auch dann, wenn Täter*in und Betroffene*r nicht zusammen wohnen (COE, 2011). Die sogenannte Partnerschaftsgewalt stellt insofern einen Spezialfall häuslicher Gewalt dar und beinhaltet gewalttätige Handlungen beziehungsweise deren Androhung zwischen zwei erwachsenen Partner*innen (Breiding et al., 2015).

Die bisher dargestellten Formen von geschlechtsbezogener Gewalt lassen sich auch als direkte Gewalt bezeichnen, da physische Akteur*innen ausgemacht werden können und sich die Gewalt gegen eine (oder mehrere) konkrete Person(en) richtet. Daneben existieren verschiedene Formen struktureller beziehungsweise systematischer Gewalt (z. B. Galtung, 1975; Tekath & Bonacker, 2022). Hier lassen sich oft keine physischen Akteur*innen ausmachen. Diese Gewalt wird nicht notwendigerweise als solche wahrgenommen, da sie beispielsweise Ausdruck ungleicher gesellschaftlicher Verhältnisse ist. So kann etwa die systematische Benachteiligung alleinerziehender Frauen auf dem Arbeitsmarkt als Beispiel für strukturelle Gewalt dienen ebenso wie Tötungen von Frauen, deren Ursprung in patriarchalen Strukturen der Gesellschaft und daraus folgenden Vorstellungen von männlicher Überlegenheit beziehungsweise weiblicher Minderwertigkeit liegt (z. B. Russell, 2011).

Femizide als extreme Form geschlechtsbezogener Gewalt

Eine extreme Form geschlechtsbezogener Gewalt stellen sogenannte Femizide dar. Dieses Konzept geht auf die Soziologin Diane Russell zurück, die darunter die Tötung von Frauen (durch Männer) verstand, weil sie Frauen sind (z. B. Russell & Harmes, 2001). Femizide sind meist Ausdruck direkter geschlechtsbezogener Gewalt. Russell (2011) zufolge lassen sich Femizide auf einem Kontinuum anordnen. An dessen einem Ende stehen nach Russell Tötungen durch Einzeltäter (z. B. ein Ehemann, der seine Frau tötet, weil sie ihn verlassen möchte) und am anderen Ende massenhafte Femizide (z. B. wenn Mädchen aufgrund von weiblicher Genitalverstümmelung sterben). Dazwischen lassen sich Russell zufolge zum Beispiel Femizide mit einem (oder mehreren) Täter(n) verorten, die eine Gruppe von Frauen töten (z. B. weil diese eine bestimmte Kleidungsvorschrift nicht einhalten).

Zur Definition von Femiziden und den diversen Unterformen sowie zu deren Verbreitung besteht jedoch ebenfalls weder international noch deutschlandweit innerhalb und zwischen verschiedenen Disziplinen Einigkeit (z. B. Corradi et al., 2016). Dadurch wird unter anderem die spezifische Untersuchung von Femiziden genauso wie die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Studienergebnisse zur Verbreitung und den Hintergründen von Femiziden deutlich erschwert (z. B. Leuschner & Rausch, 2022). Gemeinsam ist den unterschiedlichen Definitionen und Unterformen, dass es sich um weibliche Opfer und daher um eine Form geschlechtsbezogener Gewalt handelt. Eine mögliche Typologie von Femiziden ist in Anlehnung an Windyono (2009) in Abbildung 2 dargestellt.

Abbildung 2: Mögliche Typologie von Femiziden (eigene Darstellung in Anlehnung an Windyono, 2009, S. 11). (© Deborah F. Hellmann)

Eine gängige Einteilung von Femiziden betrifft die Vorbeziehung zwischen der getöteten Frau und der Tatperson, um der Tatsache gerecht zu werden, dass einem Großteil der Femizide eine (ehemalige) intime Partnerschaftsbeziehung zugrunde liegt (intimate femicides bzw. intimate-partner femicides). Auf diese Form des Femizids hat sich ein Großteil der Forschung konzentriert (z. B. Monckton Smith, 2020; Santos-Hermoso et al., 2022; Weil et al., 2018), um zumindest in Teilen eine vergleichende Forschung zu Femiziden zu ermöglichen. So wurde beispielsweise festgestellt, dass häusliche Gewaltviktimisierungen einen bedeutenden Risikofaktor für diese sogenannten Intimizide darstellen (z. B. Campbell et al., 2007; Dawson & Piscitelli, 2021; Oberlies, 1995; Spencer & Stith, 2018; s. u.). Die Komplexität und Vielfalt der Kontexte von Femiziden kann dadurch jedoch kaum adäquat abgebildet werden. Darüber hinaus lassen sich sogenannte soziale Femizide auch als Form struktureller Gewalt konzipieren (s. o.). Darunter fallen zum Beispiel Tötungen von Frauen aufgrund von strukturellen Benachteiligungen, etwa bei fehlendem Zugang zu medizinischer Versorgung.

Was sind die Ursachen und Risikofaktoren?

Zur Erklärung der Entstehung von Gewalt gegen Frauen hat sich in der Forschung eine multikausale Perspektive durchgesetzt. Der Tatsache, dass Gewalthandlungen nicht ausschließlich auf individuelle Dispositionen, also spezifische Persönlichkeitsmerkmale, zurückzuführen sind, trägt der Begriff situative Gewalt Rechnung (z. B. Collins, 2008). Demzufolge ist der dispositionale Fokus auf die individuelle Täter*innenpersönlichkeit zur Erklärung von Gewalt unzureichend. Einen bedeutsamen Faktor stellt in diesem Zusammenhang zum Beispiel der Alkoholkonsum dar. Dieser kann die Entstehung geschlechtsbezogener Gewalt zwar nicht alleine erklären, seine Relevanz als Risikofaktor für verschiedene Gewaltformen wurde jedoch wiederholt aufgezeigt (z. B. Capaldi et al., 2012; Greuel, 2009). Zudem wurde das eigene Erleben beziehungsweise Beobachten häuslicher oder elterlicher Gewalt wiederholt als ein Risikofaktor für das Ausüben von Gewalt – vor allem im sozialen Nahraum – nachgewiesen (z. B. Bevan & Higgins, 2002; Hellmann, 2014; Kimber et al., 2018; Murrell et al., 2007).

Unabhängig davon hat sich das Geschlecht der Tatpersonen wiederholt als Risikofaktor erwiesen: Beispielsweise verüben den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zufolge mehrheitlich Männer geschlechtsbezogene Gewalt (z. B. BKA, 2022; s. u.). Dieses Muster bestätigen großangelegte Repräsentativbefragungen regelmäßig (z. B. Hellmann, 2014; Müller & Schröttle, 2004; Wetzels & Pfeiffer, 1995). Darüber hinaus hat sich die Fokussierung auf soziodemografische Merkmale der Tatpersonen als wenig aufschlussreich erwiesen, da geschlechtsbezogene Gewalt in allen Bildungs-, Einkommens- und Altersgruppen auftritt (Greuel, 2009).

Femizide stellen diesbezüglich einen Sonderfall dar, da ihre Definition je nach Perspektive ausschließlich auf männliche Tatpersonen abstellt (z. B. Russell & Harmes, 2001). Oberlies (1995) kam bei ihrer Analyse von Tötungsdelikten in Deutschland zu dem Schluss, dass Frauentötungen durch Männer häufig als Fortsetzung von Gewalthandlungen zu sehen sind, was vorangegangene Gewaltviktimisierungen als deutlichen Risikofaktor für Femizide bestätigt. Ebenso ergab eine Studie von Greuel (2009), dass Trennungskonflikte hinter einem Großteil der Frauentötungen durch (Ex-)Partner stehen (siehe auch z. B. Dobash & Dobash 2015; Wilson & Daly 1992). Ein besonders charakteristisches Tatmotiv für Femizide stellt der explizite Frauenhass dar. So tötete zum Beispiel der Attentäter von Winnenden gezielt Lehrerinnen und Mitschülerinnen und gab in seinen Aufzeichnungen Frauenhass als Motiv an (Pohl, 2013).

Neben den bisher dargestellten expliziten Ursachen und Risikofaktoren spielen strukturelle Aspekte bei der Entstehung von Gewalt gegen Frauen eine wichtige Rolle. Vor allem patriarchale gesellschaftliche Strukturen und dadurch geprägte Rollenvorstellungen wurden und werden im Zusammenhang mit struktureller beziehungsweise systematischer geschlechtsbezogener Gewalt diskutiert (z. B. Maier et al., 2023; Russell, 2011; Tekath & Bonacker, 2022; s. o.)

Wie verbreitet ist Gewalt gegen Frauen in Deutschland?

Vor allem der fehlende Konsens hinsichtlich der Definition geschlechtsbezogener Gewalt erschwert die systematische Darstellung derartiger Gewaltviktimisierungen. Eine weitere Herausforderung stellt das große Dunkelfeld dieser Taten dar. Denn lediglich ein Bruchteil geschlechtsbezogener Gewaltviktimisierungen wird den Strafverfolgungsbehörden bekannt (gemacht; z. B. Hellmann, 2014, 2018; Hellmann & Pfeiffer, 2015). Insofern bilden Daten aus sogenannten Hellfeldstatistiken wie zum Beispiel der PKS immer nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs ab. Eine bessere Annäherung an die Gesamtheit der Gewaltviktimisierungen gegen Frauen kann nur bei gleichzeitiger Betrachtung der Ergebnisse aus repräsentativen Dunkelfeldstudien gelingen, bei denen Betroffene auch solche Taten offenbaren, die den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt geworden sind. Allerdings sind auch hier die jeweiligen methodischen Hintergründe zu berücksichtigen sowie die Tatsache, dass Betroffene unter Umständen eine ihnen widerfahrene Straftat nicht als solche wahrnehmen und infolgedessen auch in Dunkelfeldstudien nicht davon berichten (z. B. Hellmann, 2018; Hellmann & Posch, 2022, 2023).

Verbreitung im Hellfeld

In der PKS werden jährlich alle Straftaten aufgeführt, die den Strafverfolgungsbehörden bekannt geworden sind. Fälle von Partnerschaftsgewalt wertet das Bundeskriminalamt (BKA) gesondert aus. Konkret zählen dazu Mord und Totschlag, gefährliche, schwere und vorsätzliche einfache Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei sowie Zwangsprostitution (BKA, 2022). Als Täter*innen von Partnerschaftsgewalt werden dort Ehepartner*innen, Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften, Partner*innen nicht ehelicher Lebensgemeinschaften, Ex-Partner*innen und weitere Personen aus dem räumlich-sozialen Kontext betrachtet (BKA, 2022).

So wurden beispielsweise im Jahr 2021 insgesamt 143.016 Fälle von Partnerschaftsgewalt nach den oben genannten Kriterien bekannt. Dabei registrierten die Strafverfolgungsbehörden insgesamt 143.604 Betroffene (80 % Frauen). Vor allem bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung fiel der Anteil der weiblichen im Vergleich zu männlichen Betroffenen deutlich höher aus. Bei den 118.148 registrierten Tatverdächtigen handelte es sich hingegen mehrheitlich um Männer (79 %; BKA, 2022).

Betrachtet man die Entwicklung der Opferzahlen von Partnerschaftsgewalt, ist von 2017 (138.893 Betroffene) bis 2021 (143.604 Betroffene) insgesamt eine leichte Erhöhung von 3 % zu verzeichnen (BKA, 2022). Dieser Anstieg ist jedoch nicht notwendigerweise auf einen tatsächlichen Anstieg der Straftaten zurückzuführen. Ebenso könnten die Strafverfolgungsbehörden zum Beispiel aufgrund eines veränderten Anzeigeverhaltens der Betroffenen häufiger Kenntnis von Straftaten erhalten haben (z. B. Hellmann & Pfeiffer, 2015; Kinzig, 2020).

Verbreitung im Dunkelfeld

Zur Verbreitung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland liegen Ergebnisse aus diversen Dunkelfeldstudien vor (z. B. Birkel et al., 2022; Hellmann, 2014; Müller & Schröttle, 2004; Wetzels & Pfeiffer, 1995). Ein direkter Vergleich der Ergebnisse ist jedoch nur eingeschränkt möglich (z. B. aufgrund von unterschiedlichen Operationalisierungen). Weiterhin stellt auch in diesem Zusammenhang der fehlende Konsens bei der Definition der verschiedenen Gewaltformen die vergleichende Forschung vor Probleme.

Eine deutschlandweit repräsentative Befragung von mehr als 11.000 Personen ergab beispielsweise, dass Männer im Vergleich zu Frauen zwar häufiger körperliche Gewalt im Allgemeinen erleben (Fünf-Jahres-Prävalenz der befragten Frauen: 8 %; Fünf-Jahres-Prävalenz der befragten Männer: 18 %; Hellmann, 2014). Frauen waren jedoch zum einen von Gewalt in höherer Intensität betroffen und zum anderen widerfuhr ihnen vor allem in ihrem sozialen Nahraum (häusliche) Gewalt. Ein direkter Vergleich mit einer parallelen Studie aus dem Jahr 1992 ergab, dass sich die Verbreitung häuslicher Gewalt im betrachteten Zeitraum deutlich reduziert hat: So berichteten in der Befragung von 1992 noch 21 % der befragten Frauen, irgendeine Form der häuslichen Gewalt innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre erlebt zu haben, während dies in 2011 "nur" noch auf 13 % der Befragten zutraf (Hellmann & Blauert, 2014).

Weitere Daten zur Verbreitung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland liegen unter anderem aus der europaweiten Befragung der European Union Agency for Fundamental Rights (FRA, 2014) vor. Als Datenbasis dienten dort die Angaben von 1.534 Frauen zu psychischen, physischen und sexuellen Gewaltviktimisierungen. Die Zwölf-Monats-Prävalenz physischer oder sexueller Gewaltviktimisierungen durch (Ex-)Partner*innen lag mit 3 % knapp unter dem europäischen Durchschnitt von 4 % (FRA, 2014).

Verbreitung von Femiziden in Deutschland

Zur Verbreitung von Femiziden in Deutschland existieren aufgrund der bereits dargestellten Probleme keine validen Daten. Die Betrachtung von Intimiziden stellt aktuell die bestmögliche Annäherung dar, wobei für Deutschland vergleichsweise wenige Erhebungen zu Intimiziden vorliegen (z. B. Burgheim, 1993; Glaz-Ocik & Hoffmann, 2009; Greuel, 2009; Kröber & Trofimova, 2022; Oberlies, 1995; Sieverding 2008; Steck et al., 1997). Gemeinsam ist diesen Untersuchungen, dass bei 50-79 % der (versuchten) Tötungen von Frauen häusliche Gewaltviktimisierungen im Vorfeld stattgefunden haben. Auch aufgrund von internationalen Befunden zur Verbreitung von Femiziden ist davon auszugehen, dass Tötungen von (Ex-)Partnerinnen in heterosexuellen Beziehungen den Großteil der Femizide in Deutschland ausmachen (z. B. Dobash & Dobash, 2015; Leuschner & Rausch, 2022; Stöckl et al., 2013). So kehrt sich auch bei den in der Sonderauswertung der PKS zur Partnerschaftsgewalt in Deutschland analysierten Fällen das Geschlechterverhältnis der Opfer von Tötungsdelikten bei Berücksichtigung der Vorbeziehung zur Tatperson um: Während insgesamt mehr als zwei Drittel der Betroffenen der dort betrachteten Tötungsdelikte im Jahr 2021 männlich waren (68 %), betrug der Anteil der weiblichen Betroffenen der betrachteten Tötungsdelikte in Partnerschaften 82 % (BKA, 2022). Konkretere Angaben zur Verbreitung von Femiziden in Deutschland sind jedoch auch für das Hellfeld nicht möglich, da die PKS "nicht alle notwendigen Angaben zu den Tatmodalitäten und Motivationen von Tötungsdelikten, die es ermöglichen, Femizide von anderen Tötungsdelikten an Frauen abzugrenzen" umfasst (Leuschner & Rausch, 2022, S. 24).

Weitere Inhalte

Deborah Hellmann ist promovierte Diplom-Psychologin und war unter anderem als Projektleiterin am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen tätig. Seit 2017 ist sie Professorin für Psychologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.