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Täterarbeit: In die Krise rein | Femizide und Gewalt gegen Frauen | bpb.de

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Täterarbeit: In die Krise rein

Katja Spigiel Roland Hertel

/ 9 Minuten zu lesen

Femizide sind der gewaltvolle Höhepunkt von Gewalt gegen Frauen. Vorher erleben Betroffene oft häusliche Gewalt. Die Idee von Täterarbeit ist es, eskalierende Gewaltspiralen rechtzeitig aufzuhalten.

Laut BAG ist die Ausübung häuslicher Gewalt überwiegend ein Ausdruck erlernter Denk- und Verhaltensweisen. Täterarbeit ist daher keine Psychotherapie, sondern zielt auf Verantwortungsübernahme und Verhaltensänderungen ab. (© picture-alliance, empics | Brian Lawless)

Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG)

Die Externer Link: Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG) versteht sich als profeminisitscher Dachverband von 89 Täterarbeitseinrichtungen. Damit machen sie ihren Zuspruch für feministische Perspektiven, Kämpfe und Forderungen deutlich. Die Mitglieder des Verbands werden durch Kooperationen und Projekte des Verbands unterstützt, die Täterarbeit bundesweit voranbringen sollen.

Roland Hertel ist BAG-Vorsitzender und seit 1996 in der Täterarbeit tätig. Als ehemaliger Einrichtungsleiter des InterventionsZentrums gegen Häusliche Gewalt Südpfalz war er daran beteiligt, den Sozialen Dienst der Justiz bei der Staatsanwaltschaft in Landau aufzubauen.

Katja Spigiel: Herr Hertel, Sie haben Erfahrung damit, mit Menschen zusammenzuarbeiten, die anderen Gewalt angetan haben. Wie sieht diese Art der Arbeit aus?

Roland Hertel: Ja, ich habe mit insgesamt 18 Gruppen mit bis zu acht Männern gearbeitet. Mir ist wichtig zu sagen, dass wir von Täterverantwortung sprechen – Täterarbeit ist keine Therapie. Es ist soziales Training. Diejenigen, die häusliche Gewalt anwenden, unterliegen meistens erlernten Verhaltensweisen, die darauf aus sind, Kontrolle und Macht zu sichern. Wir sprechen von Hilfe statt von Sanktionen und Bestrafung. Und von gewaltausübenden Menschen. Das schafft einen anderen Zugang.

Das Programm ist so aufgebaut, dass es ein Erstgespräch gibt. Dann folgen Anamnesegespräche. Da geht es darum, in den Keller zu gehen und alle Schränke einer Person aufzumachen. Danach hat man eine grobe Idee davon, wo man bei jemandem ansetzen muss und das ist wichtig, denn wir alle ticken unterschiedlich. Über einen Zeitraum von einem Jahr gibt es dann mindestens 25 Gruppensitzungen, die in Modulen aufgebaut sind. Da gibt es beispielsweise das Modul Gewaltarbeit. Daran muss jeder teilnehmen, um das Programm weiterführen zu können. Oder es gibt das Modul Partnerschaft. Da geht es um Fragen wie: Wie kommuniziere ich? Wie gehen wir miteinander um? Wie gehe ich damit um, wenn es zu einer Trennung kommt und wie kann ich damit leben? Welche Alternativen habe ich? Wenn ich angeblich keine habe – welche könnte ich haben? Es müssen gewaltfreie Lösungsstrategien aufgezeigt werden. Bestenfalls wird dadurch die Konfliktfähigkeit eines Menschen verbessert.

Gewaltformen

Unter häuslicher Gewalt ist eine Gewaltform zu verstehen, die von (Ex-)Partner/-innen ausgeht. Sie kann Beleidigungen und Drohungen umfassen aber auch, dass einer Person der Kontakt zu anderen verboten wird, sie daran gehindert wird, das Haus zu verlassen oder ihre Finanzen kontrolliert werden.

Sexualisierte Gewalt ist eine Gewaltform, bei der Betroffenen Handlungen aufgezwungen werden, denen sie nicht zustimmen. Es ist ein Vergehen an ihrer sexuellen Selbstbestimmung. Insbesondere in Abhängigkeitsverhältnissen findet diese Gewaltform statt.

Stalking bezeichnet das intensive Belästigen, Bedrohen und Nachstellen einer Person. Stalker/-innen zwingen ihren Opfern Kontakt auf. Das zeigt sich in ständigen und unerwünschten Kommunikationsversuchen.

Femizide sind Tötungen an Frauen und feminisierten Menschen. In der Regel liegt diesen Gewalttaten das Motiv des Besitzanspruchs über eine Person zu Grunde sowie das vermeintliche Recht darauf, Kontrolle über sie auszuüben und ihre Eigenständigkeit zu unterbinden. Sobald ein Täter glaubt, die Ursache seines Unglücks in einer anderen Person zu erkennen, kann körperliche Gewalt im Femizid eskalieren.

Die Gemeinsamkeit dieser Formen der Gewaltausübung liegt darin, dass sie auf die Sicherstellung von Macht und Kontrolle abzielen.

Quellen:

Spigiel: Im Kontext von Interner Link: Femiziden sprechen wir von Interner Link: geschlechtsspezifischer Gewalt an all denen, die unter patriarchalen Strukturen leiden. Die BAG gibt an, dass 90 Prozent der im Jahr 2021 von den Einrichtungen des Dachverbands beratenden Personen männlich waren. Bestätigt sich das in ihrer Erfahrung?

Hertel: Mir sind nur einige wenige Fälle von weiblicher Täterschaft untergekommen. Wirklich nur einige wenige. Und doch kommt es auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu Gewalt. Mir persönlich ist aufgefallen, dass Gewalt dann stattfindet, wenn auch ein Machtgefälle zwischen Menschen besteht – und nach geltenden Rollenstereotypen liegt die Macht meistens beim „maskulinen“ Teil.

Täterstrategien

Spigiel: Wie rechtfertigen gewaltausübende Menschen das, was sie tun oder getan haben?

Hertel: Viele sprechen davon, dass die Frau* sie provoziert hat, während er doch der Mann im Haus sei. Es findet auch eine Depersonalisierung der Opfer statt. Es ist zum Beispiel von der „Trulla“ die Rede und es fällt auf, dass die Gewaltausübenden wenig Opferempathie haben und viel von sich selbst sprechen und noch auffälliger ist, so eine paradoxe Anpassungserwartung. Bedeutet, dass die Personen davon ausgehen, dass sich ihre Umwelt an ihre Bedürfnisse anpasst und nicht andersherum. Sonst kracht es.

Insgesamt können Sie sich das bildlich so vorstellen: Großer Mann, kleine Frau. Das ist eine Konstellation, die von gewalttätigen Männern als gleichwertiger Zustand empfunden wird. Sind Mann und Frau gleich groß, dann wird das von einem gewalttätigen Menschen als unterlegen wahrgenommen. Gewalt ist nach der Logik ein Instrument zur Machtausübung. Damit ist es weniger ein Problem, sondern eine Lösung, um einen aus ihrer Sicht „gleichberechtigten“ Zustand wiederherzustellen.

Spigiel: Wie äußert sich das in der Täterarbeit?

Hertel: Die Personen verhalten sich sozial sehr angepasst und freundlich und sie versuchen einem nach dem Mund zu reden. Es werden auch Verbrüderungsstrategien gefahren. Ich habe in der Vergangenheit Dinge gehört wie: „Aber Sie sind doch auch ein Mann, Sie verstehen mich doch“, da muss ich dann reingehen und klar sagen: „Ja, ich bin ein Mann, aber ich kann nicht verstehen, wieso sie ihrer*m Partner*in Gewalt zufügen.“ Kolleginnen werden in den Sitzungen häufig Komplimente gemacht. Die Personen versuchen, einen für sich zu gewinnen und das fällt nicht nur in unserer Arbeit auf, sondern im ganzen System: Es kommt vor, dass dem Jugendamt und der Staatsanwaltschaft nochmal was anderes erzählt wurde. Das eigene Gewaltverhalten wird geleugnet, gerechtfertigt, bagatellisiert und es wird abgelenkt – es gäbe ja viel wichtigere Probleme. Die Beschreibung von Konflikten bleibt oft diffus und weitere Fragen nach der Konfliktsituation verunsichern die Person. Das Verhalten des Opfers wirkt zudem in den Schilderungen des gewaltausübenden Menschen oft absurd und es findet eine Schuldumkehr statt: Aus dem*der Täter*in wird ein missverstandenes Opfer.

Spigiel: Lassen sich die Männer denn auf das Programm ein? Schließlich geht es darum, über Gefühle zu sprechen – etwas, was nicht in das klassische Bild des starken Mannes passt.

Hertel: Der Großteil der Männer nimmt Hilfe an. Wir bekommen das Feedback, dass sich viele hier zum ersten Mal wirklich mit ihrer Partnerschaft und ihrem Handeln auseinandersetzen. Wir gehen im Programm weg von der Gewaltdiskussion und direkt in die Krise rein. Wenn wir über Krise reden, dann wirklich über alles. Es geht darum, seine eigenen Signale zu lesen und zu lernen, wie man mit einer bestimmten Situation umgeht und wie man aus ihr herauskommt.

In den Sitzungen platzt nach circa acht bis neun Monaten bei den meisten ein Knoten. Aber auch bis dahin kommen sie gerne, da kommt es auf die Atmosphäre an und wir sind hier in einer empathischen Konfrontation. Irgendwann kommt dann eben der Punkt, dass die Personen anfangen, mit eigenen Verletzlichkeiten aufzuräumen. Häufig geht es auch um eigene Opfererfahrungen in der Kindheit, das ist hochemotional. Wir machen den Männern dabei klar, dass wir sie wertschätzen und wir die Gewalt, die sie ausüben, dennoch zutiefst verurteilen.

Spigiel: Schleicht sich manchmal, auch wenn man das sicher nicht zugeben möchte, in solchen Situationen Mitleid für eine Person ein?

Hertel: Nein. Wir arbeiten empathisch konfrontativ. Wir wertschätzen die Menschen als Menschen, aber wir verurteilen das, was sie tun, aufs Schärfste. Nein, für Gewalt habe ich gar kein Verständnis.

Spigiel: Wer genau kommt denn in ein Programm der Täterarbeit?

Hertel: Das sind Männer, die vom Jugendamt, von der Staatsanwaltschaft, von der Polizei oder irgendwo sonst aus dem Netzwerk geschickt werden, beispielsweise von der Suchtambulanz. Einige kommen auch von sich aus, als Selbstmelder. Die meisten davon wurden aber von ihrer Partnerin darum gebeten. Die, die herkommen, kommen also nicht zu 100% aus eigenem Antrieb. Dann geht es aber darum, ihre eigene Motivation zu wecken, damit wir ihnen helfen können beziehungsweise damit sie sich helfen lassen. Der Kontext, aus dem die Menschen kommen ist eigentlich egal und wir können nicht jeden von dem Programm überzeugen, den Großteil aber schon. Wir haben mal untersucht, wie viele der beratenden Männer in unserem Bezirk wieder durch häusliche Gewalt aufgefallen sind und da hat sich ein Wert von zehn Prozent ergeben. Das zeigt, dass unser Programm wirksam ist.

Zitat

Die frühe Intervention ist das wirksamste, um einen Beitrag für Opferschutz zu leisten. Die ist in Deutschland aber noch ausbaufähig.

Roland Hertel

Es gibt auch Rückfalltäter, aber die melden sich zum Glück und das sollen sie auch. Sie sagen, dass es gerade bei ihnen brennt und sie ein paar Gespräche bräuchten. Das haben wir oft.

Spigiel: Gibt es bestimmte Typen von Tätern?

Hertel: Tatsächlich hat es Untersuchungen gegeben, die gezeigt haben, dass es Typen von häuslichen Gewalttätern gibt. Sie unterscheiden sich darin, wie sie mit ihrer Beziehung und der Welt interagieren. Der Erste ist der Family-Only-Typ. Nach außen hin ist er völlig angepasst, er übt nur in der Familie Gewalt aus und schafft es, sie damit zu isolieren. Kindern bringen sie bei, dass es ein Geheimnis ist, was Zuhause passiert. Der Dysphoric/Borderline-Typ wendet Gewalt an, aber kaum außerhalb der Partnerschaft. Er neigt zu Depressionen, Eifersucht und die Angst vor Zurückweisung spielt eine Rolle. Für den Generally Violent/Antisocial-Typ ist Gewalt ein Instrument, um Macht und Kontrolle sicherzustellen. Deshalb wendet er sie auch außerhalb der Partnerschaft und Familie an. Er gilt seltener als depressiv, wendet im Vergleich aber am häufigsten schwere Gewalt an.

Risikomanagement zum Opferschutz

Spigiel: Bei welchem Typ von Täter/-innen mündet Gewalt am häufigsten in der Tötung?

Hertel: Das kann man nicht sagen, das verteilt sich. Auch auf alle Schichten. Es gibt keine Tendenz, dass jemand ohne Beruf eher seine*n Partner*in tötet, als ein angesehener Professor. Genauso wenig ist das übrigens auch von Religion und Kultur abhängig.

Vielen Frauen ist dabei gar nicht klar, in welcher Gefahr sie sich befinden und gerade wenn wir über Femizide reden, dann müssen wir über Externer Link: Artikel 51 der Istanbul Konvention sprechen: Das Gefahrenmanagement. Wir haben uns hier für ODARA entschieden, ein Tool zur Risikoeinschätzung. Es fragt nicht erst nach Tötungsabsicht, sondern setzt früher, präventiv an.

Risikobewertung

Um das Risiko erneuter Gewalt in Intimbeziehungen prognostizieren zu können, ist mit ODARA (Ontario Domestic Assault Risk Assessment, dt. Ontario Risikobewertung für häusliche Gewalt) ein Instrument zur Gefahreneinschätzung erstellt worden.

Durch die Abfrage von 13 Items (z.B. wurde Gewalt angedroht? Gibt es gemeinsame Kinder oder aus früheren Partnerschaften?) soll innerhalb kürzester Zeit eine Einschätzung über erneute Gewaltwahrscheinlichkeit getroffen werden.

Ursprünglich kam das Modell aus dem kanadischen Ontario. In Landau gelang es, es ebenso anwendbar zu machen. Interviewpartner Roland Hertel schult Institutionen wie das Jugendamt und die Polizei für den Umgang mit ODARA. Eine bundesweite Anwendung gibt es nicht.

Spigiel: Nun ist es so, dass schon eine Menge passiert, bevor sich ein Opfer dazu entscheidet, sich Hilfe zu suchen und beispielsweise die Polizei zu informieren. Wie früh kann die frühe Intervention denn überhaupt sein, von der Sie sprechen?

Hertel: Deswegen bin ich der Meinung, dass man deutlich früher mit Prävention anfangen sollte. Heißt, dass wir jetzt eigentlich auch in Kindergärten und Schulen gehen müssten und dort über Rollenbilder und ihre Alternativen sprechen. Die Etablierung von geschlechtsspezifischen Erwartungen fängt ja nun mal so früh an. Das wäre eine sehr niedrigschwellige und effektive Form der Prävention und wer weiß – vielleicht hätten wir dann in 20-30 Jahren Kinder, die vom Patriarchat befreit sind.

Lücken in der Finanzierung und weiße Flecken im Land

Spigiel: Und wie steht es bundesweit um die Täterarbeit?

Hertel: Externer Link: Als BAG haben wir einen Standard geschrieben. Da sind Leitlinien, sozusagen Minimalstandards zur Sicherstellung einer guten Praxis von Täterarbeit. Die sollten für alle Mitglieder des Dachverbands gelten. Da geht es vor allem um eine ordentliche Finanzierung und personelle Ausstattung. Von den 89 Mitgliedseinrichtungen können aber mit Sicherheit die Hälfte diesen Standard gar nicht umsetzen, weil es an der Finanzierung scheitert.

Um die Frage zu beantworten: Es sieht sehr ausbaufähig aus. Ich bin der Meinung, dass wir jeden Fall individuell prüfen und genau klären müssen, was gebraucht wird. Das muss nicht immer das Täterprogramm sein. Es kann auch Familientherapie, Traumatherapie, Frauenhaus oder eine andere Beratung in einer anderen Beratungsstelle sein. Die Istanbul Konvention verpflichtet die Einrichtung von unterschiedlichen Angeboten. Das ist Bundesgesetz. Aber das ist in vielen Bundesländern noch nicht angekommen.

Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Übereinkommen des Europarats. Das Abkommen wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul verabschiedet und umfasst 81 Artikel, die zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen verpflichten, Opfer schützen und Täter/-innen bestrafen sollen.

46 Mitgliedstaaten unterzeichneten die Konvention bislang, 34 haben sie ratifiziert. Deutschland ratifizierte die Übereinkunft 2017, seit 2018 ist sie geltendes Recht. Neue Gesetze müssen seitdem stets mit dessen Berücksichtigung ausgelegt werden. Externer Link: Zum Text der Istanbul-Konvention.

Spigiel: Woran genau hakt es?

Meiner Meinung nach daran, dass jedes Bundesland seinen eigenen Kram macht. Ich lebe mit Rheinland-Pfalz in einem Bundesland, das es verstanden hat und genügend Geld für unsere Arbeit zur Verfügung stellt. Aber viele müssen erst noch verstehen, dass es hier nicht nur um Konsensbildung gehen kann, sondern darum, die Gesetze zum Schutz von Frauen und Mädchen umzusetzen.

Teilweise gibt es Landesfinanzierung – ob die ausreichend ist oder nicht sei dahingestellt – andernorts lassen Länder aber Kommunen alleine. Dafür sind Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern gute Beispiele. Es kann nicht sein, dass wenn jemand im Bezirk Schwarzwald wohnt, sich keine Hilfe holen kann und Frauen weiterhin in Gefahr schweben – weil es kein Angebot gibt und nichts finanziert wird. Es gibt zu viele weiße Flecken auf der Landkarte, das muss sich ändern. Wir müssen auch früher mit der Prävention anfangen und in Schulen und Kindergärten gehen. Für all das braucht es Geld.

Spigiel: Herr Hertel, Glauben Sie denn, dass Sie schon Femizide verhindern konnten?

Hertel: Das kann ich nicht beurteilen, wir können schließlich nicht hinter die Fassade von Menschen schauen. Wahrscheinlich haben wir Entwicklungen, zumindest zu einer schweren Körperverletzung, verhindert. Ich kann nicht sagen, wie erfolgreich wir mit einzelnen Männern arbeiten. Denn Erfolg heißt, dass wir einen Gewinn erzielt hätten, dabei arbeiten wir mit Männern an einem Problem und wir hoffen, dass sie unsere Hilfe verinnerlichen.

Spigiel: Vielen Dank für Ihre Zeit und all den Input.

Quellen / Literatur

Holtzworth-Munroe, A. (2000). Externer Link: A Typology of Men Who Are Violent Toward Their Female Partners, in Psychological Science 2000 9:4, 140-143.

Glaz-Ocik, J., & Hoffmann, J. (2009). Gewaltdynamiken bei Tötungsdelikten an der Intimpartnerin. Polizei & Psychologie, 263-286.

Kiebling, U. (2020). Häusliche Gewalt. Handbuch der Taterarbeit. Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, 69(8), 783-786.

UN Women (2023, 8. Februar). Die Istanbul-Konvention. Externer Link: https://unwomen.de/die-istanbul-konvention/

Zu ODARA: Externer Link: https://www.knfp.ch/prognose/odara

Fussnoten

Fußnoten

  1. Der Sozialdienst der Justiz umfasst die Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Für gewöhnlich sind es staatliche anerkannte Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagog/-innen, die Aufgaben in diesen Bereichen wahrnehmen. Bei der Staatsanwaltschaft Landau besteht seit 1996 das Projekt „Häusliche Gewalt“. Im Jahr 2000 wurde es zu einem Sonderdezernat. Im Kontext von Fällen häuslicher Gewalt wird die Gerichtshilfe des Sozialen Dienstes eingeschaltet.

  2. Holtzworth-Munroe, A. (2000). Externer Link: A Typology of Men Who Are Violent Toward Their Female Partners, in Psychological Science 2000 9:4, 140-143.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autoren/-innen: Katja Spigiel, Roland Hertel für bpb.de

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Weitere Inhalte

Katja Spigiel ist Journalistin, in ihrer Arbeit befasst sie sich mit feministischen Schwerpunkten und Themen rundum soziale Gerechtigkeit. Ihr Journalistik-Studium hat sie im Jahr 2021 an der Hochschule Hannover abgeschlossen.

Roland Hertel ist Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG). Hertel ist Diplom-Sozialarbeiter (FH), staatlich anerkannter Erzieher und Mitarbeiter beim Sozialen Dienst der Justiz der Staatsanwaltschaft Landau.