Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

privat-kommerzieller Rundfunk | Medienpolitik | bpb.de

Medienpolitik Medienpolitik und Medienrecht Grundlagen: Medienpolitik Rundfunk- und Medienrecht Europäische Medienpolitik Interaktive Grafik: Medienpolitik Medien, Meinungsvielfalt und Meinungsmacht Meinungsbildung und Kontrolle der Medien Unabhängigkeit und Staatsferne - ein Mythos? Migration, Integration und Medien Inszenierung von Protest Medien und Inklusion Die Transformation des DDR-Fernsehens 1989 Veränderungen in Gesellschaft und Medien Internet der Dinge Medien und Gesellschaft im Wandel Bürgerbeteiligung im Kontext des Internets Leitmedium Fernsehen? Besser Fernsehen – mit dem Internet? Aspekte von Berichterstattung und Information Bildungsauftrag und Informationspflicht der Medien Medienwandel und Journalismus Gewalttaten in den Medien Katastrophen und ihre Bilder Debatte 2012: öffentlich-rechtlicher Rundfunk im digitalen Zeitalter Einführung in die Debatte Standpunkt: C. Albert Standpunkt: R. Amlung Standpunkt: J. Beermann Standpunkt: C. Grewenig Standpunkt: L. Marmor Standpunkt: T. Schmid Grafiken Quizze Quiz - Medienpolitik I Quiz – Medienpolitik II Redaktion

privat-kommerzieller Rundfunk

Seit den 1980er Jahren gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Interner Link: duale System und mit ihm neben dem Interner Link: öffentlich-rechtlichen auch den privaten Rundfunk. Sat.1, der erste private Fernsehsender, ging am 1. Januar 1984 unter dem Namen PKS auf Sendung. Bereits einen Tag später begann RTL plus (heute: RTL Television) mit der Ausstrahlung eines Fernsehprogramms. Innerhalb von nur fünf Jahren gingen weitere ca. 25 neue Sender bzw. Programme an den Start.

Private und öffentlich-rechtliche (TV-)Anbieter unterscheiden sich vor allem hinsichtlich folgender Aspekte:

privater Rundfunk:

  • Die Sender haben keinen festgeschriebenen Programmauftrag.

  • Es darf Profit erwirtschaftet werden (kommerziell). Erzielte Gewinne dürfen zum Beispiel an Investoren ausgezahlt werden.

  • Finanziert sich fast ausschließlich durch Werbung.

  • Weitere Einnahmequellen sind z. B. Teleshopping und kostenpflichtige Zuschaueranrufe bei Televoting oder Call-in-Gewinnspielen. Einige Sender erzielen Einnahmen über Abonnements, bei denen Zuschauer direkt für Programme oder pro Sendung zahlen (Pay-TV, z. B. Sky).

  • Werbung darf nicht mehr als 20 Prozent der täglichen Sendezeit ausmachen und muss deutlich von anderen Sendungen abgegrenzt sein.

öffentlich-rechtlicher Rundfunk:

  • Die Sender haben einen gesetzlich festgeschriebenen Programmauftrag. Sie gewährleisten die Grundversorgung der Bevölkerung mit Radio- und Fernsehprogrammen.

  • Es darf kein Profit erwirtschaftet werden (nicht-kommerziell). Alle Einnahmen müssen im Kontext der Bereitstellung von Sendungen ausgegeben werden.

  • Finanzieren sich zum großen Teil durch staatlich festgelegte Teilnehmergebühren (GEZ).

  • Weitere Einnahmequelle ist der Weiterverkauf oder die Lizenzierung eigener Fernsehproduktionen.

  • ARD und ZDF dürfen nur 20 Minuten Werbung pro Werktag senden (nicht nach 20.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen).

Quelle:

  • Tele-Visionen – Fernsehgeschichte in Ost und West / Tele-Didaktik / Thementour 2, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Weitere Informationen:

Fussnoten