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Was ist Migration? | Dossier Migration | bpb.de

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Was ist Migration? Häufig gestellte Fragen - FAQ

/ 25 Minuten zu lesen

Was ist Migration? Wann gilt sie als "illegal"? Und wer ist eigentlich Migrantin oder Migrant? Wir klären die häufigsten Fragen rund um das Thema Migration.

Was ist Migration?

Migration bezeichnet im Allgemeinen die längerfristige Verlegung des Lebensmittelpunkts über eine größere Entfernung und administrative Grenze hinweg: etwa vom Dorf in die Stadt, zwischen Landesteilen oder über Staatsgrenzen hinweg. Damit unterscheidet sich diese Form menschlicher Mobilität von anderen, etwa dem täglichen Pendeln zur Arbeit oder touristischem Reisen, denn eine Verlegung des Lebensmittelpunktes findet bei diesen Mobilitätsformen nicht statt. Darüber, wie groß die Entfernung und wie lange der Zeitraum sein muss, um menschliche Bewegung als Migration bezeichnen zu können, gibt es keine allgemein anerkannte Definition. Einen Richtwert bietet die Definition der Vereinten Nationen, die Migration als Wohnsitznahme in einem anderen Land mit einer Dauer von mehr als drei Monaten (Kurzzeitmigration bzw. temporäre Migration) oder mehr als einem Jahr (Langzeit- bzw. dauerhafte Migration) fasst.

Damit ist eine weitere Bedingung angesprochen, die häufig mit Migration verbunden wird: Das Passieren einer Staatsgrenze. Neben dieser Internationalen Migration gibt es aber auch die sogenannte Binnenmigration, bei der der Lebensmittelpunkt über eine Grenze innerhalb eines Landes (z.B. Kreis- bzw. Bundesländergrenze) verlegt wird. Wanderungen innerhalb der Europäischen Union können als Zwischenform beider Migrationsarten gelten, da sie durch die Europäische Freizügigkeit so gut wie keinen rechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Nicht unbedeutend für die Einordnung menschlicher Mobilität als Migration ist schließlich die angenommene oder tatsächliche Motivation, den Aufenthaltsort für längere Zeit zu wechseln. Dies kann zum Beispiel die Suche nach einem besseren Auskommen (Arbeitsmigration), die Gründung einer Familie (Familienmigration), das Streben nach (Aus-)Bildung (Bildungsmigration), die Flucht vor angedrohter oder befürchteter Verfolgung und Gewalt (Flucht- bzw. Gewaltmigration) oder auch die Suche nach Abenteuer oder einem ruhigeren Leben (Interner Link: Lifestyle Migration ) umfassen.

Wer ist Migrantin oder Migrant?

Migrantinnen oder Migranten im engeren Sinne sind Menschen, die sich in einem Migrationsprozess befinden; die also ihren Lebensmittelpunkt über eine längere Strecke (meist eine internationale Grenze hinweg) und für einen längeren Zeitraum verlegen, dies unmittelbar planen oder vor Kurzem getan haben. Wie lange jemand nach dieser grenzüberschreitenden Mobilität als Migrantin gilt oder sich selbst als Migrant betrachtet, hängt von vielen Faktoren ab. Hierzu gehören Fremdheitserfahrungen, also wie fremd sich Menschen in der neuen Umgebung fühlen oder von der alteingesessenen Bevölkerung wahrgenommen werden, rechtliche Einschränkungen, etwa weil die Zugewanderten nicht die Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes besitzen, oder kulturelle Unterschiede, wie beispielsweise eine andere Sprache. So wird der Umzug von Trier nach Luxemburg mit geringeren migrationstypischen Fremdheitserfahrungen verbunden sein, als etwa von Passau nach Hamburg.

Darüber hinaus werden Menschen häufig als Migrantinnen und Migranten bezeichnet – oder sehen sich selber so – die zwar nicht selbst migriert sind, in deren Familienbiografie es jedoch Migrationserfahrungen gibt. In Deutschland ist dann häufig von einem "Migrationshintergrund" die Rede. Damit werden hierzulande seit 2005 statistisch alle Menschen gefasst, die entweder selbst oder deren Eltern oder Großeltern seit 1949 aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen sind. Damit umfasst der Begriff Migrationshintergrund eine so große und heterogene Personengruppe – in Deutschland hat etwa ein Fünftel der Bevölkerung offiziell-statistisch einen Migrationshintergrund – dass die Aussagekraft dieser Kategorie umstritten ist. Wie lange jemand als Migrantin gilt oder sich als Migrant fühlt, hängt einerseits von der individuellen Situation als auch von gesellschaftlichen Zuschreibungen ab, die steten Veränderungen unterworfen sind. Ein Blick in Interner Link: die (deutsche) Migrationsgeschichte zeigt, dass die Zuschreibung als Migrant häufig nach zwei oder drei Generation keine Rolle mehr spielt.

Sind Migranten Ausländer?

Häufig sind Migrantinnen und Migranten Ausländer, besitzen also nicht die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem sie leben. Das ist aber manchmal auch anders. Im Falle von Binnenmigration etwa, also der Wanderung innerhalb eines Staatsgebiets, sind die Migrierenden in der Regel Staatsangehörige, also Einheimische im Sinne der Nationalität. Dies gilt auch für (vor allem historische) Migrationen innerhalb großer Imperien, beispielsweise des Britischen Empires: Migrantinnen oder Migranten aus den (ehemaligen) britischen Kolonien in der Karibik, Afrika oder Asien, die in den 1960er Jahren nach Großbritannien zogen, galten als Untertanen der Krone und damit im rechtlichen Sinne nicht als Ausländer.

In modernen Nationalstaaten gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen die Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes zu erwerben. So können beispielsweise Migrantinnen oder Migranten in Deutschland nach sechs bis acht Jahren Aufenthalt eine Einbürgerung beantragen. Wird die deutsche Staatsangehörigkeit gewährt, gelten sie im rechtlichen Sinne nicht mehr als Ausländer. Eine dritte Möglichkeit ist ethnisch privilegierte Migration, etwa von Deutschen aus Osteuropa. Ihnen wurde als Interner Link: "Aussiedler" bzw. "Spätaussiedler" mit der Einreise in die Bundesrepublik automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen. Damit wanderten sie quasi als Deutsche und nicht etwa als Ausländer nach Deutschland ein.

Die hier hervorgehobene rechtliche Dimension verweist auf weitere Zuschreibungen als Ausländer oder Ausländerin. Bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts war dies der in Deutschland übliche Begriff für Migrantinnen und Migranten, Menschen also, die unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit als fremd und nicht vollständig der Gesellschaft zugehörig angesehen wurden, weil sie oder Ihre Vorfahren aus einem anderen Land gekommen waren. Der Begriff wirkt bis heute nach. Immer noch werden manchmal Menschen als Ausländer bezeichnet, die das im rechtlichen Sinne nicht sind.

Was ist ein Migrations-"Hintergrund"?

Migrationshintergrund ist eine staatliche und gesellschaftliche Zuschreibung, die auf Wanderungserfahrungen in der Familiengeschichte verweist. Der Begriff ist eng verbunden mit der in den letzten zwanzig Jahren erfolgten Anerkennung Deutschlands, ein Einwanderungsland zu sein. Ursprünglich aus der Sozialstatistik bzw. der Demographie stammend hat er eine gesellschaftlich breite, wenngleich nicht immer inhaltlich einheitliche Verbreitung gefunden (s.u.). 2005 wurde der Begriff erstmals im Mikrozensus, einer Stichprobe der Gesamtbevölkerung, verwendet. Er sollte es unter anderem ermöglichen, Interner Link: Aussagen zu Integrationsverläufen der Bevölkerung zu treffen, deren Migrationserfahrung aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit statistisch zuvor nicht sichtbar gemacht werden konnte. Damit sollte er das Dilemma lösen, dass die statistisch zählbaren Gruppen von Zugezogenen (und ihren Nachkommen) und Ausländern nicht übereinstimmten, was insbesondere aufgrund des Interner Link: Zuzugs von (Spät-)Aussiedlern in den 1990er Jahren, die in der Statistik als Deutsche geführt wurden, aber auch durch die erleichterte Einbürgerung der Fall war. Politische Maßnahmen, etwa der Integrationsförderung sollten jedoch möglichst alle Einwohner mit Migrationserfahrung erreichen.

Im öffentlichen Diskurs, hat der Ausdruck "mit Migrationshintergrund" den Begriff "Ausländer" abgelöst. Er kann dabei aber weiter die gleiche exkludierende Wirkung haben, weil auch Menschen, die in Deutschland geboren wurden und aufgewachsen sind weiterhin sprachlich als "nicht zugehörig" bzw. "anders" markiert werden. Nach der offiziellen Definition des Statistischen Bundesamtes haben in Deutschland alle Menschen einen Migrationshintergrund, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Vereinfacht ausgedrückt sind das alle Einwohner, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie jene, die entweder selbst oder deren Eltern oder Großeltern Interner Link: seit 1949 nach Deutschland gezogen sind. Die Jahreszahl bezieht sich auf die Staatsgründung der Bundesrepublik bzw. der DDR und blendet jene Menschen aus, die vor und während des Zweiten Weltkrieges oder in der unmittelbaren Nachkriegszeit in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik gekommen sind. In früheren Definitionen des Statistischen Bundesamtes und des Bundesinnenministeriums wurde 1955 (das Jahr des Anwerbeabkommens für italienische "Gastarbeiter") als Stichjahr gewählt, was einen Großteil der Aussiedlerzuwanderung in die junge Bundesrepublik ausschloss.

Die Aussagekraft der Kategorie "Menschen mit Migrationshintergrund" ist umstritten, da sie einen sehr großen und heterogenen Bevölkerungsteil umfasst. 2015 hatten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 17,1 Millionen Einwohner Deutschlands einen Migrationshintergrund und damit etwa ein Fünftel der Gesamtbevölkerung. Andererseits belegt die statistische Erhebung des Migrationshintergrundes die Normalität, die Zuzüge aus dem Ausland in Deutschland gewonnen haben und bekräftigt damit das, was in Deutschland lange Zeit nicht akzeptiert wurde: Deutschland ist ein Einwanderungsland.

Sind Flüchtlinge auch Migranten?

Auf den ersten Blick erscheint diese Frage leicht zu beantworten. Nach der einfachen Definition, dass Migrantinnen und Migranten ihren Lebensmittelpunkt für längere Zeit über eine (internationale) Grenze verlegen, Interner Link: sind auch Flüchtlinge Migranten. In der internationalen Flüchtlingsforschung sowie dem internationalen Flüchtlingsrecht wird jedoch häufig zwischen Migranten und Flüchtlingen unterschieden. Dabei ist die Annahme leitend, dass Flüchtlinge gezwungen seien, ihren Wohnort zu verlassen, während Migranten dies freiwillig täten. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang daher auch zwischen freiwilliger und unfreiwilliger bzw. erzwungener Migration. Analog gibt es im internationalen Recht durch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das New Yorker Zusatzprotokoll von 1967 die Verpflichtung, Flüchtlinge nach internationalen Standards aufzunehmen. Die Steuerung von (freiwilliger) Migration bzw. Einwanderung wird dagegen weitgehend der Souveränität der Nationalstaaten überlassen. Der Versuch, eindeutig zwischen (legitimen) Flüchtlingen und (möglicherweise illegitimen) Migrantinnen und Migranten zu unterscheiden, hat also auch eine starke politische Intention.

Tatsächlich lassen sich Migrationsentscheidungen selten eindeutig in 'freiwillig' oder 'erzwungen' einordnen. Häufig sind es mehrere Motive, die einer konkreten Migrationsentscheidung zugrunde liegen: politische oder soziale Diskriminierung und Verfolgung, die ungleiche Verteilung wirtschaftlicher Chancen, die Vernichtung von Lebensgrundlagen durch Krieg, Umweltzerstörung, Klimawandel oder ungerechte Welthandelsregime, der Wunsch nach Verbesserung der eigenen Situation oder besseren Zukunftschancen für die eigenen Kinder. Migrationsmotive hängen häufig eng miteinander zusammen und lassen sich nicht immer analytisch scharf trennen.

Daneben ist die politische Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Migranten mit der Verteilung von Migrationschancen verbunden, die manche Migranten vor anderen bevorzugt, indem sie als Flüchtlinge anerkannt werden (oder umgekehrt). Dies führt in Zeiten restriktiver Migrationspolitik dazu, dass Menschen mit eher "freiwilligen" Migrationsmotiven versuchen, einen Interner Link: Asylantrag zu stellen und auf die Anerkennung als Flüchtling hoffen, um so ihr Wanderungsprojekt realisieren zu können. In Zeiten offener Grenzen wandern Flüchtlinge dagegen umgekehrt eher als Arbeitsmigrantinnen und -migranten, anstatt sich den strengen Asylverfahren mit möglichen Freizügigkeitsbeschränkungen oder (temporären) Arbeitsverboten auszusetzen. Schließlich ist die Selbst- oder Fremdzuschreibung als Flüchtling auch mit moralischen Forderungen aufgeladen, die die Legitimität der jeweiligen Migration hervorheben sollen.

Gibt es ein Recht auf Migration?

Die Frage, ob es ein Menschenrecht auf Migration gibt, wird seit fast fünfhundert Jahren diskutiert. Schon im 16. Jahrhundert entwarf Francisco de Vitoria Interner Link: im Kontext der spanischen Eroberungen in der Neuen Welt die Idee eines für alle Menschen geltenden Rechts auf Migration, das Einwanderung, Niederlassung und Einbürgerung umschloss.

Darüber hinaus kennt das Völkerrecht ein individuelles Recht auf Auswanderung (und Rückkehr in das Herkunftsland). Artikel 13,2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bestimmt: "Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren." Dem folgt allerdings kein Recht auf Einwanderung in ein Land der eigenen Wahl und auch keine automatische Verpflichtung von Staaten, Migranten zu ihrem Territorium zuzulassen, die die Voraussetzung zur Schutzgewährung gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfüllen.

Daneben lässt sich aus anderen Rechtsgebieten ein Recht auf Migration ableiten. Ein Beispiel ist das Recht auf Familiennachzug, das sich in Deutschland aus dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Familie ergibt. Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 16), die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 8), die Grundrechtecharta der EU (Art. 33) begründen den staatlichen und gesellschaftlichen Schutz der Familie.

Schließlich gibt es aufgrund imperialer, (post)kolonialer, zwischenstaatlicher oder supranationaler Freizügigkeitsbestimmungen oder auch aufgrund von Politiken ethnisch privilegierter Migration für Angehörige bestimmter Staaten oder einzelner ethnisch konstruierter Gruppen das Recht auf Migration in einem bestimmten überstaatlichen Raum oder zwischen bestimmten Ländern. Das gilt beispielsweise für die Interner Link: Migration von EU-Staatsangehörigen innerhalb der Europäischen Union oder Interner Link: die Zuwanderung von Aussiedlern aus Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion in die Bundesrepublik.

Was ist illegale Migration?

Der Begriff "illegale Migration" bzw. "irreguläre Migration" bezeichnet Wanderungsbewegungen, die außerhalb oder entgegen Interner Link: der von Nationalstaaten festgelegten rechtlichen Bestimmungen und Regeln stattfinden. Dies betrifft zum Beispiel die Einreise zur Arbeitsaufnahme ohne die erforderlichen Genehmigungen – etwa mit einem Touristenvisum – oder den Verbleib in einem Land über die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung hinaus.

Auch wenn in der Berichterstattung der illegale Grenzübertritt – versteckt in Lastwagen, nachts auf Booten oder heimlich über die grüne Grenze – im Vordergrund steht, macht diese Art der Interner Link: irregulären Migration nur einen kleinen Teil des Gesamtphänomens aus. Wie groß der Umfang irregulärer Migration tatsächlich ist, lässt sich nicht beziffern, da irreguläre Migrantinnen und Migranten behördlich nicht erfasst werden. Offizielle Schätzungen versuchen daher von der Zahl entdeckter "Irregulärer" auf die Gesamtzahl hochzurechnen. Dies kann zu Verzerrungen bei der Einschätzung des Gesamtphänomens führen.

Menschen, die sich irregulär in einem Land aufhalten, stehen im Alltag unter großem Druck, da die Angst vor Entdeckung häufig ihr gesamtes Verhalten bestimmt. Jede Krankheit und jede Verkehrskontrolle könnten die fehlenden oder abgelaufenen Aufenthaltspapiere auffliegen lassen und zu einer Ausweisung führen. Entsprechend sind irreguläre Migrantinnen und Migranten in der Regel darum bemüht, jeden Kontakt zu Behörden zu vermeiden und sich möglichst gesetzestreu und damit unauffällig zu verhalten. Ihre Bezeichnung als "Illegale" bzw. "illegale Migrantinnen oder Migranten" bezieht sich auf aufenthaltsrechtliche Vergehen, meist Ordnungswidrigkeiten, und nicht auf kriminelle Straftaten.

Gibt es heute noch Gastarbeiter?

Als "Gastarbeiter" wurden in den 1950er und 1960er Jahren Arbeitsmigrantinnen und -migranten bezeichnet, die im Zuge zwischenstaatlicher Anwerbeabkommen oder aus Eigeninitiative aus den wirtschaftlich schwachen Regionen des Mittelmeerraums in die Industriezentren Nord- und Westeuropas kamen. Der Begriff löste die bis dahin übliche Bezeichnung "Fremdarbeiter" ab, da dieser an Zwangsarbeiter während der NS-Zeit erinnerte, war aber selbst auch umstritten. Diese Abkommen regelten unter anderem die Lohnhöhe, die Übernahme der Reisekosten, die Zuständigkeit der Arbeitgeber für die Unterkunft und anderes mehr.

Kernidee des "Gastarbeiter"-Modells war der zeitlich befristete Aufenthalt: Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten für ein paar Jahre in den Betrieben der Anwerbestaaten arbeiten, um dann mit dem Erwirtschafteten wieder in ihr Herkunftsland zurückzukehren oder weiterzuwandern. In den wirtschaftlich boomenden Jahrzehnten der Nachkriegszeit kamen so beispielsweise über 15 Millionen Menschen nach Westeuropa, von denen die Mehrheit wieder zurückkehrte, sich ein Teil jedoch längerfristig niederließ. Die "Gastarbeiter"-Migration gilt daher neben der Wanderung aus den (ehemaligen) Kolonien als Prototyp der Einwanderung nach Westeuropa. Auch nach dem Ende der offiziellen Anwerbephase Anfang der 1970er Jahre blieben viele der angeworbenen Migrantinnen und Migranten mit ihren Familien in der neuen Heimat. Entsprechend leben hier noch "Gastarbeiter" der ersten Generation und ihre Familien.

Das Muster der temporären, also zeitlich befristeten Arbeitsmigration gibt es auch heute noch und in einzelnen Fällen werden hierzu auch wieder zwischenstaatliche Anwerbeverträge geschlossen. In den meisten Fällen vollzieht sich diese Migration jedoch im Rahmen von anderen aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen, etwa zur Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern oder im Zuge der Interner Link: Europäischen Freizügigkeit. Entsprechend wird mit Blick auf die seit der Wirtschaftskrise 2008 gestiegene Migration junger, gut ausgebildeter Menschen aus Spanien oder Griechenland – beides in den 1950er und 1960er Jahren Staaten, mit denen die Interner Link: Bundesrepublik bilaterale Abkommen zur Anwerbung von Arbeitskräften geschlossen hatte – seit einigen Jahren auch von einer "neuen Gastarbeit" gesprochen. Außerhalb Europas, etwa in den Interner Link: arabischen Golfstaaten , ist "Gastarbeit" weiterhin das vorherrschende Arbeitsmigrationsmodell.

Was ist Residenzpflicht?

Mit Residenzpflicht wird die räumliche Aufenthaltsbeschränkung bezeichnet, die vor allem Interner Link: Geflüchtete im Interner Link: Asylverfahren oder Menschen mit einer "Interner Link: Duldung " betrifft. Eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder Wohnortwahl (und damit von Grund- und Menschenrechten) wird bei der Flüchtlingsaufnahme häufig verhängt, etwa um die Registrierung und Unterbringung leichter handhabbar zu machen. So wurde beispielsweise auch in der unmittelbaren Nachkriegszeit für in die Bundesrepublik Geflüchtete und Vertriebene eine Wohnsitzauflage verhängt, um eine bessere Verteilung auf das Bundesgebiet zu erreichen. Dagegen beschränkt die Residenzpflicht den regulären Aufenthalt auf eine Stadt, einen Kreis oder ein Bundesland. Möchte oder muss eine Person mit Residenzpflicht den erlaubten Bereich verlassen, etwa um Bekannte zu besuchen, eine andere Stadt zu besichtigen, muss das Verlassen des erlaubten Gebiets bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt und von dieser genehmigt werden.

Offizieller Hintergrund der Residenzpflicht ist eine bessere Verteilung von Geflüchteten auf die Kommunen, die für die Unterbringung zuständig sind, und eine bessere Kontrolle über den Aufenthalt von Geflüchteten Interner Link: während des Asylverfahrens. Zudem sollen damit Verwaltungsvorgänge vereinfacht und sicherheitspolitische Belange gestärkt werden. Demgegenüber kritisieren Menschenrechtsorganisationen, dass sich Asylverfahren häufig über Jahre hinziehen und die Residenzpflicht dadurch einen tiefen Einschnitt in die Lebensgestaltung und Grundrechte der Betroffenen bedeuten kann.

Anfang 2015 wurde die Residenzpflicht durch eine Asylrechtsnovelle bundesweit auf drei Monate begrenzt, da sie als administrativ weitgehend nutzlos, menschenrechtlich bedenklich und auf Dauer integrationshemmend gilt. Im Zuge der erneuten Verschärfung des Asylrechts im Herbst 2015 und Frühjahr 2016 wurde sie jedoch wieder in die Diskussion gebracht, ohne dass sich an den Gründen ihrer Abschaffung etwas geändert hatte.

Wie wird man Deutsche oder Deutscher?

Deutsche oder Deutscher ist im Sinne des Grundgesetzes, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (GG Art. 116,1). Entsprechend wird man durch den Erwerb der Staatsbürgerschaft Deutsche bzw. Deutscher. Hierfür sieht das Staatsangehörigkeitsrecht neben der Abstammung von einer deutschen Mutter oder einem deutschen Vater verschiedene Wege vor, etwa den Antrag auf Einbürgerung, Geburt und längerfristigen Aufenthalt in Deutschland oder die Heirat einer oder eines Deutschen. Eingebürgert werden kann, wer nach Interner Link: sechs bis acht Jahren regelmäßigen, rechtmäßigen Aufenthalts einen Sprach- und Staatsbürgertest besteht, auf seine bisherige Staatsangehörigkeit verzichtet (hierzu gibt es zahlreiche Ausnahmen), seinen eigenen Lebensunterhalt sichern kann und damit nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist und keine schweren Straftaten begangen hat. Auch die Geburt in Deutschland kann inzwischen zum Erwerb der Staatsangehörigkeit führen, unabhängig von der Nationalität der Eltern: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern (die seit acht Jahren regulär und rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetem Aufenthaltsrecht haben) erhalten dabei zunächst beide Staatsangehörigkeiten. Mit dem 21. Lebensjahr müssen sie sich dann für eine Staatsbürgerschaft entscheiden, es sei denn sie sind in Deutschland aufgewachsen oder die zweite Staatsbürgerschaft ist die eines EU-Landes oder der Schweiz (Optionspflicht). Schließlich kann bei Heirat einer oder eines Deutschen bereits nach drei Jahren Aufenthalt ein Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit gestellt werden. Neben dieser rechtlich einigermaßen klaren Unterscheidung – Deutsche oder Deutscher ist wer einen deutschen Pass hat – hat die Frage, wie man deutsch wird, auch soziale, historische, philosophische und psychologische Dimensionen. Ist nicht auch diejenige Deutsche, die sich trotz anderer Staatsangehörigkeit als Deutsche fühlt, Interner Link: etwa weil sie hier geboren wurde und aufgewachsen ist oder deutsche Vorfahren hat? Und kann umgekehrt auch derjenige uneingeschränkt als Deutscher gelten, der von seinem sozialen Umfeld trotz deutschem Pass Interner Link: nicht als Deutscher anerkannt wird, etwa wegen seines fremd klingenden Namens, Aussehens oder seiner Herkunft? Interner Link: Die Frage, wer als "deutsch" gilt und anerkannt wird oder auch nicht, ist im Laufe der Zeit immer wieder neu verhandelt worden.

Was bedeutet Willkommenskultur?

Der Begriff der Willkommenskultur hat sich in den vergangen Jahren im Rahmen unterschiedlicher Diskussionen um Migration entwickelt und wird seitdem in verschiedenen Zusammenhängen und Bedeutungen verwendet. Zum einen ist er im Kontext der Debatten um das Zuwanderungsgesetz von 2005 geprägt worden. Hintergrund war die Erkenntnis, dass es nicht ausreiche, dass die Interner Link: Bundesrepublik offiziell die Realität anerkenne, ein Einwanderungsland zu sein, indem sie den rechtlichen Rahmen dazu schaffe. Vielmehr müsse sich diese Erkenntnis auch im gesellschaftlichen Selbstverständnis sowie schließlich auch im Umgang der Verwaltung mit Migrantinnen und Migranten widerspiegeln.

Die Entwicklung einer "Willkommenskultur" wurde insbesondere im Rahmen der Debatte um einen drohenden Fachkräftemangel gefordert: So hatte sich gezeigt, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um die "klügsten Köpfe" auch nach Öffnung des Arbeitsmarktes für Hochqualifizierte nicht in dem erwarteten Maße bestehen konnte. Verbunden mit der Forderung, Deutschland müsse attraktiver und offener für Migranten sein, waren zahlreiche Interner Link: Reformen und Initiativen wie etwa der verbesserte Zugang zum Arbeitsmarkt durch eine zügigere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Förderprogramme für benachteiligte Migrantinnen und Migranten und die Öffnung (und offensive Werbung) des öffentlichen Dienstes für Menschen mit Migrationshintergrund (sogenannte Interner Link: "interkulturelle Öffnung").

Schließlich kann angesichts der breiten Hilfs- und Aufnahmebereitschaft weiter Teile der Zivilgesellschaft gegenüber Geflüchteten, insbesondere im Sommer 2015, allen ebenso verbreiteten Ressentiments und Gewaltakten gegenüber Geflüchteten zum Trotz, von einer in Teilen der Gesellschaft verankerten und gelebten Willkommenskultur gesprochen werden.

Was haben Flüchtlinge mit Dublin zu tun?

Seit den 1990er Jahren verzichtet eine wachsende Zahl europäischer Staaten auf die Kontrolle ihrer jeweiligen Grenzen und verlagerte sie an die gemeinsamen Außengrenzen. Da dies nicht nur positive Auswirkungen auf den Reise- und Güterverkehr sondern auch auf die Mobilität von Interner Link: Flüchtlingen in Europa hatte, sahen die Regierungen die Notwendigkeit einer Interner Link: Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik. Ein erster Schritt hierzu war das 1992 in Dublin geschlossene "Abkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags", das nach dem Ort seiner Unterzeichnung benannt wurde. Durch die Regelung sollte verhindert werden, dass Geflüchtete in mehreren Ländern gleichzeitig oder nacheinander einen Antrag auf Schutzgewährung stellten, um so die Chance auf eine Asylgewährung zu erhöhen. Zuständig für das Interner Link: Asylverfahren ist dem Grundsatz des Dubliner Abkommens zufolge derjenige europäische Staat, den Geflüchtete zuerst betreten haben. Damit sind die Mittelmeerstaaten an der Südgrenze für die allermeisten Asylverfahren zuständig, während die Hauptzielländer von Geflüchteten aber eher im Nordwesten Europas liegen, also in Deutschland, Frankreich, Schweden oder Großbritannien.

Seit dem ersten Abkommen ist die Regelung, die in der Zwischenzeit in EU-Recht übergegangen ist, mehrfach überarbeitet worden. 2003 löste eine EU-Verordnung (Dublin II) das alte zwischenstaatliche Abkommen ab. 2013 wurde diese, unter anderem als Reaktion auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, erneut reformiert (Dublin III) und beispielsweise um Regelungen für gemeinsame Asylverfahren von Familienangehörigen ergänzt. Zugleich wurde die elektronische Erhebung der Daten von Asylsuchenden (EURODAC) und der Zugriff darauf erweitert.

Während der erhöhten Flüchtlingszahlen 2015 in Folge des Syrischen Bürgerkriegs geriet das Dublin-System an seine Grenzen, als Interner Link: Mitgliedstaaten durchreisende Flüchtlinge nicht mehr registrierten bzw. Flüchtlinge ungeachtet der zwischenstaatlichen Regelungen auf eigene Faust in ihre Zielländer reisten. Seither wird in der EU eine Reform des Dublin-Systems diskutiert, wonach zukünftig im Falle extrem hoher Asylsuchendenzahlen die Staaten an den (südlichen und östlichen) EU-Außengrenzen entlastet werden sollen, indem Geflüchtete nach einem festen Schlüssel auf andere EU-Staaten verteilt würden.

Was ist Frontex?

Frontex ist die Grenz- und Küstenschutzagentur der Europäischen Union (EU). Zusammen mit den nationalen Grenz- und Küstenwachen soll sie ein integriertes Grenzsicherungssystem aufbauen. Der Name leitet sich von frontières extérieurs ab, dem französischen Begriff für Außengrenzen. Frontex wurde 2004 gegründet, um die Sicherung der Außengrenzen der Interner Link: Europäischen Union zu koordinieren, Risikoanalysen zu erstellen und die nationalen Grenzbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen. Hintergrund dessen war der Verzicht auf Kontrollen an den Interner Link: Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, der im Gegenzug zu einer verstärkten Überwachung der Außengrenzen des Schengenraums führte. Der Schwerpunkt der Arbeit von Frontex liegt in der Verhinderung Interner Link: illegaler Grenzübertritte, weshalb ein Großteil der Einsätze in Südosteuropa, im Mittelmeerraum und vor den Kanarischen Inseln stattfindet. Hierzu verfügt Frontex inzwischen über eigene Schiffe, Flugzeuge und Hubschrauber, das Budget ist seit ihrer Gründung exponentiell gestiegen. Zu den wichtigsten Operationen gehören die Interner Link: Mittelmeereinsätze Poseidon und Triton. Daneben ist Frontex an der Koordination gemeinsamer Abschiebungen aus EU-Staaten beteiligt. Seit der EU-Verordnung (2016/1624) über den Europäischen Grenz- und Küstenschutz kann die Agentur auch mit eigenem Personal exekutive Aktionen durchführen.

Frontex ist nicht unumstritten. Einerseits wird der europäische Grenzschutz als wichtig für die innere Sicherheit der EU erachtet, andererseits wird die Agentur für Verstöße gegen Menschenrechte und internationales Recht kritisiert.

Dürfen Migranten in ihrem Beruf arbeiten?

Grundsätzlich dürfen Migrantinnen und Migranten in ihren erlernten Berufen arbeiten, häufig steht ihre Migration ja gerade im Kontext der Berufstätigkeit. Allerdings stehen in der Praxis der Ausübung des erlernten Berufs häufig Hindernisse entgegen. Hauptproblem ist hierbei die Interner Link: Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse. So hat beispielsweise in Deutschland die formale, mit Zertifikaten belegte Ausbildung einen hohen Stellenwert: Ohne entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen ist es je nach Beruf mitunter sehr schwer bis unmöglich, im erlernten oder vor der Migration ausgeübten Beruf zu arbeiten. Wenn es im Herkunftsland aber keine vergleichbaren Ausbildungswege gibt oder Zeugnisse unter den Umständen der Migration, beispielsweise auf der Interner Link: Flucht, verloren gegangen sind, wird es sehr schwer, wieder im eigenen Beruf arbeiten zu können. In Deutschland gibt es seit einigen Jahren Beratungsstellen, die bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse helfen. Hintergrund ist das 2012 in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, das die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen fördern soll. Eine zweite Hürde stellt häufig die Sprache dar: Fühlt sich etwa ein Journalist in der Sprache des Ziellandes sicher genug, um sich darin präzise ausdrücken zu können? Kann eine Ärztin ihre Patienten verstehen und Diagnose und Therapie verständlich vermitteln?

Drittens sind manche Berufe und Laufbahnen, etwa als Beamte, bei der Polizei oder im Militär den Staatsangehörigen bestimmter Länder vorbehalten. So können beispielsweise in Deutschland nur deutsche Staatsbürger sowie Staatsangehörige der Europäischen Union des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz eine Beamtenlaufbahn einschlagen.

Schließlich entsprechen Berufsbilder im Zielland nicht immer der Ausbildung im Herkunftsland. So ist beispielswiese die Krankenversorgung in vielen Ländern Teil einer akademischen Ausbildung, die auch entsprechend verantwortliche Tätigkeiten beinhaltet. In Deutschland können die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dann häufig nicht eingesetzt werden, da Krankenpflege hier auf geringerem Qualifikationsniveau eingeordnet – und bezahlt – wird. Bisweilen ist auch die Arbeitserlaubnis auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt. Die geringsten Hürden für eine Tätigkeit im eigenen Beruf haben sicherlich Beschäftigte internationaler Unternehmen (Expats) und Selbstständige zu überwinden, weshalb letztere unter Migranten auch einen signifikanten Anteil haben.

Ist Deutschland nun Ein- oder Auswanderungsland?

Die kurze Antwort lautet: beides! Parallel zu Einwanderung (Immigration) gibt es gleichzeitig auch immer Auswanderung (Emigration). So kamen beispielsweise zwischen 1990 und 2014 20 Millionen Menschen nach Deutschland, während im gleichen Zeitraum 15 Millionen aus Deutschland fortzogen. Darunter sind Migrantinnen und Migranten, die nur eine gewisse Zeit hier oder in einem anderen Land verbracht haben, ebenso wie dauerhafte Aus- und Einwanderer. Migration ist also immer mit starker Fluktuation verbunden. Die Migrationsdynamik ist sehr groß und sowohl von inneren als auch äußeren Faktoren (etwa wirtschaftlicher Entwicklung, politischen Krisen, Grenzöffnungen) abhängig, Externer Link: wobei höhere Einwanderungszahlen meist mit höheren Auswanderungszahlen einhergehen : Wanderungsbewegungen verlaufen stets in mehrere Richtungen (Immigration, Emigration, Transitmigration), zudem ist ein Großteil aller Migrationen temporär. Interner Link: In Deutschland führte das Ende des Kalten Krieges mit der Öffnung der Grenzen zwischen Ost- und Westeuropa wie auch der Jugoslawische Bürgerkrieg Anfang der 1990er Jahre zu hohen Wanderungszahlen. Diese gingen in den folgenden zehn Jahren wieder zurück. 2008 und 2009 war Deutschland – zumindest statistisch – ein Auswanderungsland: Es zogen mehr Menschen aus Deutschland ins Ausland, als aus dem Ausland nach Deutschland kamen. Mit der Freizügigkeit für die osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten und der Wirtschafts- und Finanzkrise, die andere Länder sehr viel stärker traf als Deutschland, stiegen die Einwanderungszahlen wieder an, sodass die Zahl der Einwanderer bald wieder diejenige der Auswanderer übertraf.

Über einen längeren historischen Zeitraum betrachtet hat sich Deutschland aber von einem Transit- und Auswanderungsland zu einem Einwanderungsland entwickelt. So überwog im 19. und frühen 20. Jahrhundert die Zahl derer, die Interner Link: aus Deutschland oder über Deutschland nach Übersee auswanderten, vor allem nach Nordamerika. Noch in den 1950er Jahren übertraf diese Amerikaauswanderung die Einwanderung beispielsweise von Interner Link: Arbeitsmigranten. Seit den 1960er Jahren kamen regelmäßig mehr Menschen in die Bundesrepublik als von dort wegzogen und West-Deutschland wurde zunächst statistisch und später auch faktisch zu einem Einwanderungsland, als sich temporäre Migrantinnen und Migranten auch auf Dauer niederließen, Familien gründeten oder Familienangehörige aus ihren Herkunftsländern nachholten. Seit den späten 1990er Jahren vollzieht sich durch die offizielle Anerkennung der Einwanderung, ihre politische Rahmung und gesellschaftliche Diskussion eine Entwicklung hin zu einer Migrationsgesellschaft, die von Ein- und Auswanderung geprägt ist.

Lässt sich Migration steuern?

Regelmäßig kommt in modernen Gesellschaften der Wunsch auf, den Verlauf und die Zusammensetzung von Migrationsbewegungen zu kontrollieren und zu steuern. Insbesondere aus staatlicher Perspektive erscheint die Kontrolle über den Zugang zum eigenen Staatsterritorium elementar für die staatliche Souveränität. Dabei können sich Steuerungsversuche sowohl auf die Ausreise als auch auf die Einreise und den rechtmäßigen Aufenthalt beziehen und für verschiedene Gruppen in unterschiedlichen Ausprägungen gestalten. So sollen beispielsweise Auswanderungsbeschränkungen den Verlust von gut ausgebildeten Arbeitskräften verhindern, die im Ausland bessere Verdienstmöglichkeiten haben. Umgekehrt wird in Volkswirtschaften mit hohem Arbeitskräftebedarf in bestimmten Wirtschaftssektoren die Migration begehrter Arbeitskräfte gezielt gefördert und in anderen begrenzt. Auch gelten für Angehörige bestimmter Staaten Freizügigkeitsbestimmungen, während Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten schwer erhältliche Visa benötigen. Schließlich können Interner Link: Evakuierungen, Umsiedlungen oder Deportationen Formen staatlich organisierter Zwangsmigration darstellen – Extremformen staatlicher Migrationssteuerung.

All diesen Steuerungsversuchen gemeinsam ist, dass sie Migrationsbewegungen zwar maßgeblich beeinflussen, indem sie beispielsweise die Interner Link: rechtlichen Rahmenbedingungen für Migration setzen. Sie sind jedoch so gut wie nie in der Lage, Migration vollständig zu kontrollieren oder zu verhindern. Denn Interner Link: Migration findet immer auch außerhalb der regulären, rechtlich vorgesehenen oder erlaubten Wege statt. Dies wird umso offensichtlicher je restriktiver die Kontrollversuche ausfallen: Migrantinnen und Migranten lassen sich häufig sogar von der lebensgefährlichen Überwindung militärisch gesicherter Grenzen nicht abbringen. Migration ist nicht nur wesentlich älter als staatliche Steuerungsversuche, sie ist auch wesentlich durchsetzungsfähiger.

Wer legt fest, wer Migrant ist?

Im Sinne der Definition, dass Migration die Verlagerung des Lebensmittelpunkts über eine gewisse Zeit und administrative Grenzen hinweg bedeutet, sind all jene Migrantinnen oder Migranten, die diese Merkmale erfüllen. Tatsächlich wird diese wissenschaftliche Definition, so breit und vage sie bereits ist, jedoch im gesellschaftlichen Diskurs nicht strikt oder einheitlich verwendet. So wird in der Regel etwa nur internationale Migration, also die Verlegung des Lebensmittelpunkts über nationalstaatliche Grenzen hinweg, als Migration wahrgenommen und bezeichnet. Im europäischen Kontext wird die Bewegung zwischen EU-Staaten häufig als Mobilität bezeichnet und von Migration aus Staaten, die nicht der EU angehören (Drittstaaten), abgegrenzt. Als Migrantinnen oder Migranten fallen dabei nur jene auf, die zwischen Nicht-EU-Staaten und der Europäischen Union wandern. Interner Link: Zudem hat jeder Staat seine eigene Definition davon, wie lange jemand als temporärer Migrant und ab wann als "dauerhafter Einwanderer" gilt. Umgekehrt werden im nationalen Kontext häufig Menschen als Migrant oder Migrantin bezeichnet, die den Ort oder das Land in dem sie leben, noch nie verlassen haben. Es handelt sich dabei in der Regel um Familienangehörige bzw. Nachkommen von Menschen, die aus dem Ausland zugewandert sind. Die deutsche Bezeichnung des Migrationshintergrunds ist ein Beispiel für eine solche Begriffsverwendung. Die Verwendung einer solchen Bezeichnung kann rechtliche Gründe haben, beispielsweise um auf eine andere Staatsangehörigkeit zu verweisen, oder politische Gründe, um etwa besondere Fördermaßnahmen zu rechtfertigen, aber auch Interner Link: um etwa Ausschließungen oder Diskriminierungen zu rechtfertigen. Damit sind es einerseits staatlich-politische Entscheidungen, die Menschen als Migrantinnen oder Migranten kennzeichnen, andererseits aber auch gesellschaftliche Aushandlungsprozesse, die zu diesen Entscheidungen führen und dabei einem steten Wandel unterworfen sind.

Was sind Armutsmigranten?

Als politischer Begriff bezeichnet "Armutsmigranten" Menschen, deren Migration als illegitim gekennzeichnet werden soll. Interner Link: In der europäischen politischen Debatte werden damit häufig Roma aus Bulgarien und Rumänien bezeichnet, die von ihrem Recht auf europäische Freizügigkeit Gebrauch machen, um ihre Lebensumstände zu verbessern. Ebenfalls dem Vorwurf der "Armutsmigration" ausgesetzt sind Angehörige dieser Minderheit aus den Westbalkanstaaten, aber auch Flüchtlinge aus Interner Link: Afrika und Asien. Häufig wird diesen Gruppen vorgeworfen, dass sie lediglich von den Sozialsystemen des Ziellandes profitieren wollen würden, ohne aber selbst arbeiten und in die Sozialkassen einzahlen zu wollen.

Wenngleich der Wunsch auf eine Verbesserung der Lebensumstände tatsächlich häufig ein relevantes Motiv für Migration ist, zeigt die Migrationsforschung, Interner Link: dass es fast nie Angehörige der ärmsten Bevölkerungen im Herkunftsland sind, die sich auf den Weg machen. Denn: Migration ist teuer. Und das im wörtlichen und übertragenen Sinne. Migration erfordert nicht nur erhebliche finanzielle Ressourcen, um Reise, Aufenthalte in Transitländern und den Start am Zielort bewältigen zu können, sondern auch hohes kulturelles Kapital in Form von Bildung sowie sozialen und interkulturellen Kompetenzen, die ein Migrationsprojekt plan- und durchführbar machen. Schließlich sind es auch vorhandene Netzwerke, die Migrationsentscheidungen und -richtungen beeinflussen.

Ist ein Auslandssemester auch Migration?

Wer für ein Semester oder gar ein Jahr für einen Schul- oder Studienaufenthalt ins Ausland geht, ist streng genommen auch Migrantin oder Migrant. Gemäß der UN-Definition handelt es sich je nach Aufenthaltsdauer um kurzzeitige (ein Semester) oder langfristige (ein Studienjahr) Migration zu Bildungszwecken. Gerade Studierende, die innerhalb der Europäischen Union einen beispielsweise durch das ERASMUS-Programm geförderten Studienaufenthalt verbringen, treten jedoch in den offiziellen Statistiken häufig nicht als Migrantinnen und Migranten hervor, da sie sich meist nicht bei den Behörden an- und ihren Wohnsitz ummelden. Auch empfinden sich Studierende oder Schülerinnen und Schüler während ihres Auslandsjahres oder -semesters in der Regel nicht als Migrantinnen oder Migranten, obwohl sie dabei ganz typische Migrationserfahrungen machen: So sind nicht nur Sprache und Umgebung fremd und ungewohnt, auch Tätigkeiten des alltäglichen Lebens wie Einkaufen, Essen gehen, Bankgeschäfte, Mietangelegenheiten oder der Umgang mit Behörden kann Interner Link: ausländische Studierende vor unerwartete Hürden stellen. Der Kontakt zu anderen internationalen Studierenden, womöglich aus dem gleichen Land, kann dann für Informationen, Sicherheit und gewohnten sozialen Umgang sorgen. Insofern bilden sich häufig ähnliche nationale Communities wie in anderen Migrationsprozessen heraus. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer gelingt dann häufig eine bessere Integration in das Leben des Aufenthaltslandes. Vor dem Hintergrund der Perspektive einer anstehenden Rückkehr in das Herkunftsland und der durch die Studienprogramme beschränkten Aufenthaltsdauer, wird diese aber selten umfassend.

Schließlich machen auch Bildungsmigrantinnen und -migranten nach einem nur relativ kurzen Aufenthalt von bis zu einem Jahr bei ihrer Rückkehr Erfahrungen, die denen anderer temporärer Migrantinnen und Migranten gleichen: Vermeintlich Vertrautes wirkt ungewohnt und fremd, soziale Kontakte sind dünner geworden und das Umfeld hat sich vermeintlich kaum geändert, während man sich selbst weiter entwickelt hat. Und vielleicht führt das Auslandssemester doch zu einem längeren Aufenthalt im Aufenthaltsland oder einer Rückkehr dorthin, etwa weil man während des Auslandsstudiums ein Jobangebot erhalten oder sich verliebt hat.

Was ist Integration?

Im Zusammenhang mit Migration bedeutet Integration im Allgemeinen die Eingliederung von Migrantinnen und Migranten in die Aufnahmegesellschaft. Da Gesellschaft aus verschiedenen Bereichen besteht kann auch die Integration in diesen Bereichen sehr unterschiedlich sein. Beispielsweise kann ein temporärer Arbeitsmigrant, etwa ein Expat eines transnationalen Unternehmens, hervorragend in die Arbeitsabläufe seiner Firma integriert sein, sich im Privatleben aber ausschließlich unter anderen Migranten bewegen. Umgekehrt können Migrantinnen beinahe unterscheidungslos im gesellschaftlichen Umfeld des Landes, in dem sie leben, integriert sein, bei der Arbeitssuche jedoch aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert werden. Auch kulturelle Pluralität steht Integration nicht entgegen: Je offener eine Gesellschaft für Interner Link: (migrationsbedingte) Diversität ist, desto weniger zählen Mehrsprachigkeit, religiöse Vielfalt oder Kleidungsstile als Hindernisse für Integration. Als Indikator für eine gute Integration größerer Migrantengruppen, die über Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes sowie die Integration auf dem Arbeitsmarkt hinausreicht, werden häufig transnationale Eheschließungen oder Familiengründungen gewählt, da sie für eine Öffnung ethnischer Gemeinschaften und eine Verknüpfung unterschiedlicher nationaler Gruppen stehen. Als gut integriert können Migranten oder Migrantengruppen gelten, wenn diese soziostrukturell nicht mehr von der Mehrheitsgesellschaft unterscheidbar sind, also aufgrund ihrer Herkunft nicht mehr oder weniger benachteiligt oder übervorteilt werden als andere.

Die individuelle Perspektive kann sich davon grundlegend unterscheiden und ist zudem situationsabhängig. Menschen, die sich im Allgemeinen als "integralen" Teil der Gesellschaft betrachten, können in gewissen Situationen als Interner Link: fremd markiert und aufgrund ihrer Herkunft ausgeschlossen werden. Dies kann als Kränkung empfunden werden und tiefe seelische Verletzungen verursachen und sich negativ auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken. Entsprechend kann die mehrheitsgesellschaftliche oder politisch-administrative Forderung nach Integrationsbemühungen an Menschen, die sich bereits als integriert und Teil der Gesellschaft betrachten, auch zu Desintegration führen. Umgekehrt können Menschen, die soziostrukturell integraler Bestandteil der Mehrheitsgesellschaft sind, sich selbst als dieser nicht zugehörig identifizieren.

Letztlich ist Integration ein gesamtgesellschaftlicher, sich in verschiedenen Bereichen unterschiedlich schnell vollziehender Prozess, der keinen festen Endpunkt hat, sondern vielmehr von der Fremd- und Selbstwahrnehmung der betroffenen Individuen abhängt. Interner Link: Was unter "gelungener Integration" zu verstehen ist, wird dabei politisch und gesellschaftlich kontinuierlich neu ausgehandelt.

Fussnoten

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