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Entwicklung und Migration, Umsiedlung und Klimawandel

Dr. Carsten Felgentreff

/ 11 Minuten zu lesen

Entwicklungsprojekte können Migration erzwingen. Deutlich wird dies in Zeiten des Klimawandels an geplanten Umsiedlungen ganzer Gemeinden im globalen Süden.

Auf der Fidschi-Insel Ono steht der Dorfbewohner Kelepi Saukitoga mit zwei seiner Kinder am 19.10.2017 vor seinem Haus in der Gemeinde Narikoso. Wegen des steigenden Meerwassers aus dem Südpazifik müssen mehrere Häuser des Dorfes umgesiedelt werden. (© picture-alliance/dpa)

Nicht wenige Klimaexperten halten es für unausweichlich, dass sich der durch menschliches Handeln verschärfte Klimawandel früher oder später auf sämtliche Daseinsbereiche der Menschheit auswirkt. Damit wäre auch das Migrationsgeschehen vom anthropogenen Klimawandel beeinflusst. Der Bezug von Klima zu Migration ist mitunter naheliegend, wenn z. B. Pensionäre, die sich dies erlauben können, ihren Altersruhesitz in klimatisch begünstigte Gefilde Interner Link: verlegen. Die Befürchtungen mit Blick auf den Klimawandel zielen jedoch vor allem auf unfreiwillige Migration (Zwangsmigration), etwa von Hirten in der Savanne, die aus Not andernorts ein Auskommen finden müssen, nachdem ihre Herde verdurstet ist. Sehr anschaulich ist auch das Bild vom flachen Atoll, das nur wenige Meter über den – steigenden! – Meeresspiegel herausragt und keinerlei Schutz gegen Sturmfluten bietet. Und wenn tropische Stürme noch heftiger ausfallen als üblich, dann werden die vertriebenen Überlebenden immer häufiger von z. B. Hilfsorganisationen und Medien als Opfer des Klimawandels betrachtet und etwa als "Klimaflüchtlinge" bezeichnet.

Wer sind Umwelt- oder Klimamigranten?

Die Begriffe "Umweltflüchtling" und "Klimamigrant" sind erst in den 1980er Jahren entstanden. Sie deuten an, dass die beiden Phänomene, Klima und Migration, zunehmend zusammengedacht werden. Heute wird häufiger die Bezeichnung "klimabedingte Migration" verwendet. Bis vor etwa zehn Jahren wurde vor solcherart unfreiwilliger Migration gewarnt, weil sie ein Scheitern markiert: Die Umweltmigranten sind nicht dazu in der Lage, sich vor Ort mit den Klima- und Umweltveränderungen so zu arrangieren, dass sie weiterhin selbstständig ihre Existenzgrundlage erwirtschaften können. Gleichzeitig wurde befürchtet, dass die Betroffenen ganze Staaten "überrennen" und destabilisieren könnten. Es waren vor allem Umweltexperten und NGOs, die mit möglichst hohen Zahlen erwarteter (Umwelt- oder Klima-)Migranten bzw. Flüchtlinge Öffentlichkeit und Politik alarmierten. So bezifferte beispielsweise die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung in ihrem "World Disasters Report" aus dem Jahr 2001 die Zahl der "Umweltflüchtlinge" auf 25 Millionen und machte geltend, dass gegen Ende der 1990er Jahre mehr Menschen durch Naturgefährdungen vertrieben worden seien als durch Gewaltkonflikte.

Solchen Zahlen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen. Ihnen liegt die Annahme zugrunde, dass plötzlich auftretende Naturkatastrophen (wie Überschwemmungen oder Zyklone) oder schleichende Umweltveränderungen (wie Versalzung oder fortschreitende Wüstenbildung) als alleinige Fluchtursachen identifiziert werden können. In einer sich zunehmend globalisierenden, von vielfältigen dynamischen Entwicklungen charakterisierten Welt sind Einflüsse von Umwelt- oder Klimaveränderungen im Migrationsgeschehen analytisch jedoch nicht isolierbar. Vielmehr wird die Entscheidung, zu migrieren, in der Regel durch eine Vielzahl miteinander verwobener sozio-ökonomischer, kultureller, demografischer und politischer Aspekte beeinflusst. Umwelteinflüsse sind also nur ein Faktor unter vielen, die zur Migrationsentscheidung beitragen können. Das bedeutet, dass Klima- oder Umweltmigranten nicht zweifelsfrei von anderen Migranten zu unterscheiden sind. Eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs "Umweltmigranten" existiert bis heute nicht. Die immer wieder angeführte Definition der Interner Link: Internationalen Organisation für Migration (IOM) lautet: "Personen oder Personengruppen, die aufgrund plötzlicher oder fortschreitender Veränderungen der ihr Leben beeinflussenden Umwelt- und Lebensbedingungen gezwungen sind oder sich veranlasst sehen, ihr Zuhause zu verlassen, sei es zeitweise oder permanent, und die sich innerhalb ihres Heimatlandes oder über dessen Grenzen hinaus bewegen." Dabei bleibt völlig unbestimmt, was genau "Umwelt- und Lebensbedingungen" meinen soll. Deutlich wird zudem, dass es demnach auch nicht unbedingt eines Zwanges oder einer Notlage bedarf, um zur Kategorie des Umweltmigranten (im Sinne der IOM) zu gehören, denn "sich veranlasst sehen, … [sein] Zuhause zu verlassen" gilt wohl für jeden Migranten.

Aufgrund der Unklarheit, wer genau ein Umweltmigrant ist (und wer nicht), lassen sich keine tragfähigen Aussagen über den aktuellen, geschweige denn zukünftigen Umfang des Phänomens der umwelt- bzw. klimabedingten Migration treffen. Ernstgemeinte Zählungen wären nur anhand unumstrittener, klar definierter, abgrenzbarer und überprüfbarer Kriterien möglich. Prognosen zur in Zukunft erwartbaren Zahl der Umweltmigranten sehen sich noch weiteren – methodisch unlösbaren – Problemen gegenüber: Längst nicht jeder muss angesichts Klima- und Umweltveränderungen seinen Wohnort verlassen und sich andernorts neue Existenzmöglichkeiten suchen. Anpassungsmaßnahmen vor Ort sind durchaus denkbar. Ein einfaches Beispiel sind Pfahlbauten in Flutgebieten. Umgekehrt hat längst nicht jeder die Möglichkeit, prekären Lebensumständen zu entfliehen. So fehlen armen Bevölkerungsteilen häufig die Mittel, um überhaupt migrieren zu können. Sie sind zur Immobilität gezwungen, können sich vor Ort nur bedingt mit den dem Klimawandel zugerechneten Problemen arrangieren und sind somit weitgehend schutzlos. Schließlich findet Migration als Reaktion auf (Umwelt-)Krisen häufig über kurze Distanzen statt oder wird nur von einzelnen Haushaltsangehörigen und nur vorübergehend praktiziert. Selbst kurzfristige Vorhersagen zum Umfang solcher Migrationen sind daher schwierig.

Dessen ungeachtet erzielen die seit Beginn der Debatte Ende der 1980er Jahre kursierenden Zahlen immer wieder politische Wirksamkeit und ein breites mediales Echo. So heißt es in einem Beitrag der Zeitung "Die Welt" vom 21. September 2014: "Die Bundesregierung prophezeit ein düsteres Flüchtlingsszenario, wenn es in der Klimapolitik nicht gelinge, die Erderwärmung zu begrenzen. »Wir müssen mit 200 Millionen Klimaflüchtlingen rechnen«, sagte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) [gegenüber der "Welt"] und verwies auf entsprechende Warnungen von Klimaforschern. Demnach droht in Afrika eine massive Ausbreitung von Dürrezonen, außerdem könnten Hitzeperioden ungeahnten Ausmaßes entstehen. Bereits heute ist Europa kaum in der Lage, den Ansturm von Kriegs- und Armutsflüchtlingen zu bewältigen."

Migration als Anpassung an den Klimawandel

Migration wird im Kontext des Klimawandels häufig als Scheitern verstanden: Den Abwandernden ist es nicht gelungen, sich an ihrem Herkunftsort mit den Folgen des Klimawandels so zu arrangieren, dass sie weiterhin ihre Existenz sichern können. Sie werden zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Seit etwa zehn Jahren kursiert jedoch auch eine komplementäre Deutung: Wenn die Existenzgrundlage vieler Menschen wegen des Klimawandels zunehmend prekärer wird, dann ist klimabedingte Migration nicht das Problem, sondern vielmehr die Lösung des Problems. So kann Migration durchaus eine Strategie zur Bewältigung der Risiken darstellen, die der Klimawandel für einzelne Haushalte mit sich bringt: Fallen beispielsweise Ernten aufgrund sich verändernder Niederschlagsmuster aus, können die Verluste durch Interner Link: Rücküberweisungen eines abgewanderten Familienmitglieds ausgeglichen werden. Das erlaubt es anderen Familienmitgliedern, am Herkunftsort zu verbleiben und ihren Lebensmittelpunkt nicht an einen anderen Ort (im In- oder Ausland) zu verlegen.

Insbesondere Akteure des internationalen Migrationsmanagements wie die Internationale Organisation für Migration (IOM) betonen dabei immer wieder, dass solche Migration nicht ungeregelt vonstattengehen dürfe. Wenn Migration adäquat gesteuert werde, so das Versprechen, könne sie sogar mehrfachen Nutzen bringen: Erhielten von den Auswirkungen des Klimawandels Betroffene (aus dem globalen Süden) die Möglichkeit zu vorübergehender Arbeitsaufnahme im Ausland, dann könnten auf diese Weise die Bedarfe von Arbeitsmärkten in den potenziellen Zielländern (im globalen Norden) gedeckt werden. Das entlaste einerseits die Arbeitsmärkte der Herkunftsländer. Andererseits würden auch die Migranten selbst von solchen Programmen profitieren: Sie erwirtschafteten ein Einkommen, erwürben neue Qualifikationen, ermöglichten die Existenz der am Herkunftsort zurückgebliebenen Haushaltsangehörigen und Interner Link: förderten nach ihrer Rückkehr durch die erworbenen Qualifikationen die Entwicklung in ihrem Herkunftsland. Migration als Gewinn also für Aufnahme- wie Herkunftsländer und Migrierende – "Triple Win" lautet die Beteuerung. Längst hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit das Interner Link: Potenzial der Diaspora erkannt. Ein aktuelles Beispiel stellt die Anwerbung von Pflegekräften für den deutschen Arbeitsmarkt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) dar. Offen bleibt dabei allerdings, welche Auswirkung diese Abwerbung auf die Gesundheitsversorgung in den Herkunftsländern der Pflegekräfte hat. Kritiker geben zu bedenken, dass die Abwanderung von besonders leistungsfähigen und gut ausgebildeten Menschen die soziale Verletzlichkeit (Vulnerabilität) gegenüber Klima- und Umweltwandel in den Herkunftsregionen empfindlich erhöhen könnte.

Organisierte Umsiedlungen

Neben der spontanen Migration als Anpassungsstrategie an den Klimawandel und Programmen zur gesteuerten Migration einzelner Individuen gewinnt Migration auch im Rahmen staatlicher Versuche, die Risiken des Klimawandels zu minimieren, an Bedeutung: Vereinzelt wird die Forderung erhoben, der Zerstörung ganzer Orte im globalen Süden durch den Klimawandel zuvorzukommen, indem rechtzeitig und koordiniert ganze Gemeinden umgesiedelt werden. Ein Nachweis, dass solche Umsiedlungen tatsächlich einen Nutzen als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel haben, steht aus Sicht des Zwischenstaatlichen Ausschusses über Klimaveränderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change/IPCC) allerdings noch aus.

Prinzipiell werden vier verschiedene Szenarien organisierter Umsiedlungen diskutiert:

  1. die Umsiedlung nach einer Naturkatastrophe, wenn eine Rückkehr untragbar erscheint,

  2. die vorausschauende Umsiedlung aus Hochrisikogebieten, bevor es zur Katastrophe gekommen ist,

  3. Umsiedlung als Bestandteil umfassender Anpassungsmaßnahmen, wenn etwa Deiche zum Schutz vor Überschwemmungen errichtet werden und Menschen dafür weichen müssen, und

  4. Umsiedlung im Kontext größerer Maßnahmen zum Schutz des Klimas, etwa Aufforstung oder Anbau sogenannter Energiepflanzen.

Inzwischen stehen große Geldsummen für die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (auch Adaptations- und Mitigationsmaßnahmen genannt) im globalen Süden zur Verfügung. In verschiedenen Ländern (z.B. in China) werden ohnehin geplante Umsiedlungsmaßnahmen zum Zwecke der Legitimation und Finanzierung als klimabedingt umdeklariert. Hier besteht die Gefahr, dass der Verweis auf den Klimawandel missbraucht wird, um Umsiedlungen zu ganz anderen Zwecken zu legitimieren. Denn niemand kann den exakten Verlauf der zukünftigen Umwelt- und Klimaveränderungen vorhersagen und auch nach einem klimatischen Extremereignis besteht keine Gewissheit, dass die Katastrophe auf den Klimawandel zurückzuführen ist.

Allein im Kontext von groß angelegten Infrastruktur- und Entwicklungsvorhaben werden Schätzungen zufolge jedes Jahr weltweit rund 15 Millionen Menschen dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen, etwa wegen des Baus von Staudämmen. Es fehlen allerdings immer noch verbindliche und akzeptable Leitlinien, die die Rechte der Betroffenen anerkennen und unter Schutz stellen. Die Vergangenheit ist reich an Externer Link: Beispielen, bei denen die Rechte der Umgesiedelten grob missachtet worden sind. Bisher vorliegende nationale Aktionsprogramme zur Anpassung von Ländern des globalen Südens an den Klimawandel (sogenannte "Externer Link: National Adaptation Programmes of Action") lassen nicht erkennen, dass Betroffene überhaupt in die Planung ihrer Umsiedlung einbezogen werden. Dabei sind die Risiken, die mit der durch Umsiedlung erzwungenen Migration einhergehen, für die Betroffenen erheblich: Land- und Verfügungsrechte bleiben zurück; die vertrauten Wirtschaftsweisen können selten aufrechterhalten werden; die gegenseitige Unterstützung bietende Gemeinschaft wird kleiner und umfassend geschwächt, wenn sie nicht komplett zerfällt.

Wen betrifft Vertreibung und organisierte Umsiedlung mit Verweis auf den Klimawandel?

Sei es im Kontext staatlich organisierter Umsiedlungen als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel, sei es als Nebeneffekt von Klimaschutzinvestitionen in Plantagen mit Energiepflanzen: Es handelt sich nicht um vermögende Stadtbewohner im globalen Norden, die dazu gedrängt werden, ihren Wohnsitz zu verlassen. Vielmehr betrifft dies Menschen, die im globalen Süden am Rand der Gesellschaft leben, etwa in der ländlichen Peripherie oder im Slum am Stadtrand. Jene also, die in ihrer eigenen Gesellschaft nur schwachen Schutz genießen, die unter ungleichem Zugang zu materiellen und immateriellen Gütern leiden, die durch institutionelle Normen und vielleicht auch gesetzlich benachteiligt sind. Vielleicht sprechen sie eine andere Sprache oder folgen einer anderen Religion als die Mehrheitsgesellschaft oder sie verlassen sich auf eine besonders krisenanfällige Lebensgrundlage als Fischer oder als Nomaden.

Über ein Beispiel aus der Tana-Region in Kenia berichtet die Soziologin Jeanette Schade. Beflügelt von einer globalen Klimapolitik, die die Produktion von Energieträgern aus nachwachsenden Rohstoffen propagiert, und unterstützt von der Regierung Kenias, werden dort Interner Link: riesige Flächen für den Anbau von Energiepflanzen umgenutzt – zum umfassenden Nachteil der bisher dort lebenden und wirtschaftenden Pflanzer und Viehzüchter. Ihnen wird direkt oder indirekt die Lebensgrundlage entzogen. Vielen dürfte nichts anderes übrig bleiben, als die Region zu verlassen.

Ähnlich bedenklich sind die Schilderungen der Geografen Claudia Gebauer und Martin Doevenspeck aus der Giswati-Region in Ruanda. Die international gelobte Umsiedlung von Kleinbauern war für viele der Betroffenen keineswegs freiwillig, sondern vom Militär erzwungen. Die wenigsten waren frühzeitig informiert worden, niemand von ihnen wurde am Entscheidungsprozess beteiligt. Auch im Nachhinein war für die Umgesiedelten nicht nachvollziehbar, was aus Sicht der Behörden und internationaler Organisationen Anlass und Ziel der Umsiedlung gewesen sein soll: Nach offizieller Aussage war ihr bisheriges Siedlungsgebiet nicht mehr bewohnbar, weil der Klimawandel die Niederschlagsmuster dergestalt verändert habe, dass lebensgefährliche Hangrutschungen drohten. Ziel der Umsiedlung sei es, ihr Leben sicherer zu machen angesichts der zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels. Zudem werde die geplante Aufforstung der bisherigen Siedlungs- und Ackerfläche die Lebenssituation der Bevölkerung verbessern. Derartige Rhetorik steht in krassem Widerspruch zur Einschätzung vieler Betroffener.

Fazit

Migration kann unter Umständen eine sinnvolle Anpassungsstrategie an den Klimawandel darstellen, wenn sie hilft, die Vulnerabilität einzelner Individuen oder auch ganzer Haushalte und Gemeinschaften zu minimieren. Gleichzeitig gibt es aber auch zahllose Beispiele dafür, dass durch Migration neue Verwundbarkeiten entstehen, die ungleich massiver und bedrohlicher seien können als die überwunden geglaubten. Dies ist vielfach belegt, insbesondere für erzwungene Migrationen, Wanderungen also, die alternativlos sind. Für die Betroffenen fallen hierunter auch staatlich angeordnete Umsiedlungen, denen sich niemand widersetzen kann. Im Kontext von großen Infrastruktur- und Entwicklungsprojekten gab es bereits zahllose solcher Umsiedlungen, die mehrheitlich aber mit umfassenden Schlechterstellungen der Betroffenen verbunden waren.

Gleichgültig ob individuell oder kollektiv, etwa im Rahmen von Umsiedlungen: Migration sollte stets und ausschließlich freiwillig erfolgen. Im Mittelpunkt sämtlicher Überlegungen und Handlungen sollten die Rechte der Betroffenen stehen. Hierin dürfte das Hauptproblem liegen, da die Umgesiedelten oder Vertriebenen wohl stets zu denjenigen gehören, die am Rande der (Welt-)Gesellschaft leben und sich aufgrund ihrer Benachteiligung nicht vor Zumutungen wehren können. Wichtiger als Sonderrechte für eine – praktisch nicht abgrenzbare – Kategorie von "Klimaflüchtlingen" wäre wohl die konsequente Einhaltung der Menschenrechte und humanitäre Hilfe für alle, die sich einer nicht-menschenwürdigen Situation nicht aus eigener Kraft entziehen können. Dieser Herausforderung sollte sich die Weltgesellschaft stellen.

Quellen / Literatur

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Fussnoten

Fußnoten

  1. Ionesco et al. (2017), S. 22.

  2. Walter (2001), S. 11.

  3. Nicholson (2014).

  4. IOM zitiert nach Ionesco et al. (2017), S. 17; Original siehe Externer Link: https://www.iom.int/definitional-issues (Zugriff: 31.10.2017).

  5. Foresight (2011).

  6. Externer Link: https://www.welt.de/politik/deutschland/article132463806/Regierung-fuerchtet-200-Millionen-Klimafluechtlinge.html (Zugriff: 01.11.2017).

  7. Beispielhaft: IOM (2008), S. 399.

  8. IOM (2009), S. 39.

  9. Zur Kritik solcher "internationalen Migrationsnarrative" siehe Pécoud (2014) oder Felli (2012); Methmann/Oels (2015).

  10. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) (2017).

  11. Clark/Bettini (2017).

  12. Siehe etwa Biermann/Boas (2008), Sherbinin et al. (2011) und Warner et al. (2014).

  13. Adger et al. (2014), S. 758.

  14. Gerade angesichts des Klimawandels mehren sich die Zweifel, ob Katastrophen im Zusammenhang mit klimatischen Prozessen 'natürlich' sind. Die Folgen für die betroffene Gesellschaft stehen immer auch in einem engen Zusammenhang mit dem jeweiligen Umgang mit solchen Prozessen (Katastrophenvorsorge, Folgebewältigung u.a.) (Felgentreff/Glade 2008).

  15. Schade et al. (2015). Als Energiepflanzen gelten z.B. Mais oder Raps. Es handelt sich um nachwachsende Rohstoffe, die für die energetische Nutzung angebaut werden, also für die Kraftstoffproduktion, die Wärme- oder Stromerzeugung. Sie sollen fossile Energien ersetzen und somit u.a. zum Klimaschutz beitragen. Siehe auch Interner Link: http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/261341/landgrabbing

  16. In der UN-Klimarahmenkonvention haben sich die Industriestaaten verpflichtet, Ressourcen für die Klimafinanzierung zur Verfügung zu stellen, was nicht ohne Konflikte vonstattengeht (Prys-Hansen et al. 2015). Für Informationen zu den Klimafinanzen siehe auch: Externer Link: http://www.klimaretter.info/politik/nachricht/22104-klimafinanzen-100-milliarden-rechnerisch-drin (Zugriff: 22.02.2018).

  17. Sherbinin et al. (2011), S. 456.

  18. Adger et al. (2014), S. 771.

  19. McDowell (2013), S. 678.

  20. McDowell (2013).

  21. Schade et al. (2015), S. 3.

  22. Schade (2013).

  23. Gebauer/Doevenspeck (2014).

  24. Ionesco et al. (2017), S. 75; Schade (2013); Gebauer/Doevenspeck (2014).

  25. Wilmsen/Webber (2015), S. 78.

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ist Sozialgeograph und arbeitet am Institut für Geographie der Universität Osnabrück. Zu seinen Schwerpunkten zählen Hazard- und Migrationsforschung. Er befasst sich dabei unter anderem mit der Frage nach Möglichkeiten der Anpassung an den Klimawandel.