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Migrationspolitik – März 2022 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – März 2022

Vera Hanewinkel

/ 10 Minuten zu lesen

Mehr als 4 Millionen Menschen sind seit dem russischen Angriff aus der Ukraine geflohen, noch mehr wurden im Land vertrieben. Die Aufnahmebereitschaft in der EU und in Deutschland ist derzeit hoch.

Mehr als 4 Millionen Menschen sind seit dem russischen Angriff aus der Ukraine geflohen, noch mehr wurden im Land vertrieben. Die Aufnahmebereitschaft in der EU und in Deutschland ist derzeit hoch. (© picture-alliance, Panama Pictures)

Krieg in der Ukraine: Mehr als zehn Millionen Menschen auf der Flucht

Seit Beginn der russischen Invasion am 24. Februar 2022 hat der Interner Link: Krieg in der Ukraine innerhalb von nur wenigen Wochen mehr als zehn Millionen Menschen vertrieben. Rund Externer Link: 7,1 Millionen Menschen sind nach Angaben der Interner Link: Internationalen Organisation für Migration (IOM) innerhalb der Ukraine auf der Flucht (Stand: 1. April 2022). Weitere rund Externer Link: 4,6 Millionen haben laut Interner Link: UNHCR außerhalb des Landes Schutz gesucht, die meisten in den Nachbarländern Polen (2,6 Millionen), Rumänien (701.741), Ungarn (428.954) und der Republik Moldau (413.374) (Stand: 11. April 2022). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), Filippo Grandi, hatte bereits zehn Tage nach Beginn des russischen Angriffs von der "am schnellsten wachsende Flüchtlingskrise in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg" gesprochen. Die meisten Schutzsuchenden aus der Ukraine sind Frauen und Kinder, weil Männer zwischen 18 und 60 Jahren mit ukrainischer Staatsbürgerschaft aufgrund einer Generalmobilmachung das Land nicht verlassen dürfen.

Bereits Anfang März hatten sich die EU-Staaten auf einen unbürokratischen temporären Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine geeinigt. Sie sollen über die Externer Link: Temporary Protection Directive (2001/55/EG) – in Deutschland als Interner Link: "Massenzustromrichtlinie" bezeichnet – aufgenommen werden. An der Aufnahme können sich die EU-Mitgliedsländer freiwillig beteiligen, um die Länder in der unmittelbaren Nachbarschaft der Ukraine zu entlasten. Bis zum 21. März hatten sich sieben EU-Staaten und Norwegen bereiterklärt, insgesamt 14.500 in die Republik Moldau geflüchtete Menschen Externer Link: aufzunehmen. Deutschland Externer Link: beteiligt sich mit der Aufnahme von 2.500 Schutzsuchenden.

Auch einige außereuropäische Staaten wollen Menschen aus der Ukraine aufnehmen. So haben die USA angekündigt, Externer Link: 100.000 Ukraine-Vertriebenen Schutz zu gewähren. Die kanadische Regierung Externer Link: erlaubt ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienmitgliedern solange in Kanada zu bleiben, bis sie wieder in die Ukraine zurückkehren können. Sie dürfen in Kanada studieren und arbeiten sowie befristet an integrationsfördernden Angeboten des Niederlassungsprogramms (Settlement Program) teilnehmen.

Derweil setzt Russland seine Angriffe in der Ukraine unvermindert fort, insbesondere im Osten und Südosten des Landes. Dort hat sich die Lage der Menschen in vielen großen Städten wie Mariupol, Sumy, Charkiw oder Cherson seit dem Ausbruch des Krieges am 24. Februar dramatisch verschlechtert. Es werden immer wieder zivile Ziele und Wohngebiete angegriffen. Dabei wurden Externer Link: nach UN-Angaben bislang mindestens 1.842 Menschen getötet (nur dokumentierte Fälle, Stand: 11. April 2022). Mehrere Versuche, Menschen über Fluchtkorridore aus Mariupol zu evakuieren und Hilfslieferungen in die Stadt zu bringen, scheiterten, weil die Gefechte trotz anderslautender Vereinbarungen fortgesetzt wurden. Die Ukraine und Russland machten sich gegenseitig für das Scheitern verantwortlich.

EU-Kommission legt Plan zur Aufnahme von Ukraine-Vertriebenen vor

Die Interner Link: EU-Kommission hat am 28. März einen Externer Link: Zehn-Punkte-Plan zur koordinierten Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine vorgelegt. Demnach soll die "Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht" (eu-LISA) eine Datenbank zur Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine einrichten, auf die alle Mitgliedstaaten zugreifen können. Dadurch soll zuvorderst sichergestellt werden, dass die Geflüchteten auch tatsächlich Schutz und Zugang zu ihren Rechten erhalten. Zugleich soll so verhindert werden, dass Personen, die nicht aus der Ukraine stammen, diesen Schutz missbrauchen. Die EU-Asylagentur (EUAA) soll die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung der Flüchtlingsaufnahme unterstützen. Die Verteilung der Asylsuchenden wird über eine im März eingerichtete Solidaritätsplattform (Solidarity Platform) erfolgen, an der sich die Mitgliedstaaten freiwillig beteiligen können, um besonders belastete Staaten zu unterstützen. Welcher Staat am dringendsten Unterstützung benötigt, soll durch einen Index ermittelt werden, der Faktoren wie Ankunftszahlen und Bevölkerungsgröße mit einbezieht. Derzeit sind EU-Innenkommissarin Ylva Johansson zufolge vor allem Polen, Österreich und Tschechien stark belastet.

Über die Solidaritätsplattform will die EU zudem internationale Partner wie Kanada, die USA und das Vereinigte Königreich in die Geflüchteten-Aufnahme einbeziehen. Da die Mitgliedstaaten derzeit unterschiedlich mit der Aufnahme von geflüchteten Kindern umgehen, will die EU-Kommission ein standardisiertes Verfahren entwickeln. Auch soll (nach bereits dokumentierten Fällen) dem Menschenhandel vorgebeugt werden. Details der geplanten EU-Regelungen sind aber noch unklar. Zudem soll die Republik Moldau stärker unterstützt werden, die umgerechnet auf ihre Bevölkerung von 2,6 Millionen Menschen so viele Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen hat wie kein anderes Land. Zur finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Flüchtlingsaufnahme schlägt die EU-Kommission darüber hinaus die flexible Nutzung von Geldern vor, die unter anderem über den Fonds REACT-EU zur Verfügung stehen (ursprünglich installiert zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie), wodurch kurzfristig 3,4 Milliarden Euro umgewidmet werden könnten.

Deutschland: Schutzsuchende aus der Ukraine sollen auf Bundesländer verteilt werden

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, Schutzsuchende aus der Ukraine nach dem Interner Link: Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer zu verteilen, sofern diese nicht bei Bekannten oder Verwandten unterkommen können. Eine Obergrenze gibt es dabei nicht. Inwieweit sich der Bund an den Kosten der Länder und Kommunen für die Aufnahme und Versorgung der Vertriebenen beteiligt, war zunächst umstritten. Anfang April einigten sich Bund und Länder darauf, ukrainischen Geflüchteten Leistungen aus der Grundsicherung (vergleichbar Hartz IV) und nicht auf dem niedrigeren Niveau des Asylbewerberleistungsgesetzes zu gewähren. Die Kosten dafür trage der Bund.

Aus Sicht des Deutschen Städtetags sollten die Geflüchteten auf Städte und Gemeinden im ganzen Land verteilt werden, um die vorhandenen Unterbringungskapazitäten zu nutzen. Derzeit konzentrierten sich die geflüchteten Menschen vor allem auf Großstädte und Verkehrsknotenpunkte. "Mobile Teams" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollten vor Ort bei der Registrierung der geflüchteten Menschen helfen. Zudem sprach sich der Städtetag für eine schnelle Integration von Kindern in Schulen und Kitas aus. Dazu müssten die Einrichtungen sowohl räumlich als auch personell besser ausgestattet werden. Nach Externer Link: Angaben der Kultusministerkonferenz waren bis zum 25. März 20.205 geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an allgemein- und berufsbildenden Schulen angemeldet.

Debatte um Registrierung ukrainischer Geflüchteter

Insgesamt sind seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine am 24. Februar mehr als 310.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland Externer Link: dokumentiert worden (Stand: 06. April 2022). Das hat das BMI auf Anfrage des Mediendienstes Integration mitgeteilt. Die tatsächliche Zahl der ukrainischen Schutzsuchenden dürfte deutlich höher liegen, da sich ukrainische Staatsangehörige 90 Tage lang ohne Visum in den Mitgliedstaaten des Schengen-Raums bewegen dürfen. Erst im Anschluss benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis– etwa über die von der EU aktivierte Richtlinie zum temporären Schutz (sogenannte "Massenzustromrichtlinie").

Da es an den deutschen Grenzen keine systematischen Grenzkontrollen gibt, ist unklar, wie viele Ukrainer:innen bislang tatsächlich nach Deutschland eingereist sind. Die Unionsfraktion im Bundestag sieht darin eine Sicherheitslücke. CDU-Chef Friedrich Merz forderte die lückenlose Registrierung aller Ankommenden an den deutschen Grenzen. Auch der Städte- und Gemeindebund plädiert für eine systematische Registrierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine an der Grenze. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lehnt stationäre Grenzkontrollen bislang ab. Ukrainische Staatsangehörige hätten das Recht, sich in Deutschland frei zu bewegen. Registriert werde im Rahmen stichpunktartiger Kontrollen zum Beispiel in Zügen nur, wer sich nicht mit einem Reisepass ausweisen könne oder aus einem anderen Drittstaat komme. Gleichzeitig sprach sich Faeser für den Zehn-Punkte-Plan der EU-Kommission (s.o.) und das darin vorgesehene einheitliche Vorgehen bei der Registrierung der Flüchtenden aus.

Die Bundesregierung rechnet bislang damit, dass insgesamt eine Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine nach Deutschland kommen könnten. Wie eine Externer Link: Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) ergab, sprachen sich Ende Februar / Anfang März 94 Prozent der Befragten dafür aus, Schutzsuchende aus der Ukraine aufzunehmen. Jeder Vierte zeigt sich sogar bereit, Geflüchtete aus der Ukraine vorübergehend im eigenen Zuhause unterzubringen. Diese Bereitschaft ist der Studie zufolge unter Menschen mit eigener Migrations- und Fluchterfahrung besonders stark ausgeprägt.

Debatten um Ungleichbehandlung von Geflüchteten

Die Aufnahmebereitschaft gegenüber geflüchteten Ukrainer:innen ist in vielen europäischen Ländern derzeit hoch. Die Hauptlast tragen dabei Länder, die direkte Nachbarstaaten der Ukraine sind, auch wenn viele Ukrainer:innen in andere europäische Länder weiterreisen. Darunter sind z.B. mit Polen und Ungarn auch Länder, die sich in den vergangenen Jahren gegen eine liberale europäische und nationale Asylpolitik positioniert haben. Auf die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöste humanitäre Krise sowie die sehr hohen Flüchtlingszahlen in sehr kurzer Zeit, haben die angrenzenden Länder nun mit einer unmittelbaren Aufnahmepolitik reagiert. Für die schnelle Aufnahme und Versorgung der Menschen aus der Ukraine wurden – auch in anderen Ländern – unbürokratische Aufenthaltsregelungen und Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen, die Flüchtlingen aus anderen Weltregionen nicht in der gleichen Weise offenstehen.

Die derzeit hohe Aufnahmebereitschaft europäischer Länder und die Solidarität mit ukrainischen Schutzsuchenden wird daher auch vor dem Hintergrund einer Ungleichbehandlung und Diskriminierung anderer Geflüchteten-Gruppen diskutiert. Zur Begründung griffen europaweit Politiker:innen, vorwiegend aus dem rechten Lager, aber auch Kommentator:innen in Medien teilweise auf vermeintliche Unterscheidungen zwischen "echten" (Kriegs-)Flüchtlingen und "falschen" (Wirtschafts-)Flüchtlingen zurück. Nach der Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention aber müssen Menschen nicht aus Kriegsgebieten kommen, um als Flüchtlinge anerkannt zu werden.

Zugleich finden an anderen EU-Grenzen weiterhin restriktive Abwehrmaßnahmen gegen Geflüchtete aus anderen Staaten statt. So gab es auch im März Berichte über Pushbacks an der polnischen Grenze zu Belarus, bei denen Schutzsuchende aus Kriegs- und Krisenländern wie Afghanistan, Syrien und Irak durch polnische Grenzschützer:innen abgewiesen wurden. Zudem gab es Berichte, wonach schwarze Menschen, die vor Ausbruch des Krieges als Arbeitskräfte, Studierende oder anerkannte Flüchtlinge in der Ukraine gelebt hatten, bei ihrer Flucht an der polnischen Grenze abgewiesen worden seien. Hilfsorganisationen wie das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), Caritas oder Amnesty International konnten letztere Berichte bislang allerdings nicht verifizieren.

Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge gestiegen

Die Zahl der in Deutschland gestellten Erstanträge auf Asyl lag im Zeitraum Januar bis März 2022 höher als in den Vergleichszeiträumen der letzten vier Jahre. Insgesamt wurden 51.589 Asylanträge in Deutschland registriert (Januar bis März 2021: 45.682 Asylanträge). Dabei nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den ersten drei Monaten 2022 44.908 Erstanträge auf Asyl Externer Link: entgegen und damit 60,4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Hinzu kamen 6.681 Folgeanträge. Die meisten Erstanträge stammten dabei von Menschen aus Interner Link: Syrien, Interner Link: Afghanistan und Interner Link: Irak. Insgesamt entfielen 57,7 Prozent der im Zeitraum Januar bis März gestellten Erstanträge auf diese drei Staatsangehörigkeiten.

Seit Jahresbeginn hat das BAMF über 51.054 Asylanträge entschieden. In 23.678 Fällen wurde dabei ein Interner Link: Schutzstatus gewährt. Damit lag die Gesamtschutzquote bei 46,4 Prozent, was einen Anstieg um 12,4 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreswert bedeutet (Januar bis März 2021: 34 Prozent). Die Zahl der noch nicht entschiedenen Asylverfahren ist von 62.717 im März 2021 auf 116.299 im März 2022 gestiegen.

Statistisches Bundesamt führt neue Definition des "Migrationshintergrundes" ein

Das Statistische Bundesamt Externer Link: führt eine neue Definition der Kategorie Interner Link: "Migrationshintergrund" ein. Diese wird in der Statistik seit 2005 erhoben und Personen Externer Link: zugeschrieben, "wenn sie selbst oder ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren" wurden. Der "Migrationshintergrund" steht seit Jahren in der Kritik. Seine Erfassung sei kompliziert und es gehe auch nicht wirklich um Migration, da in dieser Kategorie auch Menschen erfasst würden, die nicht selbst zugewanderte seien, sondern teilweise schon in der dritten Generation in Deutschland leben. Die Fachkommission Integrationsfähigkeit hatte daher 2021 Interner Link: vorgeschlagen, den "Migrationshintergrund" durch die neue Kategorie "Eingewanderte und ihre Nachkommen" zu ersetzen.

Das Statistische Bundesamt greift diesen Vorschlag nun auf. Zukünftig sollen in der neuen Kategorie nur noch Personen erfasst werden, die selbst zugewandert sind oder zwei zugewanderte Elternteile haben. Es geht also stärker um die Migrationserfahrung als um die eigene oder die Staatsangehörigkeit der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt. Damit werden einige Menschen, denen aktuell ein "Migrationshintergrund" zugewiesen wird, zukünftig nicht mehr als Nachkommen von Eingewanderten erfasst. Das gilt beispielsweise für Personen, die nur ein zugewandertes Elternteil haben. Auch die dritte Generation fällt aus der statistisch erfassten Bevölkerung mit Migrationsbezug heraus, sofern beide Elternteile in Deutschland geboren wurden. Andererseits werden mit der Kategorie "Eingewanderte und ihre Nachkommen" zukünftig auch im Ausland geborene Kinder von deutschen Staatsangehörigen erfasst, die dann selbst nach Deutschland einwandern. Im Vergleich: Der Mikrozensus 2018 Externer Link: zählte 20,8 Millionen Menschen "mit Migrationshintergrund". Nach einer Berechnung der Sozialanthropologin Anne-Kathrin Will in einem Interview mit dem Mediendienst Integration würden unter die neue Kategorie "Eingewanderte und ihrer Nachkommen" nun 18,1 Millionen Menschen fallen. Allerdings soll laut Bundesamt der "Migrationshintergrund" in der Statistik nicht unmittelbar entfallen, sondern zunächst nur durch die neue Kategorie ergänzt werden. Erst nach einer Testphase von ein oder mehreren Jahren werde diese Doppelstruktur dann zugunsten der Kategorie "Eingewanderte und ihre Nachkommen" aufgegeben.

Was vom Monat übrig blieb...

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Externer Link: entschieden, dass bei der Inhaftierung von Menschen, die abgeschoben werden sollen, Mindeststandards eingehalten werden müssen. Dazu zählt, dass sie nur bei einer von nationalen Gerichten bestätigten unvorhersehbaren Notlage in Haftanstalten untergebracht werden dürfen, in denen auch Strafgefangene einsitzen. Deutschland hatte 2019 mit dem "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" eine pauschale Notlage verkündet, um Personen in Abschiebehaft auch in Einrichtungen für Strafgefangene unterbringen zu können.

Der Bundesrat der Schweiz Externer Link: baut Hürden für die qualifizierte Zuwanderung aus Drittstaaten ab. So kann bei Drittstaatsangehörigen, die in Berufen mit starkem Fachkräftemangel arbeiten, zukünftig darauf verzichtet werden, zu prüfen, ob das inländische Fachkräftepotenzial ausgeschöpft worden ist. Zudem sollen Personen in qualifizierten Tätigkeiten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, auch wenn sie keinen Hochschulabschluss vorweisen können.

Die US-Regierung hat die Gewalt gegen die muslimische Minderheit der Rohingya in Myanmar als Interner Link: Völkermord eingestuft. Myanmars Militär hatte 2017 tausende Rohingya ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt und ganze Dörfer niedergebrannt. Rund 850.000 Rohingya Interner Link: waren ins Nachbarland Bangladesch geflohen, wo sie seither in überfüllten Flüchtlingslagern leben. UN-Vertreter hatten die Gräueltaten gegen die Interner Link: staatenlose Minderheit bereits vor einigen Jahren als Genozid bezeichnet.

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de