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Migrationspolitik – November 2022 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – November 2022

Vera Hanewinkel

/ 10 Minuten zu lesen

Die Bundesregierung will Einbürgerungen erleichtern und durch ein modernes Einwanderungsrecht mehr ausländische Fachkräfte gewinnen. Die EU-Staaten streiten über die Verteilung von aus Seenot geretteten Asylsuchenden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) strebt Erleichterungen bei der Einbürgerung an. (© picture-alliance, EPA | Sean Gallup / POOL)

Bundesregierung will Einbürgerung erleichtern

Für Eingewanderte soll es zukünftig leichter werden, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Dafür hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts angekündigt. Demnach soll die Aufenthaltsdauer in Deutschland, die in der Regel für eine Interner Link: Einbürgerung vorausgesetzt wird, von acht auf fünf Jahre gesenkt werden. Bei "besonderen Integrationsleistungen" soll eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren erfolgen können. Dies können zum Beispiel besondere schulische und berufliche Leistungen, ehrenamtliches Engagement oder besonders gute Sprachkenntnisse sein, die auch bisher für eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer herangezogen werden konnten. Außerdem sollen Ausländer:innen, die sich einbürgern lassen, zukünftig ihre alte Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben müssen.

Für Eingewanderte, die älter als 67 Jahre sind, soll zukünftig die "Fähigkeit zur mündlichen Verständigung" für eine Einbürgerung ausreichen. Die bisher verlangten formellen Sprachnachweise entfallen. Das gilt auch für den bislang geforderten Einbürgerungstest, der Wissen über Deutschland abfragt. In Deutschland geborene Kinder sollen mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Grundsätzlich bleibt die Einbürgerung aber neben der geforderten Mindestaufenthaltsdauer auch an andere Bedingungen geknüpft, etwa Deutschkenntnisse, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und Straffreiheit.

Mit den Plänen will die Ampel-Koalition ein Vorhaben aus ihrem Interner Link: Koalitionsvertrag umsetzen. Große Teile der CDU, vor allem aber CSU und AfD lehnen die geplanten Änderungen ab. Auch in der Regierungspartei FDP gibt es Kritik an einzelnen Punkten der Reform, insbesondere der vorgesehenen Möglichkeit, bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit behalten zu können. Die Linke wiederum unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung wie auch Vertreter:innen aus Wissenschaft und Wirtschaft. 2021 ließen sich in Deutschland 131.595 Ausländer:innen Externer Link: einbürgern. Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial, welches sich auf die seit mindestens 10 Jahren in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung bezieht, betrug allerdings nur 2,45 Prozent.

Ampel beschließt Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung

Die Bundesregierung hat Ende November Externer Link: Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschlossen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll das Fachkräfteeinwanderungsrecht zukünftig auf drei Säulen ruhen:

Erstens, die Fachkräftesäule: Sie sieht unter anderem vor, die Zuwanderung ausländischer Hochschulabsolvent:innen über die Interner Link: Blaue Karte EU durch eine Absenkung des vorausgesetzten Mindestgehalts attraktiver zu machen. Zudem soll der Zuzug von Menschen, die sich z.B. für einen Sprachkurs oder zum Studieren in Deutschland aufhalten, durch die Möglichkeit zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung gestärkt werden. Eingewanderte Fachkräfte in Externer Link: nicht-reglementierten Berufen (also Berufe, die nicht rechtlich geschützt oder zulassungsbeschränkt sind) sollen zukünftig jeder qualifizierten Beschäftigung nachgehen dürfen und bleiben nicht mehr auf den Bereich beschränkt, in dem sie ausgebildet wurden bzw. auf mit der Ausbildung verwandte Berufe.

Zweitens, die Erfahrungssäule: Unter bestimmten Bedingungen sollen qualifizierte Drittstaatsangehörige zukünftig auch ohne zuvor anerkannten Bildungs- und Berufsabschluss nach Deutschland einwandern dürfen. Das soll im Bereich der nicht-reglementierten Berufe für Menschen aus Nicht-EU-Staaten möglich sein, die zum einen über eine mindestens zweijährige Ausbildung verfügen, die im Herkunftsland staatlich anerkannt ist, und zum anderen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Zudem müssen sie in Deutschland ein bestimmtes Mindestgehalt erwirtschaften. Das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen soll zukünftig auch nach der Einreise und parallel zur Beschäftigung in Deutschland durchlaufen werden können. Darüber hinaus werden die Hürden für zuwandernde IT-Fachkräfte weiter abgesenkt, indem beispielsweise der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse entfällt.

Drittens, die Potenzialsäule: Die Einführung einer sogenannten Chancenkarte soll die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen erlauben, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Erfüllen sie bestimmte Voraussetzungen im Rahmen eines Punktesystems (z.B. hohe Qualifikation, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung) sollen sie zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen dürfen.

Daneben will die Bundesregierung die kurzzeitige Beschäftigung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Bereichen ohne spezielle Qualifikationsanforderungen ermöglichen, sofern es in solchen Bereichen einen akuten Arbeitskräftemangel gibt. Zudem soll die Interner Link: Westbalkanregelung entfristet, ihre Kontingente erhöht und die Regelung auf andere Länder ausgeweitet werden. Die Eckpunkte fließen nun in Gesetzentwürfe ein, die von der Bundesregierung im ersten Quartal 2023 beschlossen werden sollen.

116.000 Ukrainer:innen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Rund 59.000 Ukrainerinnen und Ukrainer haben seit Beginn des Interner Link: russischen Angriffskriegs in der Ukraine im Februar 2022 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit in Deutschland gefunden. Weitere 18.000 nahmen eine geringfügige Beschäftigung auf. Das geht aus einem Externer Link: Bericht der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Insgesamt waren mit Stand September 2022 in Deutschland 116.000 ukrainische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig und 26.000 geringfügig beschäftigt. Bei den Jobcentern hatten sich bis November 457.000 ukrainische Staatsangehörige gemeldet, davon 437.000, die zum Zeitpunkt des Beginns der russischen Invasion noch nicht bei der BA registriert waren. Insgesamt waren bei Jobcentern und Arbeitsagenturen im November 189.000 Ukrainer:innen als arbeitslos erfasst. Das waren 181.000 Menschen mehr als zum Zeitpunkt der russischen Invasion im Februar.

Gegenüber dem Vormonat (Oktober 2022) hat sich die Zahl der als arbeitslos registrierten ukrainischen Staatsangehörigen um 7.000 Menschen verringert. Der Rückgang liegt neben der Aufnahme einer Beschäftigung auch daran, dass die Zahl der sich neu bei den Jobcentern meldenden Kriegsflüchtlinge abgenommen hat. Vor allem aber besuchen immer mehr Geflüchtete Sprach- und Interner Link: Integrationskurse, für deren Dauer sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und damit auch nicht in der Arbeitslosenstatistik auftauchen. Bis November hatten 116.000 erwerbsfähige ukrainische Staatsangehörige einen Integrationskurs besucht. 268.000 ukrainische Staatsangehörige waren im November zwar bei den Jobcentern und Arbeitsagenturen registriert, aber nicht als arbeitslos gemeldet. Gründe dafür sind unter anderem die Erziehung von Kindern unter drei Jahren, die Pflege von Angehörigen oder der Besuch einer Schule oder Universität.

Seit dem 1. Juni 2022 können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Grundsicherung nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen. Dadurch sind die Jobcenter für die Geflüchteten zuständig geworden, was sich seitdem auch in den Arbeitsmarktzahlen niederschlägt.

EU-Mitgliedstaaten streiten über Seenotrettung

Nach dem Antritt der neuen Regierungskoalition in Italien unter Führung der rechts-nationalistischen Fratelli d'Italia verschärft sich der Streit über die Zuständigkeit und Verteilung von auf dem Mittelmeer aus Seenot geretteten Migrant:innen und Geflüchteten. Anders als unter der Vorgängerregierung dürfen Schiffe von privaten Seenotrettungsorganisationen nicht mehr in Italiens Häfen einlaufen oder dort nur noch "besonders vulnerable Personen" ausschiffen. Im November mussten mehrere Rettungsschiffe mit hunderten Menschen an Bord mitunter wochenlang auf dem Meer ausharren, bis ein Hafen gefunden war, in dem die Geretteten von Bord gehen durften. So erlaubte etwa Frankreich dem Rettungsschiff "Ocean Viking" der Hilfsorganisation SOS Méditerranée mit rund 230 Menschen an Bord im Militärhafen von Toulon anzulegen. Zuvor hatte das Schiff drei Wochen auf See vergeblich auf die Erlaubnis gewartet, Italien ansteuern zu dürfen. Darüber kam es zum Streit zwischen der französischen und italienischen Regierung. Aus Protest gegen Italiens Haltung verschärfte Frankreich seine Kontrollen an der italienischen Grenze und setzte die im Rahmen Interner Link: eines freiwilligen Solidaritätsmechanismus angekündigte Aufnahme von 3.500 Flüchtlingen aus Italien aus. Frankreich warf Italien vor, mit der Weigerung seine Häfen für Rettungsschiffe zu öffnen, Interner Link: gegen internationales Recht zu verstoßen. Italien wiederum fordert, dass die Staaten, unter deren Flagge die Seenotrettungsschiffe fahren, auch für die Aufnahme der geretteten Menschen verantwortlich sein sollen. Eine wegen des Streits anberaumte Sondersitzung der EU-Innenminister:innen ging ohne konkrete Ergebnisse zu Ende.

Während Mittelmeeranrainer wie Italien und Griechenland die zivile Seenotrettung stärker einschränken wollen, will die Bundesregierung sie erstmals finanziell unterstützen. Von 2023 bis 2026 sollen jährlich zwei Millionen Euro an den Verein "United 4 Rescue" gezahlt werden, der unter anderem die Rettungsschiffe der deutschen NGOs Sea Eye, Sea Watch und SOS Humanity mitfinanziert. Die Förderung aus dem Etat des Auswärtigen Amtes wurde im November vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Bundeshaushalt 2023 bewilligt.

Derweil hat die EU-Kommission einen Externer Link: Aktionsplan gegen irreguläre Migration über das Mittelmeer vorgelegt. Dieser sieht zum einen eine verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten wie Tunesien, Ägypten und Interner Link: Libyen sowie UN-Organisationen vor, um Grenzkontrollen zu verstärken und gezielter gegen Interner Link: Schleuser vorzugehen. Zum anderen soll die Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf Such- und Rettungsmissionen verbessert werden. Auch sollen mit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) Richtlinien für Schiffe ausgearbeitet werden, die auf dem Mittelmeer Migrant:innen und Flüchtende retten. Schließlich sieht der Aktionsplan eine beschleunigte Umsetzung des Interner Link: im Juni 2022 beschlossenen freiwilligen Solidaritätsmechanismus zur Umverteilung von aus Seenot geretteten Geflüchteten vor.

2022 sind bereits mehr als 137.000 Migrant:innen und Asylsuchende über das Mittelmeer in die EU Externer Link: gekommen (Stand: 04.12.2022). Fast Externer Link: 2.000 Menschen haben seit Jahresbeginn ihr Leben beim Versuch der Überfahrt über das Mittelmeer verloren oder gelten seither als vermisst (Stand: 18.11.2022). Eine EU-koordinierte Such- und Rettungsmission gibt es nicht. Daher übernehmen zivile Organisationen bei der Seenotrettung diese Rolle. Vom 1. Januar bis zum 31. Oktober retteten Externer Link: nach Angaben des Civil Maritime Rescue Coordination Centre (CMRCC) zivile Rettungsschiffe rund 11.350 Menschen aus Seenot.

Rekordzuwanderung ins Vereinigte Königreich

Die Nettozuwanderung ins Vereinigte Königreich hat einen neuen Höchststand erreicht. In den zwölf Monaten bis Juni 2022 kamen rund 504.000 Menschen mehr ins Vereinigte Königreich als im gleichen Zeitraum das Land verließen. Das Externer Link: teilte die britische Statistikbehörde ONS mit. Einen Anstieg bei der Zuwanderung gab es vor allem aus Nicht-EU-Staaten. Der Wanderungssaldo für EU-Bürger:innen war hingegen negativ (-51.000 Personen). Der Rückgang der Nettozuwanderung aus EU-Staaten Externer Link: zeichnet sich bereits seit dem Brexit-Referendum 2016 ab. Einwanderung und die Forderung, diese stärker zu kontrollieren, waren ein Schlüsselthema der Befürworter:innen eines Austritts Großbritanniens aus der EU . Alle konservativen Regierungen haben seither versprochen, die Migration in das Vereinigte Königreich zu drosseln. Zuletzt hatte Innenministerin Suella Bravermann betont, die jährliche Nettomigration (Zuwanderung minus Abwanderung) auf unter 100.000 Personen absenken zu wollen.

Während die Zuwanderung aus der EU rückläufig ist, ließen in den zwölf Monaten vor Juni 2022 vor allem der Zuzug von rund 89.000 Interner Link: Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, die Aufnahme von 76.000 Menschen aus der früheren Kronkolonie Hongkong sowie die Neuansiedlung (Interner Link: Resettlement) von gut 21.000 Flüchtlingen aus Interner Link: Afghanistan die Einwanderungszahlen ansteigen. Die größte Gruppe Zugewanderter bilden allerdings die 277.000 Nicht-EU-Ausländer:innen, die zum Studium nach Großbritannien gekommen sind – ein Anstieg um 143.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr.

Der britische Premierminister Rishi Sunak (Conservative Party) erwägt nun, den Zuzug internationaler Studierender zu beschränken. Außerdem will die Regierung die Zahl der Menschen reduzieren, die Interner Link: über den Ärmelkanal nach Großbritannien gelangen, um dort Asyl zu suchen. Diese ist seit 2019 deutlich gestiegen. In den zwölf Monaten vor Juni 2022 kamen schätzungsweise 35.000 Menschen über diesen Weg ins Vereinigte Königreich. Der Anstieg hängt auch damit zusammen, Externer Link: dass seit dem Brexit EU-Mechanismen zur Kontrolle von Migrationsbewegungen, wie z.B. die Dublin-Verordnung, nicht mehr greifen. Großbritannien wirft Frankreich vor, nicht genug gegen die Überfahrten über den Ärmelkanal zu unternehmen. Ein Jahr nach einem Interner Link: schweren Bootsunglück, bei dem 27 Menschen ihr Leben verloren oder seither vermisst werden, einigten sich beide Länder im November 2022 auf ein Migrationsabkommen. Dieses sieht 350 zusätzliche Sicherheitskräfte und den Einsatz von Drohnen und Spürhunden vor, um Migrant:innen davon abzuhalten, den Ärmelkanal zu überqueren. Die britische Regierung zahlt Frankreich dafür etwa 72 Millionen Euro.

Fußball-Weltmeisterschaft in Katar: Menschenrechtsverstöße gegen Wanderarbeitskräfte

Der diesjährige Gastgeber der Fußball-Weltmeisterschaft, Interner Link: Katar, steht seit Jahren wegen Verstößen gegen die Menschenrechte in der Kritik. Vor Beginn des Turniers wurden Boykottrufe laut, die insbesondere in westlichen Staaten eine Teilnahme sowohl der Fußballmannschaften als auch von politischen Vertreter:innen in Frage stellten. Entzündet hatten sich diese Aufrufe vor allem an der Missachtung von Frauenrechten und daran, dass homosexuelle Handlungen in Katar unter Strafe stehen, aber auch an der schlechten Behandlung von ausländischen Arbeiter:innen. In dem Staat am Persischen Golf waren Externer Link: Hunderttausende Arbeitsmigrant:innen am Bau und der Instandhaltung von Stadien, Transportwegen und an anderen Infrastrukturprojekten in Vorbereitung auf die Interner Link: Weltmeisterschaft beteiligt oder sind im Dienstleistungssektor wie im Hotel- oder Sicherheitsbereich angestellt. Viele von ihnen Interner Link: arbeiten unter prekären Bedingungen, die von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International seit langem als Externer Link: Form moderner Sklaverei angeprangert werden. Zwar hat Katar in den vergangenen Jahren das rigide Kafala-System reformiert, mit dem die Aufenthalts- und Beschäftigungserlaubnis von Arbeitsmigrant:innen an ihre jeweiligen Arbeitgeber:innen gebunden ist. Dennoch kommt es immer wieder zu Externer Link: Ausbeutung und Missbrauch.

Zuletzt wurde erneut über die Zahl der Menschen gestritten, die auf den Baustellen für die Fußball-WM in Katar ums Leben gekommen sind. Während sowohl Katar als auch die FIFA nur von wenigen einzelnen Todesfällen sprechen, gehen die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und die Britische Zeitung "The Guardian" von mehreren Tausend toten Arbeitsmigrant:innen aus. Externer Link: Analysen der Zahlen kommen zu dem Schluss, dass die Zahlen der WM-Organisatoren und Gastgeber zu tief gegriffen seien, sich die hohen Todeszahlen jedoch ebenfalls nicht eindeutig belegen lassen. Demnach fehle es an verlässlichen Statistiken zu Todesursachen unter ausländischen Arbeiter:innen sowie an einheitlichen Daten und Definitionen, was als ein WM-bezogener Arbeitsunfall gilt. In Externer Link: einem Bericht von 2021 hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) für das Jahr 2020 unter allen ausländischen Arbeitsmigrant:innen in Katar 50 Todesfälle und rund 500 schwere Verletzungen gezählt.

Was vom Monat übrig blieb...

Vor 30 Jahren wurden drei Menschen bei rassistischen Anschlägen in Mölln getötet. Neun weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Neonazis hatten am 23. November 1992 zwei von türkeistämmigen Familien bewohnte Häuser in der schleswig-holsteinischen Kleinstadt in Brand gesteckt. Es waren die ersten rassistisch motivierten Angriffe im wiedervereinten Deutschland, bei denen Menschen starben. Mehr dazu im Interner Link: Hintergrund Aktuell.

Alleinstehenden Asylbewerber:innen dürfen keine Leistungen gekürzt werden, nur weil sie in Sammelunterkünften und nicht in eigenen Wohnungen leben. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Regelung für verfassungswidrig Externer Link: erklärt. Die Kürzung um rund 10 Prozent der Leistungen verstoße gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Gesetzgeber könne nicht pauschal davon ausgehen, dass Asylantragstellende in Sammelunterkünften gemeinsam wirtschaften und deshalb weniger Geld benötigen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Abschiebung von schwer erkrankten Menschen erschwert. Er Externer Link: entschied im November, dass Drittstaatsangehörige, die unter einer schweren Krankheit leiden, nicht abgeschoben werden dürfen, wenn es im Zielland keine geeignete Behandlung gibt. Droht deshalb eine rasche und erhebliche Zunahme von Schmerzen oder eine Verschlechterung des Zustandes, verstoße die Abschiebung gegen die Menschenwürde. Geklagt hatte ein mehrfach abgelehnter russischer Asylbewerber in den Niederlanden, der zur Schmerzbekämpfung medizinisches Cannabis erhält, das in Russland nicht erlaubt ist.

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Vera Hanewinkel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück.
E-Mail: E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de