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Meinung: Leben ohne sicheren Aufenthaltstitel Asyl- und Abschiebungspolitik aus Sicht der Betroffenen

Miltiadis Oulios

/ 9 Minuten zu lesen

Wer seinen Aufenthaltstitel verwirkt, kann auch nach vielen Jahren des Aufenthalts in Deutschland abgeschoben werden. Miltiadis Oulios sprach für ein Buchprojekt mit Flüchtlingen über ihren unsicheren Status. Auf der Grundlage dieser Gespräche fasst er hier die für ihn wichtigen Positionen zu Asyl und Abschiebung zusammen. Von einer Integration von Flüchtlingen zu sprechen, hält er unter aktuellen Bedingungen für einen Widerspruch.

Ein syrisches Mädchen geht am 30. Juli 2014 mit einem Verwandten über den Hof eines Flüchtlingsheims in Berlin-Hellersdorf. (© picture-alliance, Britta Pedersen)

Leben ohne sicheren Aufenthaltstitel

Demokratie bedeutet in einer Gesellschaft zu leben, in der alle Menschen die gleichen Rechte besitzen – egal ob Mann oder Frau, ob arm oder reich, ob hell oder dunkel. Menschen, die in Deutschland ohne sicheren Aufenthaltstitel leben, spüren am deutlichsten von allen Ausländern, dass sie von diesem Gedanken der Gleichberechtigung und damit in weiten Teilen von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen sind. Weder auf dem Arbeitsmarkt noch im gesellschaftlichen Alltag können sie gleichberechtigt teilnehmen. Sie finden zwar Schutz, fühlen sich aber ausgegrenzt. In seinem Urteil vom 18. Juli 2012 kritisierte das Bundesverfassungsgericht, dass für Asylbewerber oder Flüchtlinge keine rechtlichen Normen eines "menschenwürdigen Existenzminimums" existierten.

Gerade jüngere Flüchtlinge nehmen sich dennoch ihren Platz in der Gesellschaft, so wie zum Beispiel die Jugendlichen der Familie Akkouch in dem Film "Neukölln Unlimited", die als Tänzer in Berlin auf sich aufmerksam machen. Wie bei dieser Familie kann es sich allerdings über Jahre hinziehen, den Status des Asylbewerbers zu verlassen; ihre Zukunft bleibt solange ungewiss. Sie besitzen nicht einmal das Recht an dem Ort zu sein, an dem sie gerade leben. Das ist eine absurde Situation. Gerade heutzutage: Die Menschen reisen und bewegen sich weltweit so häufig und so einfach wie noch nie in der Geschichte der Menschheit über Grenzen hinweg. Die Stadtgesellschaften sind durchmischt. Der Nachbar oder die Schulfreundin stammen häufig auch aus dem Ausland und dürfen sich legal in Deutschland aufhalten, man selbst aber nicht.

Ohne Aufenthaltsrecht zu leben, bedeutet Monate, Jahre, manchmal gar Jahrzehnte seines Lebens in Unsicherheit zu verbringen. Das Leben in Unsicherheit belastet, zehrt an den Nerven, macht apathisch, wütend, resigniert, spornt an. Und es führt auch dazu, zu verdrängen, um eben doch normal leben zu können. Pläne zu schmieden, ohne planen zu können. Dieses Leben bedeutet auch, bei allem, was man tut, die Ausländerbehörde zu berücksichtigen, und zugleich immer zu überlegen, an welcher Stelle man die Ausländerbehörde ignorieren kann, um sein Ziel zu erreichen. Zu bleiben, obwohl man gehen soll; wiederzukommen, obwohl man abgeschoben wurde; zu versuchen, sich zu integrieren, obwohl man abgelehnt wird; um am Ende, doch ein Aufenthaltsrecht zu ergattern. Gleiche Rechte zu praktizieren, bevor sie einem zugestanden werden.

Diese Gemengelage beschreibt nicht nur den deutschen, sondern auch einen europäischen Alltag, der von den Betroffenen letztlich auch als rassistisch empfunden wird: Zumal wer in Deutschland und der EU keinen sicheren Aufenthaltstitel besitzt, in der Regel dunkelhäutiger als der Durchschnitt ist und häufig aus Ländern stammt, die einst von Europäern kolonisiert wurden.

Welche Regeln haben Flüchtlinge in Deutschland zu befolgen?

Wer putzt Deutschlands Büros? Wer schiebt die Lieferpizza in den Ofen? Wer entsorgt für einen Mindestlohn als Leiharbeiter den Müll, während die alteingesessenen Kollegen bei der Müllabfuhr das Doppelte verdienen?

Häufig sind es Geflüchtete, die diese Jobs annehmen, auch unterhalb ihrer Qualifikation. Oft sind es die einzigen Arbeitsplätze, die sie kriegen können. Es gibt kaum eine Alternative, als diese Jobs anzunehmen, wenn sie in Deutschland bleiben möchten. Nur wer in Deutschland seinen Lebensunterhalt unabhängig von staatlichen Leistungen selbst verdient, hat die Chance - auch bei abgelehntem Asylantrag - als langjährig Geduldeter eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Regeln eines deregulierten Kapitalismus greifen dabei ineinander mit der teilweisen Entrechtung von Asylbewerberinnen oder illegalisierten Einwanderern, etwa wenn diese schlechte Arbeitsbedingungen akzeptieren, um eine Interner Link: Abschiebung abzuwenden. In Deutschland kommt hinzu, dass Menschen, die hierher geflohen sind, im zuständigen Bezirk ihrer Ausländerbehörde bleiben müssen und sich nicht im ganzen Staatsgebiet frei bewegen dürfen. Sie sind gemäß der "Residenzpflicht" verpflichtet, die für sie zuständige Ausländerbehörde um Erlaubnis zu bitten, wenn sie das Bundesland verlassen möchten.

Flüchtlinge, die dennoch ohne eine solche Erlaubnis innerhalb Deutschlands reisen, riskieren damit Geldstrafen oder andere Sanktionen. Immer wieder haben das Aktivisten öffentlich gemacht, sich geweigert die verhängten Geldstrafen zu bezahlen und für die Abschaffung der Residenzpflicht demonstriert. In Hamburg machen die sogenannten "Lampedusas" auf sich aufmerksam. Das sind Menschen, die aus afrikanischen Staaten stammen, in Libyen gelebt und gearbeitet, infolge des Krieges das Land verlassen haben und mit dem Boot auf die italienischen Insel "Lampedusa" und damit auf EU-Territorium geflohen sind. In Italien wurden sie zwar anerkannt und durften auch nach Deutschland reisen, doch es ist ihnen aufgrund der sogenannten Drittstaatenregelung nicht erlaubt, sich in Deutschland niederzulassen oder zu arbeiten; weil sie in Italien registriert wurden, ist Italien auch für ihr Asylverfahren zuständig. Demgegenüber fordern sie seit 2013 mit Protesten das Recht ein, sich überall in der EU niederlassen und dort arbeiten zu können.

Wann droht Flüchtlingen die Abschiebung?

Wer über Kapital oder Macht verfügt, ist gewöhnlich nicht von dem Phänomen der Abschiebung betroffen. Abschiebung ist etwas, das sowohl historisch als auch heutzutage vor allem den Armen droht; den Bürgerinnen und Bürgern dieser Welt, die nicht privilegiert sind. Darüber hinaus droht die Abschiebung konkret vor allem Menschen, die nicht nur vor Krieg oder politischer Verfolgung sondern auch vor Armut und Elend fliehen. Sie finden sich in der Situation wieder, dass sie seit den Debatten in den 1990er Jahren um die Änderung des Asylrechts in Deutschland als "Scheinasylanten" stigmatisiert werden. "Wirtschaftsflüchtlinge" werden im reglementierten Asylverfahren nicht anerkannt. Wer nach Deutschland flieht, um sich oder seine Familie aus materiellem Elend zu befreien, wird mit der Aufdeckung seiner Motive eine Abschiebung wahrscheinlich machen.

Für jede Flucht gibt es individuelle Gründe, und häufig gehen politische und wirtschaftliche Motive Hand in Hand, einen Anspruch auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland garantieren sie aber nicht. Die Mehrzahl der Asylbewerber wird abgewiesen. Wer trotzdem bleibt riskiert die Abschiebung. Wenn die "konkrete Gefahr" besteht, dass Leib und Leben "erheblich" bedroht sind, ist die Abschiebung aus Deutschland allerdings verboten. Mehrere tausend Menschen können deshalb jedes Jahr auch bei abgelehntem Asylantrag in der Bundesrepublik bleiben. In den Ohren vieler Betroffener klingt es allerdings zynisch, wenn Beamte darüber befinden, wann eine Bedrohung groß genug ist, um sie nicht abzuschieben. Abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die nur geduldet werden, bleiben ausreisepflichtig. Die Mehrzahl der Betroffenen kann der Staat aber nicht abschieben, weil ihnen der Pass fehlt.

Etwa ein Drittel der Abgeschobenen werden gar nicht in ihr Herkunftsland gebracht, sondern in "sichere Drittstaaten" überstellt. Abgeschoben werden auch illegalisierte Einwanderer – Menschen, die keine Aufenthaltserlaubnis oder kein Visum besitzen oder deren Visum abgelaufen ist; aber auch Menschen, deren Aufenthaltserlaubnis widerrufen oder nicht verlängert wurde, weil sie etwa ihren Lebensunterhalt nicht sichern können oder ihr Herkunftsland wieder als "sicher" gilt.

Wenn Ausländer eine Straftat begehen, droht ebenfalls die Abschiebung, auch dann wenn sie in Deutschland geboren wurden. Bei einer Haftstrafe von mehr als drei Jahren Gefängnis wird sie zwingend. In Einzelfällen betrifft das auch EU-Bürgerinnen und Bürger. Die Betroffenen empfinden das als diskriminierend, weil sie sich doppelt bestraft fühlen: Nachdem sie ihre Haftzeit hinter Gittern abgesessen haben, werden sie auch noch zusätzlich abgeschoben. Sogar Studierenden kann die Abschiebung aus Deutschland drohen: wenn sie ihr Studium nicht in der zulässigen Regelstudienzeit beendet, nicht rechtzeitig nach dem Studium einen Arbeitsplatz gefunden haben oder nicht genug Geld nachweisen können, mit dem sie ihr Studium (weiter-)finanzieren.

Was passiert konkret bei einer Abschiebung?

"Für siebzig Euro kann ich mir in der Türkei ein Hotelzimmer leisten", schimpft der Kurde Dzevad, "und hier muss ich das für eine Zelle im Abschiebegefängnis bezahlen. Jeden Tag." Abgeschobene müssen ihre Abschiebung selbst bezahlen – inklusive der zugehörigen Haft. Die Behörden inhaftieren einen Teil der Menschen, die abgeschoben werden sollen, damit sie nicht untertauchen. In manchen Fällen wird dabei die Abschiebehaft rechtswidrig verhängt. Generell fühlen sich die Betroffenen wie Kriminelle behandelt, ohne ein Verbrechen begangen zu haben.

Wer abgeschoben werden soll, erhält zuerst einen Brief mit der Aufforderung, Deutschland zu verlassen. Dann folgt die Androhung der Abschiebung. Dzevad erzählt, er sei von Polizisten auf seiner Arbeitsstelle abgeholt worden, um seine Abschiebung vorzubereiten. Von offizieller Seite ist vorgesehen, dass die Betroffenen zu Hause abgeholt werden und sie freiwillig mitkommen. Die Landespolizei fährt sie zum Flughafen und übergibt sie der Bundespolizei. Die Flüchtlinge werden von einem abgeschirmten Sicherheitstrakt des Flughafens ins Flugzeug gebracht, zum Teil in Handschellen und Begleitung von Bundespolizisten in zivil. Häufig finden auch Sammelabschiebungen in eigens dafür gecharterten Flugzeugen statt.

Immer noch werden Familien auch morgens um fünf Uhr aus den Betten geholt, um sie unter Zwang abzuschieben. Wenn in Einzelfällen sogar Ehepartner und Eltern von ihren Kindern dabei getrennt werden, ist das für die Betroffenen eine besonders traumatische Erfahrung. Manchmal werden Menschen, die abgeschoben werden sollen, auf der Ausländerbehörde nichtsahnend festgenommen, wenn sie ihre Duldung verlängern wollen. So wie der 58-jährige Familienvater Slawik C. aus Jesteburg, der sich im Sommer 2010 im Abschiebegefängnis das Leben nahm.

Doch Widerstand gehört ebenso zur Realität der Abschiebung. In hunderten Fällen musste eine Abschiebung aus Deutschland abgebrochen werden, weil sich die Betroffenen gewehrt haben. Und bisweilen konnten Abschiebungen schon im Vorhinein durch Proteste, Kirchenasyle und Demonstrationen abgewendet werden.

Die Integration von Flüchtlingen

Banner vor dem mittlerweile aufgelösten Flüchtlingscamp am Berliner Oranienplatz im Januar 2014. (© picture-alliance/dpa, Maurizio Gambarini)

Sie nennen sich "Non-Citizen" und wollen Bürgerinnen und Bürger sein anstatt "Nicht-Bürger". Sie verkünden lautstark ihre Meinung, kritisieren die deutsche Asylpolitik, die sie betrifft, die sie aber nicht mitbestimmen dürfen. Oder sie nennen sich "Jugendliche ohne Grenzen" - ein Zusammenschluss von Flüchtlingen, bei dem sich junge Menschen gegenseitig dabei unterstützen, durch Proteste ihre Abschiebungen zu verhindern.

Solche Gruppen machen durch ihr selbstbewusstes Auftreten klar, dass sie längst ein Teil dieser Gesellschaft sind. Sie verhalten sich damit wie "Inländer", wie Bürgerinnen und Bürger des Landes, auch wenn sie die Bürgerrechte Deutschlands (noch) nicht besitzen. Vertreten sie damit nicht letztlich einen Ansatz der Integration im Sinne einer gleichberechtigten gesellschaftlichen und politischen Beteiligung?

Die Integration von Flüchtlingen bleibt ein Widerspruch. Viele Flüchtlinge sollen Deutschland eigentlich wieder verlassen. Sie leben in Gemeinschaftsunterkünften, getrennt vom Rest der Bevölkerung. Integrationskurse dürfen sie nicht besuchen. Studieren dürfen sie meistens auch nicht. Arbeiten dürfen sie erst nach einer Wartezeit von neun Monaten. Die Verbindung zum Rest der Gesellschaft ist deshalb dort am größten, wo sie selbst Netzwerke und Kontakte aufbauen können – zu Landsleuten aus demselben Herkunftsland, zu Unterstützerinnen und Unterstützern aus der Zivilgesellschaft, die sich für Geflüchtete einsetzen und dies auch als Engagement gegen Rassismus verstehen, und in der Schule. Der Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen stellt die bedeutendste Integrationsmaßnahme für Flüchtlinge dar.

Darüber hinaus bemühen sich Sozialverbände mit Beratungsangeboten, die von Bund, Ländern und dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden, um die Integration. Dabei geht es zum Beispiel darum, herauszufinden, was geflüchtete Menschen können, wo sie Jobchancen haben, Bewerbungen zu trainieren und Kontakte herzustellen zu Unternehmen, die Auszubildende und Fachkräfte suchen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Begründet wird die Residenzpflicht zum einen mit der Verteilungsgerechtigkeit unter den Bundesländern bei der Aufnahme von Flüchtlingen, zum anderen mit der Zugriffsmöglichkeit für die Behörden. Ein jüngst ausgehandelter Kompromiss sieht vor, dass die Residenzpflicht nach dem vierten Monat entfällt. Den Geflüchteten wird jedoch weiterhin ein fester Wohnsitz zugeteilt, an dem sie Sozialleistungen erhalten.

  2. Vgl. Flüchtlingsrat Brandenburg, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Humanistische Union (Hrsg.), Haft ohne Straftat, Fakten und Argumente gegen Abschiebungshaft, Berlin 2013, S. 61 ff.; PRO ASYL und Diakonisches Werk Hessen/Nassau (Hrsg.), Schutzlos hinter Gittern - Abschiebungshaft in Deutschland, Frankfurt am Main 2013, S. 6 f. ( Externer Link: http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_PUBLIKATIONEN/2013/Abschiebungshaft_Bericht_Juli_2013_Webversion.pdf ); Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof am 17. Juli 2014 entschieden, dass die deutsche Praxis, Abschiebehäftlinge zusammen mit Strafgefangenen und mit entsprechend weitgehenden Beschränkungen der individuellen Freiheit zu inhaftieren, gesetzwidrig ist. Das betraf seit 2010 in Deutschland mehrere tausend Menschen

  3. Diese Selbstbezeichnung ist aus den Geflüchteten-Protesten hervorgegangen, die im Frühjahr 2012 in Bayern ihren Ausgang nahmen. Sie wurden von iranischen Asylbewerbern initiiert, beinhalteten mehrere Protestmärsche und Hungerstreikaktionen und führten unter anderem zu Gesprächen mit der Bundesbeauftragten für Integration sowie Mitgliedern des Bayerischen Landtags.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Miltiadis Oulios für bpb.de

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geboren 1973, arbeitet als Autor, Reporter und Radiomoderator in Köln und Düsseldorf. Für sein Buch "Blackbox Abschiebung" hat er mit vielen Flüchtlingen über prekäre Lebensverhältnisse und das Thema Abschiebung gesprochen