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Israelfeindlichkeit seit dem 7. Oktober 2023 am Beispiel Berlin Entwicklungen, Trends und Interventionsansätze

Prof. Dr. Samuel Salzborn

/ 8 Minuten zu lesen

Berlins Antisemitismusbeauftragter Samuel Salzborn prangert den verbreiteten Judenhass in der Hauptstadt an. Seit dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel kommt es vermehrt zu antisemitischen Vorfällen. Ob durch Graffiti, antisemitische Plakate und Aufkleber oder durch Wortbeiträge auf Versammlungen oder im Internet.

Bei einer Besetzung des Emil-Fischer-Saals der Humboldt-Universität im April 2025 durch propalästinensische Aktivisten sind umfangreiche Schäden entstanden. (© picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress)

Seit dem 7. Oktober 2023 ist alles anders. Der barbarische Interner Link: Terroranschlag der Hamas hatte nur ein Ziel: möglichst viele Jüdinnen und Juden zu töten. Die unfassbare Grausamkeit und die bestialische Brutalität, mit der die Terrororganisation vorgegangen ist, basiert auf dem Weltbild eines eliminatorischen Antisemitismus. Der antisemitische Massenmord wurde auf deutschen Straßen bejubelt, der Terror verherrlicht, der antisemitische Hass bei Versammlungen in aggressiver Weise sichtbar. Das antisemitische Gewaltpotenzial ist extrem hoch – und richtet sich, wie der Terror der Hamas, gegen Jüdinnen und Juden weltweit, auch und gerade in Berlin.

Entwicklungen

Der Hass gegen Jüdinnen und Juden ist auch Hass auf die Demokratie: Bei Versammlungen werden JournalistInnen und PolizistInnen attackiert, was Pressefreiheit und das Gewaltmonopol des Staates angreift; Boykottaktionen in Kunst- und Kultureinrichtungen richten sich gegen die Kunstfreiheit jüdischer und/oder israelischer Kunstschaffender; die Wissenschaftsfreiheit für jüdische Studierende und Lehrende wird eingeschränkt, wenn es an Berliner Hochschulen zu gewaltverherrlichenden und/oder gewaltförmigen Besetzungsaktionen kommt. Die Institutionen der Demokratie werden ganz unverhohlen angegriffen, wenn es zu Anschlägen auf Büros demokratischer Parteien und – wie im Berliner Stadtteil Tiergarten – zu einem Brandanschlag auf ein Rathaus kommt. Und nach einem gescheiterten Brandanschlag auf eine Berliner Synagoge, antisemitischen Markierungen von Wohnhäusern, täglicher Alltagsdiskriminierung von Jüdinnen und Juden und dem gewalttätigen Angriff auf einen jüdischen Studenten ist das jüdische Leben in Berlin in einem Maße bedroht, wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Situation der antisemitischen Eskalation ist nicht hypothetisch, die Bereitschaft von AntisemitInnen, Jüdinnen und Juden anzugreifen ist real.

Auch der statistische Blick auf antisemitische Vorfälle und Straftaten verdeutlicht diese Entwicklung – und zwar auf allen Ebenen: sowohl in der zivilgesellschaftlichen Erfassung (die auch antisemitische Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze dokumentiert), wie auch der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlung antisemitisch motivierter Straftaten. Die Externer Link: Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin zählt für 2024 2.521 Vorfälle (2023: 1.270; 2022: 848), die Polizei 1.823 Fälle (2023: 901; 2022: 380), die Staatsanwaltschaft leitete 756 plus bis zu 4.096 Verfahren ein (2023: 747; 2022: 691) . Die vorläufige Gesamtzahl bei der Staatsanwaltschaft für 2024 ergibt sich daraus, dass die 4.096 Verfahren in der statistischen Erfassung von Verfahren im Kontext des Nahostkonflikts stehen und hier überwiegend der Verdacht eines antisemitischen Hintergrundes besteht. Dies zeigt den Zusammenhang von antisemitischer Einstellung und antisemitischem Verhalten in Verbindung mit einer antisemitischen Gelegenheitsstruktur: Antisemitismus nimmt zu, wenn öffentliche Artikulationsmöglichkeiten als Vorwand genutzt werden, das vorhandene antisemitische Ressentiment auszuagieren.

Trends

Seit dem 7. Oktober 2023 sind unterschiedliche Eskalationsstufen zu beobachten. Antisemitische Organisationsstrukturen wie Samidoun waren maßgebliche Treiber der antisemitischen Proteste unmittelbar nach dem Terroranschlag der Hamas. Da die Zuständigkeit für potenzielle Verbotsverfügungen aber nicht beim Land Berlin, sondern beim Bund lag, war es landesseitig nicht möglich, regulierend einzugreifen. Wären die Verbote von Hamas und Samidoun, die am 2. November 2023 erfolgten, deutlich früher ausgesprochen worden, wären die Eskalationen in ersten Monat seit dem 7. Oktober 2023 nicht so heftig ausgefallen. Denn: an einer antisemitischen Versammlung nehmen nicht spontan und aus dem Nichts mehrere tausend Menschen teil. Ohne organisatorische Strukturen, die koordinieren, vernetzen, dazu aufrufen, Parolen vorgeben usw., wären antisemitische Versammlungslagen in den Größenordnungen, wie sie in Berlin in den ersten Wochen seit dem 7. Oktober 2023 stattgefunden haben, nicht möglich gewesen.

Hamas und Samidoun konnten sich, da die Bundesregierung die geplanten Verbotsverfügungen bereits vor deren Umsetzung öffentlich angekündigt hatte, einerseits auf die zu erwartenden Verbotsverfügungen einstellen, andererseits traten zahlreiche Kleinstorganisationen an ihre funktionelle Stelle. Dies ist in Berlin besonders deutlich zu beobachten, ein personeller Kern im zweistelligen Bereich, die de facto als Reisekader operieren: Egal, an welchen Orten und egal, welche Formen von antisemitischen Aktionen stattfinden, ist immer wieder derselbe Personenkreis beteiligt.

Dies ist insofern relevant, weil sich das Ziel der antisemitischen Dauereskalation verschoben hat. Die antisemitischen und antidemokratischen Aktionen bei Versammlungen werden bis in die Gegenwart fortgesetzt, mit zunehmender Intensität der teilweise massiven Gewalt gegen JournalistInnen und PolizistInnen. Der Zulauf zu den Versammlungen variiert. Ein starker Fokus über die Monate hinweg ist es immer wieder, Versammlungen einerseits an Orten durchzuführen, bei denen mit einem spontanen Mobilisierungspotenzial gerechnet wird, sprich: man umstehende Passant*innen mit antisemitischer Einstellung mobilisieren will. Das betrifft insbesondere Straßenzüge im Bezirk Neukölln. Andererseits werden Orte und Zeitpunkte gewählt, bei denen die Versammlungen jüdisches Alltagsleben in Berlin vorsätzlich stören und ihren Hass direkt gegen Jüdinnen und Juden adressieren können, also in der Nähe öffentlich bekannter jüdischer Einrichtungen und Gebäude und terminlich so gelegt, dass jüdische Feiertage tangiert sind.

Nichtsdestotrotz ist eine Verschiebung zu beobachten, die die antisemitische Dauereskalation an räumliche Orte tragen will, an denen vermehrt Sympathien erwartet werden: Kultureinrichtungen und Hochschulen.

Auch wenn es zu massiven antisemitischen Angriffen an Universitäten gekommen ist, insbesondere einem massiven Gewaltvorfall gegen einen jüdischen Studenten der FU Berlin Anfang Februar 2024 (der sich zwar nicht an der FU ereignete, aber der antisemitische Angriff ging darauf zurück, dass der Student erkannt worden war), blieb das zahlenmäßige Potenzial der antisemitischen Eskalation im zwei- bis dreistelligen Bereich. Das zeigt, dass es keine Massenmobilisierungsfähigkeit von antisemitischer Seite an den Hochschulen gibt. Gleichwohl sind diejenigen, die dort agieren, weltanschaulich extrem verhetzend antisemitisch aufgetreten, mit zunehmend weiter eskalierendem Gewaltpotenzial. Israelfeindliche Aktivist*innen versuchten mit der taktischen Orientierung in Richtung von Propaganda- und Gewaltaktionen an Berliner Hochschulen, die antisemitische Eskalation, wie sie monatelang an amerikanischen Universitäten eskaliert ist, in Deutschland zu plagiieren und jüdische Studierende und Mitarbeiter*innen massiv einzuschüchtern. Dabei ging es nie um wissenschaftliche Debatten, sondern ausschließlich um antiisraelischen und antisemitischen Hass. Dies ist insofern eine zentrale Erkenntnis, als Israelhass und Antisemitismus an Orten von Pluralismus und Kontroversität platziert wird – nur dass die AktivistInnen eben Pluralismus und Kontroversität gar nicht wollen. Es ist ein einseitiger Angriff, dessen Ziel nicht wissenschaftliche Kontroversität ist, sondern die Verbreitung von antisemitischem Hass.

Das Berliner Kulturmilieu zeichnet sich vor allem durch erhebliche Indifferenzen im Umgang mit Antisemitismus aus. Das Problem ist dabei, dass Antisemitismus im Kunst- und Kulturmilieu viel zu selten Gegenstand von (selbst-)kritischen Befassungen ist. Noch problematischer ist aber, dass der Verweis auf die grundgesetzlich verbriefte Kunstfreiheit oft genutzt wird, um Kritik an antisemitischer Kunst ohne inhaltliche Argumente abzuwehren. Während antisemitische Kunst zwar in öffentlichen Debatten kritisiert wird, dies aber zumeist nichts an der Fortführung ihrer Darbietung ändert, verhält es sich mit Blick auf antisemitische Kampagnen im Kunst- und Kulturmilieu anders: Diese versuchen Einfluss auf Kulturinstitutionen zu nehmen, indem sie zum Boykott israelischer Künstler*innen aufrufen und zugleich andere Kulturschaffende unter Druck setzen, ihre potenzielle Teilnahme an künstlerischen Veranstaltungen zu revidieren. Insofern entsteht die Paradoxie einer öffentlichen Berufung auf Kunstfreiheit, wenn es um antisemitische Kunst geht, bei gleichzeitiger Ignoranz der Kunstfreiheit, wenn diese durch antisemitische Stimmungsmache mit Blick auf jüdische und/oder israelische Künstler*nnen tatsächlich bedroht ist.

Generell fällt auf, dass sich in der gegenwärtigen Eskalation eine Verschmelzung des antiisraelischen Antisemitismus mit einer Form von Antisemitismus gibt, die bisher weitgehend auf den Rechtsextremismus beschränkt war: die Erinnerungs- und Schuldabwehr, verbunden mit antisemitischem Geschichtsrevisionismus und der Relativierung und Bagatellisierung der Shoah. Dies zeigt sich etwa an der geschichtsrevisionistischen und antisemitischen Parole „Free Palestine from German Guilt“, die intensiv auf antisemitischen Versammlungen artikuliert wurde, das Posieren mit so genannten Palästinensertüchern, die als Vermummung genutzt wurden am Holocaust-Mahnmal, was im Oktober 2023 als Plakat unter anderem in Charlottenburg plakatiert wurde, die explizit gegen Jüdinnen und Juden formulierte Parole „Jews are committing genocide“ in Verbindung mit „Free Palestine“, die am Standort der Alten Synagoge in Mitte im August 2024 an das Mahnmal „Frauenprotest 1943“ geschmiert wurde (das an den Protest von hunderten Frauen gegen die Verhaftung jüdischer Männer im Februar 1943 erinnert), der Farbanschlag (mit antisemitischen „roten Dreiecken“) auf zwei Gedenktafeln an dem Gebäude im Wilmersdorf im Oktober 2024, in dem sich das Zionistische Zentralarchiv und das Palästina-Amt der Jewish Agency befunden haben (also einem Ort, der Jüdinnen und Juden zur Flucht vor NS-Verfolgung und Vernichtung verhalf), die massive Zunahme von Sachbeschädigungen und antisemitischen Einträgen unter Bezugnahme auf antiisraelische Positionen in Gästebüchern an NS-Gedenkorten.

Mit dieser Verbindung aus antisemitischem Israelhass und antisemitischer Schuld- und Erinnerungsabwehr schließt sich der antisemitische Kreis: denn die Verherrlichung des antisemitischen Terrors der Hamas und die massive antisemitische Eskalation auf Berliner Straßen verbindet sich mit antisemitischem Geschichtsrevisionismus und einer Relativierung der Shoah. Die Opfer werden bei dieser doppelten Täter-Opfer-Umkehr auf perfide Weise verhöhnt: die Opfer des antisemitischen Terrors der Hamas und die Opfer des antisemitischen Nazi-Terrors.

Interventionsansätze

Es gibt zwei grundsätzliche Erkenntnisse aus den Entwicklungen seit dem 7. Oktober 2023 für den Kampf gegen Antisemitismus – eine repressive und eine präventive: die repressive besteht darin, dass die Instrumente der wehrhaften Demokratie für die Bekämpfung von Antisemitismus nach wie vor nicht vollumfänglich genutzt werden. Das zentralste Element sind hierbei Verbote – von Vereinigungen sowie von Versammlungen. Vereinigungen schaffen die Strukturen, aus denen heraus Hetze und Gewalt koordiniert und verbreitet wird, online wie offline. Nach den Verboten von Hamas und Samidoun sind zahlreiche Kleinstorganisationen in Deutschland in Erscheinung getreten, die faktisch deren Funktionen übernommen haben, wobei – das ist eine Binsenweisheit, die aber immer wieder als Scheinargument gegen Verbote formuliert wird – Vereinigungsverbote nicht den Antisemitismus aus den Köpfen verschwinden lässt, gleichwohl aber eben die Strukturen im vorgenannten Sinn wegfallen und damit die antisemitische Eskalation entscheidend limitiert werden könnte. Dies gilt gleichermaßen für Versammlungsverbote. Das Land Berlin hat in den Jahren 2022 und 2023 Versammlungen im Umfeld der antisemitischen Dauermobilisierungsmagneten der Quds- und Nakba-Tage verboten (was auch letztinstanzlich gerichtlich bestätigt wurde) und im Rückblick zeigt sich, dass die Zahl antisemitischer Vorfälle in den entsprechenden Monaten signifikant zurückgegangen ist. Insofern reduzieren Verbote antisemitischer Versammlungen antisemitische Vorfälle. Verbote von antisemitischen Versammlungen sind dabei ein extrem zurückhaltend eingesetztes Instrument: von Oktober 2023 bis März 2024 wurden bundesweit weniger als ein Prozent verboten.

Der zweite, präventive Aspekte betrifft unmittelbar das Feld der politischen Bildung – und das systematische Hereinfallen auf eine falsche Fährte, die von antisemitischer und/oder israelfeindlicher Seite gelegt wird. Die falsche Fährte verwischt den Gegenstand und dreht ihn sogar um – es muss im Sinn der politischen Bildung um eine Befassung mit Antisemitismus, seiner theoretischen Durchdringung, seiner Geschichte, seinen Artikulationsformen (aktuell insbesondere der Schuldabwehr, des antiisraelischen und des islamischen Antisemitismus), seiner Verankerung in unterschiedlichen weltanschaulichen Milieus gehen.

Stattdessen folgt man der falschen Fährte und es werden Debatten- und Dialogformate über den Nahost-Konflikt initiiert: dieser ist aber nur der Vorwand von Antisemit*innen, den sie nutzen für ihren Hass auf Juden und auf Israel. Wissen über internationale Konflikte (der alleinige Fokus auf den Nahost-Konflikt stellt angesichts der Masse an weltpolitischen Konflikten schon eine irritierende Engführung dar) ist in der politischen Bildung wünschenswert, man muss aber kategorial begreifen, dass es bei der kritischen Befassung mit Antisemitismus eben nicht um den Nahost-Konflikt geht, sondern um (insbesondere islamischen und israelfeindlichen) Antisemitismus. Denn der Nahost-Konflikt ist für Antisemit*innen ausschließlich ein austauschbarer Vorwand, wobei auch völlig selbstverständlich und unbestritten ist, dass sachliche Kritik an israelischer Politik geübt werden kann. Insofern muss politische Bildung auf der Fokussierung auf den Kern des Themas beharren und darf sich nicht auf das Glatteis einer falschen Fährte begeben, die letztlich von Antisemitismus ablenkt.

Anmerkung: Bei dem Beitrag handelt es sich um eine gekürzte und aktualisierte Fassung eines Aufsatzes, der im Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2024/25 erscheint.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe hierzu ausführlich Samuel Salzborn: Wehrlose Demokratie? Antisemitismus und die Bedrohung der politischen Ordnung, Leipzig 2024.

Weitere Inhalte

ist Politikwissenschaftler und aktuell tätig als Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus.