Unter staatlicher Agrarpolitik ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Landwirtschaft zu verstehen. Seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts unterstützte der Staat alle Bestrebungen, die Landwirtschaft produktiver zu machen, um mit der Versorgung der wachsenden Bevölkerung Schritt zu halten. Vor allem im Anschluss an die Agrarreformen ("Bauernbefreiung") zu Beginn des 19. Jahrhunderts beförderte der Staat die Begründung von Landwirtschaftsvereinen. Sie vermittelten, wie die gegen Ende des 19. Jahrhunderts gebildeten Landwirtschaftskammern, Wissen über Bodenqualität, Pflanzenkunde, Wassermanagement, Maschinenkunde oder Buchführung an die Landwirte. Genossenschaften vergaben darüber hinaus – mit und ohne staatliche Förderung – Kredite, um betrieblich notwendige Neuerungen zu finanzieren. Diese Maßnahmen sollten Bauern und größere Grundbesitzer dazu befähigen, den Interner Link: Strukturwandel von einer Agrar- in eine Industriegesellschaft vor allem aus eigener Kraft zu bewältigen. Dagegen stand für die landwirtschaftlichen Interessenvertretungen, also die Agrarverbände, die Forderung nach staatlichem Schutz vor den Folgen von Industrialisierung und Globalisierung des Handels im Vordergrund.
Agrarische Interessen formieren sich im Kaiserreich (1871–1918)
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geriet der landwirtschaftliche Sektor immer stärker unter Druck: Industrialisierung und Gewerbe nahmen zu, Arbeitskräfte wanderten vom Land in die Stadt und eine dynamisch wachsende Bevölkerung war zu versorgen. Zugleich stiegen in Folge neuer oder verbesserter Transportwege Getreide- und Viehimporte aus Russland und Übersee an. Das bedeutete erhöhte Konkurrenz und Preisdruck für einheimische Erzeugnisse. Verstärkt wurde der Preisverfall durch eine langanhaltende Phase des wirtschaftlichen Abschwungs zwischen den späten 1870er Jahren bis zur Mitte der 1890er Jahre. Da damit eine Wertsteigerung des Geldes (Deflation) verbunden war, stieg zugleich die reale Schuldenlast der Landwirte. Die Grundbesitzer sahen ihre Einkommen und ihre über Jahrzehnte hinweg zentrale Stellung in Staat und Gesellschaft bedroht. Lediglich der Obst- und Gemüseanbau, die Milchwirtschaft und die Forstwirtschaft in der Nähe expandierender Industriestädte, z. B. des Ruhrgebiets und der Metropole Berlin, wurden von der Krise weitgehend verschont.
Solange unter der Interner Link: Reichskanzlerschaft Otto v. Bismarcks (1871–1890) das Bedürfnis nach Schutz vor ausländischen Importen durch Einfuhrzölle befriedigt wurde, gab es keinen durchsetzungsstarken Interessenverband im Agrarsektor. Erst als mit Bismarcks Nachfolger Leo v. Caprivi (1890–1894) ein Politiker an die Spitze des Reichs trat, der Industrie und Handel verstärkt förderte, entstanden effizient organisierte, überregionale Zusammenschlüsse: 1893 der Bund der Landwirte (BdL) und 1900 die Vereinigung der deutschen (christlichen) Bauernvereine (1900–1934). Letztere schloss sich aus den regional verankerten und christlich geprägten Bauernvereinen zusammen, die zum Teil schon 1862 gegründet wurden.
Der BdL und die christlichen Bauernvereine verfolgten dieselben Ziele: die Erhöhung der landwirtschaftlichen Interner Link: Schutzzölle sowie Steuer- und Exportvergünstigungen für bestimmte Agrarprodukte, für die es auf dem Weltmarkt einen Angebotsüberschuss gab (z. B. Zucker). Bei Fleisch und Lebendvieh wurden neben Zollerhöhungen verschärfte tierärztliche Kontrollen bei der Einfuhr verlangt. Den Verbänden gehörten keine Landarbeiter an. Der kleine und mittlere Grundbesitz bildete, jeweils abhängig von der Region und dem dort gültigen Erbrecht, den größten Anteil der Verbandsmitglieder. Führungspositionen wurden von Großgrundbesitzern eingenommen, die zugleich als Abgeordnete ihrer jeweiligen Partei in den Parlamenten (wie Provinziallandtag, Preußisches Abgeordnetenhaus, Reichstag) politisch aktiv waren.
Neben diesen Gemeinsamkeiten gab es wichtige Unterschiede zwischen dem BdL und den traditionsreichen Bauernvereinen. Mit Ausnahme Schlesiens befanden sich die Bauernvereine in den fruchtbaren und katholisch geprägten westlichen, südwestlichen oder südlichen Gebieten des Interner Link: Deutschen Kaiserreichs (Westfalen, Rheinland, Baden, Bayern). Auf Grund ihrer konfessionellen Ausrichtung orientierten sie sich an der politischen Kraft des deutschen Katholizismus: der Deutschen Zentrumspartei (Zentrum). Dementsprechend wurden die Bauernvereine durch Zentrumspolitiker angeführt. Das Zentrum verfocht allerdings nur bis zu einem gewissen Grad landwirtschaftliche Interessen, da es auch über einen starken industriellen Arbeitnehmerflügel verfügte. Hohe Schutzzölle für Getreide- und Viehimporte lagen aber nicht im Interesse der Verbraucher, da sie die Preise für Lebensmittel erhöhten. Dies galt insbesondere für die Arbeiterschichten.
Der BdL hatte seine soziale Basis in den protestantisch geprägten preußischen Provinzen östlich der Elbe. Er wurde getragen von einer Welle der Unzufriedenheit bei Bauern und insbesondere den getreideanbauenden Großgrundbesitzern, die auf den Export angewiesen waren. Trotz einer erstmalig in dieser Form angewandten systematischen Agitation und aggressiven Mitgliederwerbung gelang es ihm kaum, in den von den Bauernvereinen dominierten katholisch geprägten Regionen West- und Süddeutschlands Fuß zu fassen. Die konfessionellen Schranken zu den katholisch geprägten Bauernvereinen waren stärker als die gemeinsamen wirtschaftlichen Ziele. Politisch arbeitete der BdL mit der Deutschkonservativen Partei und der Nationalliberalen Partei zusammen. Bei Wahlen übte er gezielt Druck auf Kandidaten aus, sich dem Programm des BdLs zu verpflichten und sorgte für parteiübergreifende Ausschüsse in den Parlamenten, um agrarische Interessen durchzusetzen (Interner Link: Lobbyarbeit).
Zahlreiche staatliche Subventionen, Steuererleichterungen und Exportprämien für den Agrarsektor wurden auf diesem Wege erreicht. 1902/06 wurden die landwirtschaftlichen Schutzzölle erhöht, allerdings nicht in dem Maße wie von den Verbänden verlangt. Denn als exportorientiertes Industrieland war Deutschland auf Absatzmärkte in Agrarländern angewiesen, die ihrerseits auf Entgegenkommen bei den deutschen Agrarimportzöllen für ihre Produkte zählten.
Für die inländischen Verbraucher bedeutete der deutsche Zollschutz höhere Preise, wie sich im europäischen Vergleich zeigen lässt:
Agrarverbände in der Weimarer Republik (1919–1933)
Gemessen an der Zahl der Beschäftigten bildete der Agrarsektor auch noch zu Beginn der Interner Link: Weimarer Republik den zweitstärksten Wirtschaftssektor nach Industrie und Handwerk. Eine Politik gegen die agrarischen Interessenvertretungen war also nur schwer durchsetzbar. Bereits während der Interner Link: Novemberrevolution 1918/19 entstanden mit den sogenannten Landbünden neue bäuerliche Vereinigungen, die jedoch auch anderen auf dem Lande tätigen Schichten offenstanden. Sie gewannen ihre Mitglieder aus der Gruppe all jener, die nach dem Ersten Weltkrieg mit der wirtschaftlichen Lage und den Gebietsverlusten im Osten unzufrieden waren und dafür Sozialisten und Sozialdemokraten verantwortlich machten. 1920 hatten sich schon 700.000 Mitglieder zusammengeschlossen. Obwohl sich ihre Unzufriedenheit auch auf die Politik des BdL erstreckte, übernahmen die Landbünde sein Programm und fusionierten 1921 mit dem BdL zum Reichs-Landbund (RLB). Der BdL konnte so für seine Interessenpolitik die breite Basis der kleinen und mittleren Bauernschaft aus den Landbünden gewinnen, andererseits aber mit seinen weiterhin vom Großgrundbesitz dominierten Leitungsgremien seine Einflussmöglichkeiten auf Politik und Agrarpolitik behalten. Der RLB orientierte sich an der konservativen Interner Link: Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und im Südwesten auch an der rechtsliberalen Interner Link: Deutschen Volkspartei (DVP). Zusammen mit den christlichen, zentrumsnahen Bauernvereinen bildete der RLB ein nahezu unüberwindbares Bollwerk gegen eine Liberalisierung des Agrarmarktes, da DNVP und Zentrum in Fragen des Agrarschutzes im Reichstag kooperierten. Eine bürgerlich-liberale Orientierung vertrat nur der mittelständische Deutsche Bauernbund (1909–1927), eine mit durchschnittlich 20.000 Mitgliedern aber sehr schwache Organisation. Damit blieb die Struktur der Agrarverbände mit ihren regionalen, konfessionellen und parteilichen Bindungen bis ca. 1928 grundsätzlich so wie schon im Kaiserreich.
Ab 1925 konnte das Deutsche Reich wieder eigenständig Handelsverträge abschließen und kehrte zunächst zum moderaten Zollschutz von 1902/06 zurück. Als Reaktion auf die Weltagrarkrise (1927–28) und die Weltwirtschaftskrise (1929) wurden jedoch die Schutzzölle in immer kürzeren Abständen erhöht. Doch auch zusätzliche Stützungsmaßnahmen vermochten es nicht, den dramatischen Preisverfall bei Agrarprodukten aufzuhalten. Der Interessengegensatz zwischen Bauern und Großgrundbesitzern verschärfte sich, da die Agrarverbände zwar hohe staatliche Subventionen erreichen konnten, diese aber überwiegend ostelbischen Großbetrieben im Osten Deutschlands zu Gute kamen.
Mit der Landvolkbewegung entstanden daher neue radikale und gewalttätige Bauernbewegungen, die ihren politischen Arm seit 1928 in der Christlich-Nationalen Bauern- und Landvolk-Partei (CNBLP) hatten. Seit den späten 1920er Jahren konnte jedoch auch die Interner Link: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) immer mehr unzufriedene Landwirte für sich gewinnen. Diese waren durch die Folgen der Weltagrarkrise vielfach in wirtschaftliche Not geraten und fühlten sich durch die eigenen, zersplitterten Interessenvertretungen auf Partei- und Verbandsebene nicht mehr hinreichend unterstützt. Durch den Zusammenschluss zur "Grünen Front" 1929 versuchten die etablierten Agrarverbände diese Entwicklung noch einzugrenzen. Doch Schleswig-Holstein war das erste Beispiel, wo dies nicht mehr gelang. Die NSDAP erzielte hier zunächst bei der Reichstagswahl 1930 das reichsweit beste Ergebnis und setzte sich hier schließlich auch bei der Interner Link: Reichstagswahl im Juli 1932 mit 51 Prozent der Stimmen durch. Sie erreichte in den protestantischen Regionen ihre besten Wahlergebnisse dort, wo die Landvolkbewegung stark war.
Unter nationalsozialistischer Herrschaft (1933–1945)
Der Agrarsektor war für die nationalsozialistische Herrschaft aus ideologischen und wirtschaftlichen Gründen zentral: als Bestandteil der rassistischen "Blut und Boden"-Ideologie musste "der deutsche Bauer" gestärkt werden; ökonomisch sollte er zur Autarkie, also der wirtschaftlichen Eigenversorgung und Unabhängigkeit von ausländischen Importen, beitragen. Nachdem die NSDAP schon gegen Ende der Weimarer Republik die landwirtschaftlichen Verbände unterwandert hatte, wurden diese nach der Machtergreifung bereits im September 1933 im "Reichsnährstand" zwangsvereinigt und politisch "gleichgeschaltet". Das betraf die Vereinigung der deutschen (christlichen) Bauernvereine, den RLB, die landwirtschaftlichen Genossenschaften und die Landwirtschaftskammern (Deutscher Landwirtschaftsrat). Eine eigenständige Verbandspolitik existierte nicht mehr. Der Markt und die Preise für landwirtschaftliche Produkte wurden zunehmend staatlich reguliert. Das Reichserbhofgesetz von September 1933 verbot Verkauf und Verschuldung bäuerlicher Höfe, wodurch auch Kredite für betriebliche Innovationen ausblieben. Die ständische und staatlich regulierte Ordnung brachte somit statt Steigerung der Lebensmittelproduktion wirtschaftliche Stagnation und Rückschritt. Trotz propagandistisch mit hohem Aufwand geführter "Erzeugungsschlachten", neuen bäuerlichen Siedlerstellen und Förderung der Agrarforschung endete die nationalsozialistische Agrarpolitik schließlich in einem Fiasko: ohne die systematische Ausplünderung der eroberten Gebiete und ohne den Einsatz von Zwangsarbeitern wären die Ernährungsprobleme im Inland gegen Kriegsende nicht mehr zu lösen gewesen.
Neuordnung (1945–1949) und Entwicklung in den beiden deutschen Staaten bis 1990
Westdeutschland: Der Reichsnährstand wurde 1948 aufgelöst. Bis dahin wurde in den westlichen Besatzungszonen die vom Reichsnährstand aufgehobene Trennung von landwirtschaftlicher Selbstverwaltung und Interessenvertretung wiederhergestellt. Regionale und länderspezifische Bauernverbände entstanden wieder, die sich 1948 zum Interner Link: Deutschen Bauernverband (DBV) zusammenschlossen. Die Landwirtschaftskammern wurden als echte Selbstverwaltungskörperschaften wieder begründet und die Genossenschaften (u.a. Raiffeisen-Genossenschaften) erneut unabhängig. Der DBV arbeitete als wirtschaftlicher Dachverband der regionalen (Landes-)Bauernverbände zunächst eng mit den christlichen und konservativen Parteien –Christlich Demokratische Union (CDU) und Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) – zusammen. Er wurde schnell ein durchsetzungsstarker Verband, da er in Folge der Teilung Deutschlands nicht mehr mit dem Interessenswiderspruch zwischen klein- und mittelbäuerlichem Grundbesitz im Westen und Großgrundbesitz im Osten belastet war. Durch seine Lobbyarbeit in den Volksvertretungen konnte er in der alten Bundesrepublik weitgehende Maßnahmen durchsetzen, z. B. bei der Getreidepreisstützung. Er vermochte es aber nicht, den dramatischen Strukturwandel aufzuhalten, der im Agrarsektor mit einem Beschäftigungsrückgang auf weniger als vier Prozent aller Beschäftigten im Jahr 1989 einherging. Seine Interessenpolitik, so aggressiv und einseitig sie mitunter auch vorgebracht wurde, half andererseits, diesen Schrumpfungsprozess sozial verträglicher zu gestalten. Da die Agrarpolitik seit den 1960er Jahren zunehmend ein gemeinsames Feld des europäischen Marktes und der europäischen Einigung wurde, ging der Einfluss des DBVs zurück. Auf Bundesebene entstanden in den folgenden Jahrzehnten zudem neue landwirtschaftliche Verbände. Dennoch ist der DBV bis heute die mit Abstand größte und wichtigste Interessenvertretung der deutschen Landwirtschaft.
Ostdeutschland: Große Teile der landwirtschaftlichen Flächen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) waren in Folge des Zweiten Weltkriegs unbrauchbar, ein Drittel der landwirtschaftlichen Maschinen war zerstört. Hinzukam die Interner Link: Reparationspolitik der sowjetischen Besatzungsmacht, die unmittelbar nach Kriegsende mit Demontagen und Entnahmen aus der laufenden Produktion einsetzte, während gleichzeitig über vier Millionen Vertriebene und Flüchtlinge aus den im Krieg verlorenen Gebieten versorgt und angesiedelt werden mussten.
Bereits 1945 leitete die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) eine Bodenreform ein: jeglicher Grundbesitz über 100 Hektar wurde entschädigungslos enteignet, die Besitzer wurden ohne Prüfung einer individuellen Schuld am Aufstieg und an der Herrschaft des Nationalsozialismus ausgewiesen oder verhaftet, ihr Land parzelliert und an "Neubauern" vergeben. Es wurden keine selbstständigen bäuerlichen Interessenvertretungen, Landwirtschaftskammern oder Genossenschaften alten Stils zugelassen. Stattdessen entstand die sogenannte Interner Link: Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB), die als Interessenvertretung jedoch den zuständigen Aufsichtsbehörden rigoros untergeordnet wurde. Auch die parteipolitische Vertretung der Bauern durch die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD; 1948–1990) bot keinen Raum für die Artikulation eigener Interessen. Denn auch sie war fest in das Herrschaftssystem der DDR integriert und verfolgte seit 1952 dieselben Ziele wie die Interner Link: Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): den Aufbau einer sozialistischen und zentralistischen Planwirtschaft mit einer Kollektivierung der Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild. Dieses Ziel wurde Anfang der 1960er Jahre erreicht, nachdem sich die meisten Betriebe aufgrund des hohen wirtschaftlichen und politischen Drucks einer Interner Link: Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) angeschlossen hatten. Rund 85 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR wurden seit den 1960er Jahren von LPGs bewirtschaftet. Nur wenige Prozent verblieben in privatem, kirchlichem oder als Volkseigene Güter in staatlichem Besitz.
Weiterentwicklung im vereinigten Deutschland
Nach der Wiedervereinigung schloss sich die Demokratische Bauernpartei (DBD) der CDU an. Gegenüber dem westdeutschen Bauernverband (DBV) bestanden hingegen Vorbehalte. Noch 2005 repräsentierte der DBV in den fünf neuen Bundesländern lediglich ca. 40 Prozent der Landwirtschaftlichen Nutzfläche. Weitere 20 Prozent wurde von anderen Gruppen vertreten, zahlreiche in- und ausländische Großinvestoren gehörten oder gehören gar keinem Interessenverband an. Inwieweit sich die Interner Link: Bedingungen in Ostdeutschland durch eine neue europäische Agrarpolitik verändern, die in ihre Förderinstrumente zunehmend auch Nachhaltigkeitsziele integriert, bleibt abzuwarten.
Quellenverzeichnis der Abbildungen:
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Wehler, Hans-Ulrich (2003): Deutsche Gesellschaftsgeschichte, 4. Band, München.
Prof. Dr. Rita Aldenhoff-Hübinger ist außerplanmäßige Professorin am Lehrstuhl für Vergleichende Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen unter anderem Agrargeschichte sowie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Ihre Habilitationsschrift verfasste sie zum Thema "Agrarpolitik und Protektionismus. Deutschland und Frankreich im Vergleich, 1879-1914".