Der europäische Green Deal wurde 2019 von der EU als Wachstumsstrategie gestartet, um Europa bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Er sollte zum Pariser Klimaschutzabkommen beitragen, das die Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau begrenzen möchte.
Doch zum Start ihrer zweiten Amtszeit richtete Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU) die Wirtschafts- und Klimapolitik der EU neu aus. Unter dem Eindruck schlechter Wirtschaftsdaten und der neuen geopolitischen Weltlage setzte die Kommission nun stärker auf das Stichwort Wettbewerbsfähigkeit. Im Februar 2025 präsentierte von der Leyen den Clean Industrial Deal (CID), der die Produktivität in Europa stärken und gleichzeitig die Industrie klimafreundlicher ausrichten sollte. Außerdem wurden drei zentrale Regelwerke für Unternehmen aus der Zeit des Green Deal mit dem sogenannten Omnibus-Paket stärker auf die Wettbewerbsfähigkeit hin ausgerichtet.
Erstens betraf das die Taxonomie, ein einheitliches Klassifizierungssystem, das 2020 für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten eingeführt worden war. Unter die sechs Umweltziele der Taxonomie fallen unter anderem der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Dieses „Gütesiegel“ ist mit einer Informationspflicht verbunden, wie viel Prozent unternehmerischer Umsatzerlöse und Investitionen nach diesem Schema ökologisch nachhaltig sind. Das soll die Gefahr von Greenwashing reduzieren.
Zweitens wurden Unternehmen zu einer umfassenden jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, die auch extern geprüft werden muss. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) von 2022 sollte eine gleichwertige Qualität der Nachhaltigkeitskommunikation herstellen. Das dafür geschaffene Rahmenwerk (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) beinhaltete unter anderem Berichtsangaben zu Treibhausgasemissionen und Emissionsreduktionszielen von Unternehmen.
Die dritte Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) aus 2024 sollte dafür sorgen, dass Firmen bestimmte Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Wertschöpfungskette einhalten. Dazu gehörte ursprünglich auch ein Klimaübergangsplan, der aufzeigen sollte, wie das Unternehmen sein Geschäftsmodell in Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel nach dem Pariser Klimaschutzabkommen bringt.
Hierbei sollten nicht nur börsennotierte und große Konzerne, sondern auch mittelständische Firmen von diesen EU-Regulierungen betroffen sein. Vorher beschlossene Nachhaltigkeitspflichten wurden jedoch zuletzt vor allem als Bürokratie wahrgenommen. Die EU-Kommission begründete die 2025 mit dem „Omnibus“ vollzogenen Deregulierungen vor allem mit zwei Aspekten: Einerseits berücksichtigten sie geopolitische Entwicklungen wie Lieferkettenprobleme infolge des Ukraine-Krieges, den Handelsstreit mit den USA und den wachsenden Wettbewerb mit China. Andererseits reagierten sie auf die massive Kritik aus der Wirtschaft an den komplexen Nachhaltigkeitsvorschriften, insbesondere bei mittelständischen Unternehmen. Diese Kritik ist nicht ganz unbegründet – gerade mittelständische Unternehmen hatten die Nachhaltigkeitspflichten für zu aufwändig und unverhältnismäßig gehalten.
Das Ergebnis: Der Bürokratieabbau mit geschätzten Kosteneinsparungen von 4,5 Milliarden Euro wurde vor allem dadurch erreicht, dass 90 Prozent der ursprünglich einbezogenen Unternehmen von den Regeln ausgenommen wurden, das Inkrafttreten verschoben und die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten der Unternehmen signifikant verringert wurden. Auch die Berichtspflichten über klimabezogene Risiken von Unternehmen wurden entschärft.
Lange Zeit waren auf EU-Ebene nur Finanzinformationen von Unternehmen vereinheitlicht gewesen, zum Beispiel die Messung des Jahresgewinns. Stakeholder benötigen allerdings auch betriebliche Nachhaltigkeitsinformationen wie Emissionswerte, um die Klimaleistungen von Unternehmen beurteilen zu können. So wirken sich akute Klimarisiken wie Hochwasser- oder Waldbrandgefahr erheblich auf die Überlebensfähigkeit von Unternehmen aus, die in Risikogebieten ihren Standort haben. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung zeichnet sich in Europa durch eine mangelnde Vergleichbarkeit und geringe Qualität aus. Ohne verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen können sich Unternehmen jedoch klimafreundlicher darstellen als sie wirklich sind (sogenanntes Greenwashing).
Das Problem dabei ist: Die EU-Kommission fokussierte sich beim Omnibus auf die Bürokratiekosten und blendete aus, dass nachhaltige Geschäftsstrategien ein echter Treiber von Wettbewerbsfähigkeit für Europa sein können. Durch die Abschwächung der Regelwerke wurde der Informationswert der Nachhaltigkeitskommunikation ausgehöhlt, das Ziel der klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 geriet in Gefahr. Nicht nur die Zivilgesellschaft, sondern auch namhafte Institutionen wie die Europäische Zentralbank warnten daher vor erheblichen Transparenzlücken am Kapitalmarkt durch den Omnibus.
Besonders wichtig ist der abschließende Blick nach China: So müssen börsennotierte Unternehmen dort seit April 2026 erstmals Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen. Eine schrittweise Erhöhung der einbezogenen Unternehmen und Berichtsinhalte ist bis 2030 geplant. Die chinesischen Regeln orientieren sich dabei auch am europäischen Regelwerk mit einem klaren Fokus auf Klimainformationen. Da gerade diese Berichtsstandards durch den Omnibus erheblich abgeschwächt wurden, droht ein paradoxes Ergebnis: Europa könnte seine Vorreiterrolle bei der Nachhaltigkeitskommunikation ausgerechnet an einen der wichtigsten Wettbewerber verlieren.