Das 2.Wohnungsbaugesetz fördert - im Anschluss an das erste vom 24. 4. 1950 - den Bau neuer Wohnungen, vor allem von Sozialwohnungen für Bezieher niedriger Einkommen, für kinderreiche Familien, Schwerbeschädigte, Vertriebene und Kriegsopfer.
Das 2.Wohnungsbaugesetz fördert - im Anschluss an das erste vom 24. 4. 1950 - den Bau neuer Wohnungen, vor allem von Sozialwohnungen für Bezieher niedriger Einkommen, für kinderreiche Familien, Schwerbeschädigte, Vertriebene und Kriegsopfer.