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26. Januar 1998 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

26. Januar 1998

Im Rahmen des 6. Strafrechtsreformgesetzes wird der Kinderschutz verbessert. Strafvorschriften gegen den Sextourismus, gegen den sexuellen Missbrauch vor allem an Kindern und gegen die Verbreitung der Kinderpornographie werden präzisiert und verschärft.