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Abschiebungen in Deutschland | Zahlen zu Asyl in Deutschland | bpb.de

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Abschiebungen in Deutschland Infografiken zu Abschiebungen nach Herkunftsländern, Zielstaaten und Bundesländern

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Menschen mit abgelehntem Asylantrag müssen Deutschland innerhalb kurzer Zeit verlassen. 2025 wurden aus Deutschland 22.787 Menschen abgeschoben. Wohin und welches Bundesland war zuständig?

Hinweis

Aktualisierung vom 02.06.2025: Die Angaben zu Zurückweisungen für das Jahr 2024 im Abschnitt "Wie viele Menschen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben?" sowie in der Grafik "Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen" wurden aufgrund neu vorliegender Daten für das Gesamtjahr 2024 durch die Redaktion aktualisiert. Ebenso hat sich dadurch die Summe der Zurückschiebungen, Zurückweisungen und Abschiebungen 2024 im gleichen Abschnitt erhöht. Die neuen Daten für Zurückweisungen im Gesamtjahr 2024 entstammen der Externer Link: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag (Drs. 20/15044).

Wie viele Menschen werden abgeschoben?

Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, müssen Deutschland innerhalb kurzer Zeit verlassen. Sie sind dann ausreisepflichtig. Reisen sie nicht innerhalb einer festgelegten Frist freiwillig aus und liegen weder Hinderungsgründe (z. B. Krankheit) noch eine Duldung vor, muss die Ausländerbehörde sie abschieben. Das ist Aufgabe der Bundesländer, die dabei oftmals mit der jeweiligen Landespolizei und der Bundespolizei zusammenarbeiten.

2025 wurden aus Deutschland 22.787 Menschen abgeschoben, die meisten in ihre Herkunftsländer. Im Jahr 2024 waren es 20.084 Menschen, 2023 waren es 16.430, 2022 waren es 12.945, 2021 11.982 und 2020 insgesamt 10.800 Menschen. Damit stieg die Zahl der Abschiebungen 2025 das fünfte Jahr in Folge an und erreicht nun wieder das Niveau der Jahre vor 2020: 2019 wurden 22.097 Menschen abgeschoben, 2018 waren es 23.617.

Eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten der Abgeschobenen liegt für 2025 bislang nicht vor. 2024 stammten die Abgeschobenen vor allem aus Georgien (1.882 Menschen), der Türkei (1.854), Afghanistan (1.463) und Nordmazedonien (1.399). Es wurden aber auch syrische und irakische Staatsangehörige aus Deutschland abgeschoben oder in andere EU-Staaten nach der sogenannten Dublin-Verordnung überstellt.

2025 wurden insgesamt 5.377 Menschen von Deutschland aus in andere EU-Staaten überstellt, die meisten davon nach Frankreich (1.024), Spanien (878) und Kroatien (572). 2024 gab es 5.827 Dublin-Überstellungen, 2023 waren es noch 5.053 Personen, 2022 insgesamt 4.158 Personen.

Unter allen 2025 aus Deutschland abgeschobenen Menschen waren 3.628 Minderjährige. Die Zahl ist damit gegenüber 2024 mit 3.687 abgeschobenen Minderjährige nahezu konstant geblieben, nachdem sie zuvor deutlich angestiegen war (2023: 2.863 Minderjährige, 2022: 349 Minderjährige).

Welche Bundesländer nehmen die meisten Abschiebungen vor?

Die meisten Abschiebungen haben in den vergangenen Jahren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg vorgenommen. Alle drei Länder müssen nach dem Königsteiner Schlüssel die meisten Asylsuchenden in Deutschland aufnehmen.

Wie viele Menschen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben?

Um Menschen an einer unerlaubten Einreise nach Deutschland zu hindern, können Ausländer direkt an der Grenze (an der Landgrenze, Seegrenze und an Flughäfen) zurückgewiesen oder als unerlaubt Eingereiste in ein anderes Land zurückgeschoben werden.

2025 wurden 42.215 Menschen an einer deutschen Grenze zurückgewiesen und 1.160 Menschen in ein anderes Land zurückgeschoben. Damit sanken die Zahlen im Vergleich zu Vorjahr leicht: 2024 waren 45.337 Menschen an einer deutschen Grenze zurückgewiesen und 2.150 Menschen in ein anderes Land zurückgeschoben worden. Das war die höchste Zahl bei Zurückweisungen in den vergangenen zehn Jahren. Bereits 2023 waren mit 35.618 Menschen und 2022 mit 25.538 jeweils deutlich mehr Menschen an deutschen Grenzen zurückgewiesen worden als in den Jahren zuvor.

Zusammen wurden im Jahr 2025 insgesam 66.162 Menschen aus Deutschland abgeschoben, an deutschen Grenzen zurückgewiesen oder in ein anderes Land zurückgeschoben. 2024 lag diese Zahl mit 67.571 Menschen auf dem höchsten Wert seit 2016 (47.505 Menschen).

Kurz erklärtAbschiebung, Zurückschiebungen und Zurückweisungen

Von der Abschiebung sind Zurückschiebungen und Zurückweisungen zu unterscheiden.

  • Bei Zurückweisungen verweigern deutsche Behörden noch an der Grenze die unerlaubte Einreise von Menschen, etwa wenn diese keinen gültigen Ausweis besitzen oder zuvor aus Deutschland ausgewiesen worden waren.


  • Bei Zurückschiebungen werden Menschen, die bereits unerlaubt nach Deutschland eingereist sind, innerhalb eines kurzen Zeitraums nach ihrer Einreise in ihr Herkunftsland abgeschoben oder in das EU- bzw. Schengen-Land zurückgeschoben, das nach der Interner Link: sogenannten Dublin-Verordnung für sie zuständig ist.


  • Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreise eines Ausländers aus Deutschland, wenn dieser keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt (etwa aufgrund eines bewilligten Asylantrags)* oder sich aus anderen Gründen nicht mehr in Deutschland aufhalten darf. Wenn der Ausländer nach einer bestimmten Frist nicht freiwillig ausgereist ist, wird er zwangsweise (teils mit Hilfe der Landes- und Bundespolizei) abgeschoben. Behörden sprechen synonym zum Begriff der Abschiebung auch von „Rückführung“.


* Korrekturhinweis: In einer früheren Fassung des Infokastens wurde die „Duldung “als Beispiel für einen gültigen Aufenthaltstitel genannt. Das ist falsch. Eine Duldung bedeutet eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“, verschafft aber keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Ausreisepflichtige Personen erhalten eine Duldung, wenn eine Abschiebung aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Wir haben das Beispiel gestrichen und die Klammer umformuliert. (09.12.2024, die Redaktion)

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