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Asylbedingte Kosten und Ausgaben | Zahlen zu Asyl in Deutschland | bpb.de

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Asylbedingte Kosten und Ausgaben Infografiken zu asylbedingten Ausgaben und Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

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Im Jahr 2020 haben Bund und Länder rund 4,2 Milliarden Euro für Asylbewerberleistungen ausgegeben. Was steckt hinter diesen Ausgaben? Und wie viel geben die einzelnen Bundesländer dafür aus?

Wie hoch sind die Ausgaben der Bundesländer für Asylsuchende?

Zahlen liegen hier für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Demnach haben 2020* alle Bundesländer zusammen rund 4,2 Milliarden Euro (Bruttoausgaben) für solche Leistungen ausgegeben. 2019 waren es rund 4,4 Milliarden Euro, 2018 rund 4,9 Milliarden Euro und 2017 rund 5,9 Milliarden Euro.

Insgesamt Externer Link: bezogen Ende 2020 rund 382.000 Personen in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 2019 waren es 394.000 Personen, 2018 noch 411.000 Personen. Höchstand waren im Jahr 2015 rund 975.000 Personen.

Nach Externer Link: Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2020 der größte Posten der Asylbewerberleistungen Sachleistungen (rund 1,2 Mrd. Euro) gefolgt von Leistungen in besonderen Fällen/Hilfe zum Lebensunterhalt (rund 1,5 Mrd. Euro), Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (417 Mio. Euro) und Geldleistungen für den Lebensunterhalt (406 Mio. Euro). Da die Länder u.a. durch Rückzahlungen und Kostenerstattungen auch Einnahmen verzeichnen, lagen die Nettoausgaben 2020 mit rund 4,05 Milliarden Euro leicht unter den Bruttoausgaben (4,19 Mrd. Euro). Neuere Zahlen liegen bislang nicht vor.

Wie hoch ist der Anteil der asylbedingten Kosten am Bundeshaushalt?

Im Jahr 2020 leistete der Bund rund 22,9 Milliarden Euro an asylbedingten Ausgaben (Stand: April 2022). Das entsprach rund 5,2 Prozent der Externer Link: Gesamtausgaben im gleichen Jahr (441,8 Mrd. Euro). 2021 waren laut Finanzplanung des Bundes (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Abt_2/Finanzplan-2021-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=2) rund 21,6 Milliarden Euro für asylbezogene Kosten eingeplant, 2022 sind es rund 18,9 Milliarden Euro. Nicht berücksichtigt sind dabei Kosten und Ausgaben, die allein von den Bundesländern getragen werden, die für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden zuständig sind.

Im Jahr 2020 entfielen von den rund 22,9 Milliarden Euro an asyl- und fluchtbezogenen Ausgaben der größte Teil wie in den Vorjahren auf die Bekämpfung von Fluchtursachen (9,9 Mrd. Euro), gefolgt von Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren (5,5 Mrd. Euro), Zahlungen zur Entlastung der Bundesländer und Kommunen (3,9 Mrd. Euro), Integrationsleistungen (2,6 Mrd. Euro) sowie die Aufnahme, Registrierung und Unterbringung von Menschen im Asylverfahren (1,0 Mrd. Euro).

* Korrekturhinweis: Wir haben eine falsche Jahreszahl korrigiert. Die angegebenen Bruttoausgaben bezogen sich auf das Jahr 2020, nicht 2019. (01.03.2022)

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