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Ausgleichsmandat | bpb.de

Ausgleichsmandat

Werden die Parlamentswahlen nach einem Mischwahlsystem abgehalten, d. h. die Interner Link: Bevölkerung wählt einen Teil der Parlamentarier direkt (Interner Link: Direktmandat) und einen anderen Teil indirekt über Listen (die von den Interner Link: Parteien aufgestellt werden), kann es vorkommen, dass eine Partei verhältnismäßig mehr Direktmandate gewinnt, als ihr – gemessen am gesamten Wahlergebnis – anteilig zustehen. Damit die Sitzverteilung im Interner Link: Parlament dem Gesamtergebnis entspricht, werden diese überzähligen Sitze (Interner Link: Überhangmandate) durch zusätzliche Sitze, sogenannte A., für die anderen Parteien ausgeglichen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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