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Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) | bpb.de

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Damit die EU alleine, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten oder diese unterstützend tätig werden kann, müssen die Mitgliedstaaten dies beschließen. In Krisensituationen passiert das oft sprunghaft.