F. ist ein Grundbegriff moderner Interner Link: Demokratien und zählt zu den wichtigsten Interner Link: Grundrechten und Interner Link: Menschenrechten.
F. wird in der Geschichte unterschiedlich interpretiert: In der Antike war ausschließlich eine kleine städtische Interner Link: Minderheit (Bürger und Adel) frei; im Mittelalter herrschten verschiedene Abstufungen von F., die von der jeweiligen gesellschaftlichen Stellung abhängig waren; die Erklärung der Menschen- und Interner Link: Bürgerrechte in den Interner Link: Verfassungen einiger amerikanischer Kolonien und der Unionsverfassung von 1787 sowie die Interner Link: Französische Revolution 1789 legten die Grundlage für die neuzeitliche Definition des Begriffes.
Zu unterscheiden sind zwei (miteinander verbundene) Bedeutungen: a) die »Freiheit von etwas«, d. h. die traditionelle, im europäischen Denken zentrale Forderung nach Unabhängigkeit und Abwesenheit von Zwang und Unterdrückung, und b) die »Freiheit für etwas«, d. h. die inhaltliche Bestimmung, die tatsächliche Umsetzung und letztlich die Übernahme der Verantwortung für das, was ohne Zwang und Unterdrückung getan (oder unterlassen) wird.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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