I. bezeichnet alle politischen und verbandlichen Aktivitäten sowie gesetzgeberischen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die industrielle Struktur eines Interner Link: Staates zu erhalten (Bestandserhaltung), auszubauen (z. B. durch Exporthilfen) oder an neue wirtschaftlich-technische Herausforderungen anzupassen (z. B. durch Förderung von Forschung und Entwicklung).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: