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Leistungsstaat | bpb.de

Leistungsstaat

L. umschreibt die über rein ordnungspolitische Maßnahmen hinausgehenden auf Vorsorge und Förderung gerichteten staatlichen Leistungen zur Erhöhung der wirtschaftlichen und sozialen Wohlfahrt. Da staatliche Leistungen immer mit Kosten verbunden sind und (durch Interner Link: Steuern etc.) finanziert werden müssen, sind sie immer auch Teil der (Um-)Verteilungspolitik. Zu unterscheiden sind a) staatliche Leistungen und Vorleistungen (z. B. Infrastruktur (Interner Link: Infrastruktur/Infrastrukturpolitik), Interner Link: Bildung/Bildungswesen, Anschub von Entwicklungen), b) staatliche Interventionen (Interner Link: Intervention/Interventionsstaat) (direkte/indirekte Interner Link: Subvention, finanzielle/rechtliche Förderung, Absicherung von Risiken) und c) Nachsorge (Beseitigung von Schäden, Übernahme von Verlusten).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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