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Neutralität | bpb.de

Neutralität

[lat.] Allg.: N. bezeichnet die Unparteilichkeit eines Dritten (einer Person, eines Interner Link: Staates).

Spez.: 1) Interner Link: Internationale Beziehungen: hier bezeichnet N. die Nichteinmischung eines Staates in einen zwischen anderen Staaten bestehenden Konflikt.

2) Völkerrechtlich bedeutet N. die durch einseitige Interner Link: Erklärung oder Zwang bewirkte Verpflichtung eines Staates, sich nicht in militärische Konflikte dritter Staaten einzumischen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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