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Repräsentation | bpb.de

Repräsentation

[lat.] R. ist ein politisches Grundelement, nach dem (i. d. R. große) Gruppen von Personen oder Teile der Interner Link: Bevölkerung nicht unmittelbar selbst und nicht ständig, sondern durch gewählte Repräsentanten an politischen (wirtschaftlichen, sozialen) Interner Link: Entscheidungen teilhaben bzw. von diesen vertreten werden (z. B. Bevölkerung und Parlamentsabgeordnete, Verbandsmitglieder und Funktionäre, Aktionäre und Aufsichtsräte). Zu unterscheiden ist, ob die R. mit einem imperativen Mandat (Interner Link: Imperatives Mandat) verbunden ist, d. h. die Vertretung weisungsgebunden erfolgt, oder ob sie frei und der Repräsentant nur seinem Gewissen unterworfen ist (freies Interner Link: Mandat).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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