R. D. bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der die politischen Interner Link: Entscheidungen und die Kontrolle der Interner Link: Exekutive (Interner Link: Regierung) nicht unmittelbar vom Volk, sondern von einer Volksvertretung (Interner Link: Parlament) ausgeübt werden. Die Ausübung der demokratischen Interner Link: Rechte der Interner Link: Bevölkerung ist in der r. D. daher auf die Beteiligung an Interner Link: Wahlen und die Mitwirkung in Interner Link: Parteien, Verbänden (Interner Link: Verband/Verbände) und Initiativen beschränkt; über unmittelbare Entscheidungsbefugnisse verfügen nur die Volksvertretungen. Zwei Typen der r. D. sind zu unterscheiden: a) Interner Link: Parlamentarisches Regierungssystem und b) Interner Link: Präsidentielles Regierungssystem.
In Interner Link: Europa entwickelten sich die r. D. seit der Französischen Revolution (Interner Link: Französische Revolution) und der französischen Interner Link: Verfassung von 1791, in der die Repräsentation des Volkes durch die Abgeordneten als Verfassungsgrundsatz festgelegt wurde. In DEU wies erstmals die Verfassung von 1871 repräsentative Elemente auf; aber erst die Weimarer Verfassung von 1919 begründete eine r. D., die sowohl Elemente eines parlamentarischen (Direktwahl des Reichstages) als auch eines präsidentiellen Regierungssystems enthielt (Direktwahl des Reichspräsidenten). Das Interner Link: Grundgesetz (GG) begründet eine r. D. und ein parlamentarisches Regierungssystem (nur der Dt. Interner Link: Bundestag wird direkt gewählt). Mit Ausnahme der CHE sind alle modernen parlamentarischen Regierungssysteme nach Prinzipien der r. D. organisiert.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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