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Welthandelsorganisation (WTO) | bpb.de

Welthandelsorganisation (WTO)

[engl.: World Trade Organization] Die WTO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (Interner Link: Vereinte Nationen (UN)) (gegründet 1995; Sitz: Genf; 2020: 164 Mitglieder; Nachfolgeorganisation des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens/Interner Link: GATT (General Agreement on Tariffs and Trade)). Die WTO ist neben dem Interner Link: Internationaler Währungsfonds (IWF) und der Interner Link: Weltbank (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) die wichtigste Institution bei internationalen Wirtschaftsproblemen. Zentrales Element bei handelspolitischen Fragen ist a) die Meistbegünstigung (d. h. Zollvergünstigungen eines Landes müssen gegenüber allen Handelspartnern gelten) und b) die Nichtdiskriminierung (d. h., erlaubte Ausnahmen vom Verbot der Mengenbeschränkung müssen für alle Teilnehmer gelten). Seit Gründung der WTO ist das Welthandelsregime über den klassischen Warenhandel hinaus auf weitere Bereiche ausgeweitet worden: a) der Handel mit Dienstleistungen (GATS), b) handelsbezogene geistige Eigentumsrechte (TRIPS), c) handelsbezogene Investitionsmaßnahmen (TRIMS) und d) landwirtschaftliche Produkte (AOA). Die wichtigsten Organe der WTO sind: a) die zweijährig tagende Ministerkonferenz, die b) den Generalsekretär wählt; zwischen den Ministerkonferenzen führt c) der Allgemeine Rat die Geschäfte.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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