Themen Mediathek Shop Lernen Veranstaltungen kurz&knapp Die bpb Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen Mehr Artikel im

Beamte | bpb.de

Beamte

Angehörige oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die sich von Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst durch eine besondere Rechtsstellung unterscheiden. Voraussetzung ist die deutsche Interner Link: Staatsbürgerschaft. Nach Art. 33 Abs. 4 GG stehen B. in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Interner Link: Staat, und deshalb ist es ihnen vorbehalten, hoheitsrechtliche Befugnisse als ständige Aufgabe zu übernehmen. Mit »hoheitsrechtlichen Befugnissen« ist der Eingriff in die Interner Link: Grundrechte von Bürgern gemeint. Deshalb müssen Polizisten oder mindestens die Leitungspersonen des Gefängnispersonals genauso B. sein wie Lehrer, die mit dem Abschlusszeugnis wichtige Entscheidungen für die Schüler treffen. Das Entgelt und die Altersversorgung von B. sind in den Beamtengesetzen besonders geregelt und werden als Besoldung und Versorgung bezeichnet. Besondere Regelungen gibt es außerdem für die Interner Link: Krankenversicherung – hier übernimmt der öffentliche Interner Link: Arbeitgeber die Hälfte der Kosten. Das Dienstverhältnis verpflichtet die B. auf Interner Link: Recht und Interner Link: Gesetz und nicht etwa auf die Interner Link: Regierung oder gar eine Partei (Interner Link: Partei, politische). Wegen des Treueverhältnisses dürfen B. nicht streiken. Sie sollen neutral sein und nach Leistung und Eignung ausgewählt und befördert werden, was aber in der Praxis nicht selten unterlaufen wird, weil die höheren Beamtenposten an Personen vergeben werden, die dem Dienstherrn politisch nahe stehen. Rund ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Beamtinnen und B.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Audio Dauer
einfach POLITIK

Staatsbürgerschaft

Die Menschen, die zu der Gemeinschaft eines Staates gehören, haben die Staatsbürgerschaft dieses Staates. Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft haben den deutschen Personalausweis.

Audio Dauer
einfach POLITIK

Staatsbürger/ Bürger

Menschen, die zu einem Staat gehören, sind die Bürger und Bürgerinnen des Staates. Sie sind Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Sie bilden gemeinsam die Gemeinschaft, die wir Staat nennen.

Buch
Vergriffen

Verfassungsschutzbericht 2022

Vergriffen
  • Pdf

Der jährlich erscheinende Verfassungsschutzbericht bietet einen Überblick zur Situation der inneren Sicherheit in Deutschland. Das Informationsangebot „Der Bericht“ enthält daraus in kompakter…

  • Pdf
Dossier

DDR kompakt

Kompaktes Sachwissen über die DDR, ihre Geschichte, ihren Machtapparat, ihren Alltag und schließlich zu ihrem Zusammenbruch.