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Klagearten

Das Interner Link: Prozessrecht sieht abhängig vom Rechtsschutzziel der jeweiligen Interner Link: Klage verschiedene Klagearten vor. Die Wahl der in der jeweiligen Situation statthaften Klageart ist vom Interner Link: Gericht von Amts wegen, also nicht erst auf entsprechende Rüge eines Verfahrensbeteiligten, im Rahmen der Interner Link: Zulässigkeit der Klage zu prüfen. Ist das Klagebegehren nicht eindeutig, muss dieses im Wege der Interner Link: Auslegung nach dem wirklichen Willen der Klägerin bzw. des Klägers ermittelt werden. Im Zivilprozess (Interner Link: Zivilprozessordnung) ist zwischen Interner Link: Feststellungsklage, Interner Link: Gestaltungsklage und Interner Link: Leistungsklage zu unterscheiden. Die Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit (Interner Link: Gerichtsbarkeit) differenzieren zwischen der Interner Link: Anfechtungsklage, Feststellungsklage einschließlich der Interner Link: Fortsetzungsfeststellungsklage, Leistungsklage und Interner Link: Verpflichtungsklage. Zusätzlich enthält das Prozessrecht der einzelnen Interner Link: Rechtsgebiete noch verschiedene besondere Verfahrensarten, etwa den einstweiligen Rechtsschutz (Interner Link: Rechtsschutz, einstweiliger). Das Strafverfahrensrecht sieht unterschiedliche K. nicht vor (Interner Link: Ablauf des Strafverfahrens).

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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