Aggression
A. bezeichnet im Völkerrecht den (kriegerischen) Angriff eines Staates auf die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates.Siehe auch:
Völkerrecht
Staat
Vereinte Nationen (UN)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.