Ausgleichsmandat
Werden die Parlamentswahlen nach einem Mischwahlsystem abgehalten, d. h. die Bevölkerung wählt einen Teil der Parlamentarier direkt ( Direktmandat) und einen anderen Teil indirekt über Listen (die von den Parteien aufgestellt werden), kann es vorkommen, dass eine Partei verhältnismäßig mehr Direktmandate gewinnt, als ihr – gemessen am gesamten Wahlergebnis – anteilig zustehen. Damit die Sitzverteilung im Parlament dem Gesamtergebnis entspricht, werden diese überzähligen Sitze ( Überhangmandate) durch zusätzliche Sitze, sogenannte A., für die anderen Parteien ausgeglichen.Siehe auch:
Bevölkerung
Direktmandat
Partei
Parlament
Überhangmandat
Bundestag
Wahlsystem
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.