Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Ausländer/Ausländerin | bpb.de

Ausländer/Ausländerin

Als A. werden alle Personen bezeichnet, die nicht über inländische Interner Link: Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft verfügen. A. haben entweder eine andere Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos. Sie unterliegen (mit Ausnahme der Sonderregelungen des A.-Rechts) den allgemeinen Interner Link: Gesetzen. In DEU beträgt der Anteil der ausländischen Interner Link: Bevölkerung 12,2 % (2018).

Seit dem Interner Link: Vertrag über die Europäische Union (EUV) von 1993 sind A. aus den EU-Ländern den inländischen Staatsangehörigen in wirtschaftlicher und beruflicher Hinsicht gleichgestellt; politisch verfügen sie über aktives und passives Interner Link: Wahlrecht bei den Europa- und Kommunalwahlen an jedem Ort innerhalb der EU (Interner Link: Europäische Union (EU)).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Themenblätter im Unterricht
Vergriffen

Migration und Integration

Vergriffen
  • Pdf

Wie neu ist das Phänomen Zuwanderung in Deutschland? Welche Aufgaben haben Zugewanderte bei ihrer Integration – und welche hat die aufnehmende Gesellschaft?

  • Pdf
Neukölln Unlimited

Bildungschancen von Migranten in Deutschland

Schlechte Noten, drohende Klassenwiederholung, Suspendierung von der Schule - der damals 15-jährige Maradona Akkouch hat in dem Dokumentarfilm „Neukölln Unlimited“ mit massiven Schulproblemen zu…